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Sexualstrafrecht im JurastudiumWenn das Studium die Realität ausblendet​

Die Zahlen von Gewalt- und Sexualstraftaten gegen Frauen steigen seit Jahren an. Dennoch wird Sexualstrafrecht im Jurastudium praktisch nicht gelehrt.

Sexualstrafrecht ist im Jurastudium in Deutschland kein Pflichtbestandteil

Köln taz | Die weißen Sticker mit der Aufschrift „Gewalt ist keine Liebe“ leuchten hell auf dem Holztisch in der Spätsommersonne. Eine junge Frau holt aus einem Jutebeutel Gummibärchen, Anti-Stress-Würfel und Ammoniakampullen und legt sie neben die Aufkleber und eine Wasserkaraffe. „Die brauchen wir manchmal, wenn die Leute wegen etwas sehr Belastendem herkommen“, sagt Lilian van Rey.

An diesem Montag, um 17 Uhr, findet im dritten Stock der Alten Feuerwache, einem soziokulturellen Zentrum in Köln, die offene Sprechstunde der Feminist Law Clinic statt. Diese bietet kostenlose Rechtsberatung an und richtet sich überwiegend an Frauen und queere Menschen – und ist damit die erste in Deutschland.

Lilian van Rey, die heute die offene Sprechstunde leitet, ist Jurastudentin und hat die ehrenamtliche Organisation vor zwei Jahren in Köln mit ihren zwei Kommilitoninnen und Mitbewohnerinnen Karla Steeb und Lilith Rein gegründet. Der Grund: Als Freundinnen sie nach sexuellen Übergriffen nach rechtlichem Rat fragten, wussten sie trotz fortgeschrittenem Studium keine Antwort – denn Sexualstrafrecht ist im Jurastudium in Deutschland kein Pflichtbestandteil.

Nur an sehr wenigen Unis gibt es wählbare Vorlesungen zum Thema, als nicht staatsexamensrelevante Inhalte in der sogenannten Schwerpunktausbildung. Auch Fälle zu Familienrecht und Partnerschaftsgewalt werden nur am Rande gestreift. Ein Zustand, der der Realität in Deutschland nicht gerecht wird: 2024 gab es allein 128.000 angezeigte Sexualstraftaten, 265.942 Menschen waren von häuslicher Gewalt betroffen, bei beiden Zahlen ist die Dunkelziffer vermutlich hoch.

Die offene Sprechstunde der Feminist Law Clinic richtet sich an Frauen und queere Menschen

„Rein zahlenmäßig ist es wahrscheinlicher, dass wir später im Job mit Sexualdelikten als mit Mordfällen zu tun haben, die im Studium sehr ausführlich behandelt werden“, sagt Karla Steeb, eine der Gründerinnen der Feminist Law Clinic.

Tabu und Angst vor Retraumatisierung

Aber warum spielen diese Themen quasi keine Rolle im Jurastudium? Mohamad El-Ghazi ist Juraprofessor an der Universität Trier und gehört zu den wenigen Wis­sen­schaft­le­r:in­nen in Deutschland, die zu Sexualstrafrecht und Partnerschaftsgewalt forschen und lehren. Er macht verschiedene Gründe aus: Zum einen könne es in den Vorlesungen und Seminaren sehr intim werden, wenn beispielsweise im Detail definiert werden muss, was genau eine sexuelle Handlung ist.

Das kann Karla Steeb bestätigen. Als bei ihr in einer Vorlesung die verschiedenen Mordmerkmale durchgenommen wurden und sie zum Merkmal „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ kamen, lachte ihr Professor etwas beschämt – und meinte, das würden sie jetzt nicht behandeln. „Es ist doch absurd, dass so ein relevantes Thema in der Praxis im Studium noch als Tabuthema gehandelt wird“ kritisiert Steeb.

