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Gewalt gegen FrauenGesetzentwurf für spanisches Modell

Prügelnde Männer sollen künftig elektronische Fußfesseln tragen. Damit ist sichergestellt, dass sie sich an das Annäherungsverbot halten.

Vorbild Spanien: Um Frauen besser zu schützen, sollen gefährliche und gewaltbereite Männer zukünftig eine Fußfessel tragen Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat an diesem Montag einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der den bundesweiten Einsatz von elektronischen Fußfesseln für prügelnde Männer ermöglicht. Mit einer Mehrheit im Kabinett und im Bundestag ist zu rechnen, denn Hubig setzt damit ein Projekt aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag um. „Unser Staat muss mehr tun gegen häusliche Gewalt, wir müssen insbesondere Frauen besser schützen“, erklärte sie.

Schon bisher können Familiengerichte auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes Annäherungsverbote verhängen. Bei einem Verstoß drohen zwar strafrechtliche Sanktionen. Künftig soll das Annäherungsverbot aber in Hochrisikofällen auch elektronisch kontrolliert werden können. Nach dem spanischen Modell soll nicht nur der aggressive Mann einen GPS-Sender tragen, sondern auch die Frau. Damit ist sie auch außerhalb ihrer Wohnung durch eine Schutzzone geschützt.

Modell in Spanien scheinbar wirksam

Wenn der Mann in die Nähe der Schutzzone kommt, wird er darauf aufmerksam gemacht. Wenn er die Schutzzone betritt, wird er von der GÜL, der gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, angerufen. Notfalls muss die Polizei vor Ort einschreiten. Nach Angaben des spanischen Ministeriums für Gleichstellung wurde seit 2009 keine Frau mehr getötet, die durch eine elektronische Fußfessel geschützt war.

In Deutschland wurde schon seit einigen Jahren über den Einsatz der Fußfessel zum Schutz vor Partnerschaftsgewalt diskutiert. Umstritten war vor allem, ob Bund oder Länder dies regeln sollen. Inzwischen haben bereits acht Bundesländer von Bayern bis Schleswig-Holstein entsprechende Regelungen in ihren Landespolizeigesetzen. Bald kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung aber auch in den übrigen Bundesländern zum Schutz von Frauen eingesetzt werden.

Im Dezember 2024 hatte der damalige Bundesjustizminister Volker Wissing bereits einen ähnlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorgestellt, der aber nicht mehr Gesetz wurde. Gegenüber Wissings Gesetzentwurf hat Ministerin Hubig noch einige Verschärfungen eingebaut. So soll die elektronische Fußfessel nicht nur bei drohender Partnerschaftsgewalt eingesetzt werden können, sondern auch bei drohender Gewalt von Eltern gegenüber ihren Kindern. Bei Verstößen gegen gerichtliche Gewaltschutz-Anordnungen soll die Höchststrafe von zwei auf drei Jahre Gefängnis steigen.

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2 Kommentare

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  • Ich hoffe ja sehr, dass in dem Gesetzesentwurf das Geschlecht nicht festgelegt wurde. Das wäre äußerst kurzsichtig und widersinnig, dann in den anderen Fällen plötzlich ohne Lösung zu sein, selten hin oder her.

    • @ImInternet:

      Ich kann Sie beruhigen: In Gesetzestexten werden aus Taetern nicht automatisch Maenner, sondern es sind alle gemeint.