Nachlässige Fast-Food-Ketten: Burger King verliert Mehrwegklage
Die Gastronomie hält sich nicht lückenlos an die Pflicht, wiederverwendbare Verpackungen anzubieten. Umweltschützer fordern Kontrollen.
Seit 2023 besteht die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Gastronomiebetriebe, die ihre Waren auf mehr als 80 Quadratmetern anbieten, dürfen seitdem nicht nur Wegwerfverpackungen haben, sondern müssen Mehrwegbehältnisse zumindest als Option anbieten.
Nicht alle halten sich daran: Ab November 2023 hatte die DUH einzelne Filialen besagter Unternehmen stichprobenartig kontrolliert, die allesamt einen Verzehr im Restaurant sowie zum Mitnehmen anbieten. Wenn neben den Wegwerf-Verpackungen der To-go-Variante keine gleichwertigen Mehrwegoptionen für den Verzehr vor Ort angeboten wurden, reichte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Klage ein. Das passierte auch dann, wenn zwar wiederverwendbare Becher oder Verpackungen angeboten wurden, diese aber nicht dem Umfang der Einwegoptionen entsprachen, also Mehrwegbecher zum Beispiel nur in einer Größe verfügbar waren, die Wegwerf-Behälter jedoch in mehreren.
Sollten die Versäumnisse nicht den Urteilen entsprechend ausgebessert werden, drohen den Betreibern Ordnungsgelder in Höhe von 250.000 Euro. Burger King Deutschland verweist auf taz-Anfrage auf das eigene Mehrwegsystem und bedauert, dass es beim verklagten Franchisenehmer zu einem „sprachlichen Missverständnis mit der Mitarbeiterin“ gekommen sei, wodurch bestelltes Softeis nicht wie gewünscht im Mehrwegbehältnis ausgegeben worden sei.
Bundesländer in der Pflicht
Die DUH sieht neben den Gastronomiebetrieben die zuständigen Behörden der Bundesländer in der Pflicht. Diese müssten „endlich verstärkt kontrollieren und hohe Bußgelder verhängen, damit die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen wird“, so Elena Schägg, die bei der Umwelthilfe für Kreislaufwirtschaft zuständig ist. „Auch wenn wir unsere Mehrweg-Tests fortführen werden, können wir nicht jede einzelne Filiale überprüfen, sich an geltendes Recht zu halten.“
Von der Bundesregierung fordert die Umwelthilfe zudem eine nationale Einwegsteuer auf Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent.
Dafür gibt es bereits ein Vorbild, allerdings nur auf kommunaler Ebene: In Tübingen gilt eine solche Verpackungssteuer seit 2022, eingeführt von Bürgermeister Boris Palmer (parteilos, ehemals Grüne). Burger King Deutschland lehnt derartige Steuern auf Anfrage als „nicht zielführend“ und „Belastung für Verbraucher*innen und Unternehmer*innen“ ab. Eine McDonald’s-Franchisenehmerin aus Tübingen war wegen der Regelung sogar vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen – allerdings ohne Erfolg. Die Steuer sei legal, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschieden die Richter im Mai.
Gegen das bayerische Gesetz allerdings bald schon: Die Landesregierung in München hat im Frühjahr beschlossen, ihren Kommunen solche Verpackungssteuern zu verbieten. Sie begründete den Schritt damit, die Abgaben bedeuteten Aufwand für die Verwaltung sowie Kosten für Bürger und Gastronomie.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kürzungsdebatte im Sozialbereich
Und eure Lösung, liebe Linke?
Krieg in Gaza
Israel tötet Al-Jazeera-Korrespondenten in Gaza
Patriarchale Schönheitsbilder
Unsere Bäuche gehen Euch nichts an!
Neonazi-Angriff in Berlin
Junge Journalist*innen geschlagen und getreten
Trump-Putin-Gipfel in Alaska
Europa kann es nicht allein
Noch ein allerletztes Mal
Verlasst diese Institution!