Vermieter gewinnt Klage gegen AfD: AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle räumen
Die rechtsextreme Partei muss ihre Zentrale in Berlin verlassen. Wegen der Party nach der Bundestagswahl auf dem Hof darf der Vermieter ihr kündigen. Aber erst zum Herbst 2026.

Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch.
Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden.
Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.
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