Bundesaufnahmeprogramm: Zehn afghanische Familien in Deutschland gelandet
Insgesamt weitere 47 Personen konnten am Montag nach Deutschland einreisen. Dies war nur möglich, weil sie vorher klagten.

Die Geflüchteten gehören zu den 2.300 Afghan:innen, die eine Aufnahmezusage der Bundesregierung haben, jedoch teils seit Jahren in Islamabad auf ihre Ausreise warten. Erst durch Klagen konnten die Familien ihre Einreise durchsetzen und erhielten schließlich ihre Visa. Noch immer laufen mehr als 80 ähnliche Verfahren. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dem Auswärtigen Amt Zwangsgelder von bis zu 10.000 Euro angedroht, wenn weiterhin keine Visa ausgestellt würden.
Seit der Machtübernahme der Taliban gelten insbesondere Menschenrechtsaktivist:innen, Anwält:innen und Journalist:innen als besonders gefährdet. Um ihnen Schutz zu bieten, hatte die Bundesregierung vier Aufnahmeprogramme aufgelegt. Die schwarz-rote Koalition stoppte das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) im Mai jedoch. Auch die Prüfverfahren für die Afghan:innen mit Aufnahmezusage, wurden nicht fortgesetzt.
Außenminister Johann Wadephul (CDU) teilte mit, die Frist für die Überprüfungsmaßnahmen sei bis Jahresende verlängert worden. Nun erwarte er, dass die deutschen Sicherheitsbehörden die Zeit effektiv nutzen. Laut Innenministerium haben über 90 Prozent das Verfahren noch nicht vollständig durchlaufen.
Der Druck in Pakistan wächst jedoch weiter. Nachdem Berlin mehrfach Fristen zur Aufnahme ungenutzt verstreichen ließ, kam es im August zu Razzien, bei denen Behörden Hunderte Afghan:innen festgenommen und 210 von ihnen zurück nach Afghanistan abgeschoben haben.
Derweil entschied am Montagnachmittag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Aussetzung bestimmter Aufnahmeverfahren, die nicht Teil des BAPs sind, rechtmäßig war. Eine bloße Aufnahmebereitschaft begründe keinen rechtlichen Anspruch auf ein Visum.
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