Vor allem aber, sagt Juraprofessor Mohamad El-Ghazi, stoße er immer wieder auf die Befürchtung, Studierende, die selbst sexuelle Gewalt oder andere Übergriffe erleben mussten, könnten in den Veranstaltungen retraumatisiert werden. El-Ghazi kann das zwar grundsätzlich nachvollziehen. Aber es überwögen doch die Nachteile, wenn nicht gelehrt werde.

„Es werden Leute ausgebildet, Richterinnen, Staatsanwälte, und in die Praxis geschickt, die, sowohl in juristischer Hinsicht als auch in psychologischer und soziologischer Hinsicht, keinerlei Kenntnisse haben, um diese Fälle bearbeiten zu können“, kritisiert er. Dafür sei das Thema doch „allein aus juristischer Sicht, zu relevant“.

Das scheinen viele Jurastudierende ebenso zu sehen: Innerhalb von wenigen Monaten hatte die Feminist Law Clinic knapp 30 Mitglieder und genügend Spenden und Fördergelder gesammelt, um im Dezember 2024 die erste Ausbildungsreihe zu starten. Dort hielten verschiedene Fach­an­wäl­t:in­nen Vorlesungen und Seminare zu Sexualstrafrecht, Unterhaltsrecht und dem neuen Selbstbestimmungsgesetz.

Wenige An­wäl­t:in­nen im reinen Opferschutz

Alle, die daran teilnehmen, dürfen als ehrenamtliche Rechts­be­ra­te­r:in­nen für die Law Clinic Fälle übernehmen, die sie mit Voll­ju­ris­t:in­nen besprechen. Da so viele mitmachen wollten, startete im Sommersemester 2025 direkt die zweite Ausbildungsreihe, hier kamen noch die Schwerpunkte Arbeitsrecht und Schwangerschaftsabbrüche hinzu.

Mittlerweile gibt es dreißig Ortsgruppen der Law Clinic in ganz Deutschland, auf Instagram informieren sie fast 12.000 Menschen über feministische Rechtsthemen. Knapp achtzig Fälle hat die Gruppe allein im ersten halben Jahr betreut, am häufigsten zu Unterhaltsfragen, sexueller Nötigung und Vergewaltigungen. „Unser Ziel ist, als eine erste Anlaufstelle, Menschen zu empowern, zu Fach­an­wäl­t:in­nen zu gehen“, erklärt Karla Steeb. In den Beratungen werde zunächst über grundsätzliche Rechte und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Doch Fach­an­wäl­t:in­nen in dem Bereich sind rar gesät. „Es gibt sehr wenige Anwält:innen, die im reinen Opferschutz tätig sind, also Opfer von Straftaten vertreten“, sagt Victoria Heßeler, die sich als Anwältin genau darauf spezialisiert hat. „Meine Spezialisierung war im Prinzip ein komplettes Selbststudium“, sagt sie. Im Referendariat, der praktischen juristischen Ausbildung nach dem ersten Staatsexamen, entschied sie, in die Sexualabteilung der Staatsanwaltschaft zu gehen. Dort hatte sie eine engagierte Ausbilderin und bearbeitete zahlreiche Akten selbst. Man brauche für diesen Bereich „eine große, innere Motivation“.

Anwältinnen, die wie sie im Opferschutz tätig sind, seien überwiegend Frauen, sagt Heßeler. Strafverteidiger der Täterseite seien hingegen meistens Männer – und würden meist besser bezahlt. Wenn es in einem Vergewaltigungsprozess darum gehe, nicht für mehrere Jahre ins Gefängnis zu müssen, könnten Strafverteidiger große Summen verlangen. Sie hingegen versuche „grundsätzlich gar kein Geld von Opfern zu verlangen, sondern eine Prozesskostenhilfe zu erhalten und so die Kosten mit dem Staat abzurechnen“.

Mythen um Partnerschaftsgewalt

Die Lücke im Studium habe weitreichende Folgen. Mythen rund um Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Partnerschaftsgewalt seien bei Richter:innen, der Polizei und der Staatsanwaltschaft weit verbreitet. Immer wieder begegneten Heßeler in ihrer Arbeit Fragen wie: Was hatte die Frau am Abend der Vergewaltigung an? Warum hat sie ihn nicht einfach früher verlassen, wenn er sie geschlagen hat?

