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Nachlässige Fast-Food-KettenBurger King verliert Mehrwegklage

Die Gastronomie hält sich nicht lückenlos an die Pflicht, wiederverwendbare Verpackungen anzubieten. Umweltschützer fordern Kontrollen.

Muss auch verpackt werden: Burger in einem Schnellrestaurant Foto: Artur Widak/imago

Berlin taz | Franchise-Filialen der Fast-Food-Ketten Nordsee, Burgermeister, Subway und Burger King müssen ihr Mehrwegangebot bei den Verpackungen verbessern oder überhaupt erst einführen, weil die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt hatte. Das teilte der Umweltverband am Dienstag mit. Es geht um Entscheidungen der Landgerichte Berlin und Frankfurt.

Seit 2023 besteht die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Gastronomiebetriebe, die ihre Waren auf mehr als 80 Quadratmetern anbieten, dürfen seitdem nicht nur Wegwerfverpackungen haben, sondern müssen Mehrwegbehältnisse zumindest als Option anbieten.

Nicht alle halten sich daran: Ab November 2023 hatte die DUH einzelne Filialen besagter Unternehmen stichprobenartig kontrolliert, die allesamt einen Verzehr im Restaurant sowie zum Mitnehmen anbieten. Wenn neben den Wegwerf-Verpackungen der To-go-Variante keine gleichwertigen Mehrwegoptionen für den Verzehr vor Ort angeboten wurden, reichte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Klage ein. Das passierte auch dann, wenn zwar wiederverwendbare Becher oder Verpackungen angeboten wurden, diese aber nicht dem Umfang der Einweg­optionen entsprachen, also Mehrwegbecher zum Beispiel nur in einer Größe verfügbar waren, die Wegwerf-Behälter jedoch in mehreren.

Sollten die Versäumnisse nicht den Urteilen entsprechend ausgebessert werden, drohen den Betreibern Ordnungs­gelder in Höhe von 250.000 Euro. Burger King Deutschland verweist auf taz-Anfrage auf das eigene Mehrwegsystem und bedauert, dass es beim verklagten Franchisenehmer zu einem „sprachlichen Missverständnis mit der Mitarbeiterin“ gekommen sei, wodurch bestelltes Softeis nicht wie gewünscht im Mehrwegbehältnis ausgegeben worden sei.

Bundesländer in der Pflicht

Die DUH sieht neben den Gastronomiebetrieben die zuständigen Behörden der Bundesländer in der Pflicht. Diese müssten „endlich verstärkt kontrollieren und hohe Bußgelder verhängen, damit die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen wird“, so Elena Schägg, die bei der Umwelthilfe für Kreislaufwirtschaft zuständig ist. „Auch wenn wir unsere Mehrweg-Tests fortführen werden, können wir nicht jede einzelne Filiale überprüfen, sich an geltendes Recht zu halten.“

Von der Bundesregierung fordert die Umwelthilfe zudem eine nationale Einwegsteuer auf Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent.

Dafür gibt es bereits ein Vorbild, allerdings nur auf kommunaler Ebene: In Tübingen gilt eine solche Verpackungssteuer seit 2022, eingeführt von Bürgermeister Boris Palmer (parteilos, ehemals Grüne). Burger King Deutschland lehnt derartige Steuern auf Anfrage als „nicht zielführend“ und „Belastung für Ver­brau­che­r*in­nen und Unternehmer*innen“ ab. Eine McDonald’s-Franchisenehmerin aus Tübingen war wegen der Regelung sogar vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen – allerdings ohne Erfolg. Die Steuer sei legal, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschieden die Richter im Mai.

Gegen das bayerische Gesetz allerdings bald schon: Die Landesregierung in München hat im Frühjahr beschlossen, ihren Kommunen solche Verpackungssteuern zu verbieten. Sie begründete den Schritt damit, die Abgaben bedeuteten Aufwand für die Verwaltung sowie Kosten für Bürger und Gastronomie.

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1 Kommentar

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  • Weiteres Problem: Wenn ich bei BK mehrere Gerichte bestelle und beim ersten Menü darauf hinweise, dass ich Mehrweg Becher will, ist damit noch lange nicht bestellt, dass ich das für alle weiteren bestellten Menüs auch möchte.



    Die Nachfrage: Welche Farbe soll der Becher denn haben, lässt zudem darauf schließen, dass die Becher nur selten so bestellt werden, wie sie gedacht sind - um im Restaurant daraus zu trinken und sie danach zurückzugeben.