Eine Studie der Universität Hamburg mit dem Titel „(Geschlechter)rollenstereotype in juristischen Ausbildungsfällen“ aus dem Jahr 2016 hat untersucht, welche Fälle im Jurastudium behandelt wurden. Laut Studie wurden häufig Geschlechter- und Rollenstereotypen bedient und viele Lebensrealitäten überhaupt nicht abgebildet – was auch über das Studium hinaus wirke. Wer nur wenig über Sexualstrafrecht hört und dann überwiegend mit der lügenden Frau konfrontiert wird, wird später in Strafverfahren wegen sexualisierter Gewalt, eher dazu tendieren, Frauen nicht zu glauben.

Dozierende, wie Mohamad El-Ghazi, versuchen zwar, diese Leerstelle im Studium mit außercurricularen Vorlesungen und Seminaren zu füllen. Doch sowohl Lehrende als auch Studierende haben wenig Kapazitäten für zusätzliche Kurse. Damit sich wirklich etwas ändere, müsse der Gesetzgeber beschließen, Sexualstrafrecht in den Juristenausbildungsgesetzen als einen festen Bestandteil des Pflichtblocks „Strafrecht“ zu integrieren. „Ich sehe da aber wenig Bewegung, der Stoffplan des Studiums ist jetzt schon sehr voll“, sagt El-Ghazi, „Aber wir lehren eben auch Deliktfelder wie Brandstiftung – und dann kein Sexualstrafrecht.“

Nergis Zarifi, Juristin und Leiterin des Arbeitsstabes des Deutschen Juristinnenbunds, stimmt diesen Beobachtungen zu. Der Juristinnenbund versuche auf Landesebene auf die Justizministerien politisch einzuwirken, damit diesen Themen auch im Studium mehr Raum gegeben werden könne. Aber die Veränderungen kämen nur sehr langsam voran. „Der Lehrplan ist veraltet. Thematiken, die vor allem Frauen betreffen, sind dort noch nicht angekommen“, sagt Zarifi. Initiativen wie die Feminist Law Clinic, die dem Thema immer mehr Sichtbarkeit verschaffen, seien deshalb essenziell, um Bewegung in den Diskurs zu bringen, sagt sie.

Auch Karla Steeb von der Feminist Law Clinic zweifelt daran, dass das Jurastudium zeitnah reformiert wird – dafür sei es noch immer in allen Bereichen zu männlich geprägt. Aber mit ihrer Organisation hofft sie, etwas zu bewegen. „Es ist letztlich einfach unfair, dass so viele Betroffene keinen rechtlichen Schutz bekommen“, sagt sie. „Die wenigsten Fälle sexueller und patriarchaler Gewalt werden überhaupt zur Anzeige gebracht und die wenigsten verurteilt.“

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10 Kommentare

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  • Das ist halt weil sich alle schämen über so was zu reden.

    Ist in der Schule doch auch so, wie sieht es denn wirklich aus, wird da nur kurz über die biologischen Fakten gesprochen oder wird Aufklärung vollumfänglich behandelt und man redet z. B. auch über sexualisierte Gewalt?

    Jurist kann man nur werden, wenn man in der Schule ganz erfolgreich war. Hier offenbart sich wirklich eine klaffende Lücke in unserem gesamten Bildungssystem.

  • Man muss sich da schon die Frage stellen inwiefern es ueberhaupt gewollt ist, ein von Maennern kreiertes System zu aendern, von dem ueberwiegend Maenner profitieren. Sei es als hochbezahlte Anwaelte oder als Taeter.

    • @NovaBel:

      Na was wäre den die Alternative?

      Ein erstes Staatsexamen, bei dem die Aufgabe einer detailgetreuen Kindesmisshandlung basiert, ein paar Studierende, die im Anschluss remonstrieren, weil sie zu viel "echtes Leben" nicht aushalten oder wegen vorgeblich eigener Erfahrungen retraumatisiert sind?

      Wer beschwert sich dann wohl medienwirksam am lautesten?

      Wer in der Uni lernt, die verschiedenen Körperverletzungsdelikte ordentlich zu subsumieren, der kommt auch mit dem Sexualstrafrecht klar.

  • Im Ersten Staatsexamen prüft man sklavisch die Strafbarkeit fiktiver Personen anhand eines feststehenden Sachverhaltes. Man würdigt keine Beweismittel und befasst sich auch nicht mit Prozessrecht, Letzteres höchstens als Zusatzfrage. Völlig sinnlos, Bulimielerngebiet A durch Bulimielerngebiet B zu ersetzen, weil man das für wichtig hält.

  • Entschuldigung, aber das erinnert mich ein bisschen an den Ärger, dass Abtreibungen nicht im Medizinstudium gelernt werden - dafür sind die jeweiligen Studiengänge nicht da. Das Sexualstrafrecht ist ein Unterbereich des Strafrechtes, das Teil des Studiums ist. Eine tiefe und eingehende Befassung mit jedem relevanten Unterbereich jedes relevanten Rechtsbereiches würde so ein Studium völlig überfrachten und letzten Endes in der Praxis ohnehin wenig bringen, da es nur für die Leute, die sich ohnehin damit befassen wollen, Relevanz hat, denn z.B. ein Baurechtsanwalt muss sich mit Sexualstrafrecht nicht auskennen.

    • @Agarack:

      Entschuldigung, aber haben Sie den Artikel ueberhaupt gelesen?

      "Ein Zustand, der der Realität in Deutschland nicht gerecht wird: 2024 gab es allein 128.000 angezeigte Sexualstraftaten, 265.942 Menschen waren von häuslicher Gewalt betroffen, bei beiden Zahlen ist die Dunkelziffer vermutlich hoch."

      Frauen zum Beispiel wuerden definitiv davon profitieren, wenn das Sexualstrafrecht im Jurastudium als Pflichtbestandteil aufgenommen werden wuerde. Aber das sind ja nur 50% der Bevoelkerung und Sie persoenlich sind nicht davon betroffen, is' also egal.

      P.S. und ja, Abtreibungen muessten definitiv im Studiengang Medizin gelehrt werden - aus den gleichen Gruenden. Aber da sind ja auch nur 50% der Bevoelkerung davon betroffen, is' also egal.

      • @NovaBel:

        Einatmen. Ausatmen.



        Das Jurastudium besteht im Strafrecht aus einem Allgemeinen Teil und einem besonderen Teil.



        Das Sexualstrafrecht würde in den besonderen Teil fallen. In diesem wird in einem Semestern zu je 4 Wochenstunden (also insgesamt ca 64 Stunden folgende Inhalte vermittelt):



        Tötungsdelikt (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung)



        Diebstahl, Unterschlagung, Untreue; Erpressung



        Entführung



        Körperverletzung



        Brandschutzdelikte



        Ehrdelikte

        Vermutlich habe ich noch etwas vergessen.

        Alle Bereiche bestehen aus mehreren Normen, besonders schweren Fällen, etc.

        Das bedeutet: Wenn man die Sexualdelikte aufnehmen würde, würden diese in Summe zu ca. 4-8 Stunden gelehrt werden, so wie die anderen Delikte auch. (Hinzukommt das Eigenstudium, dass vermutlich den doppelten Umfang ausmacht); in Summer aber nicht mehr als 24 Stunden. Und wegen diesen 24 Stunden soll sich jetzt was ändern? Man kratzt im Studium an der Oberfläche. Die Spezialisierung kommt nach dem Studium.

        • @Strolch:

          Eingeatmet.

          Jede einzelne Stunde, in der zukuenftige Richter und Anwaelte ueber Sexualdelikte im Strafrecht lernen, zaehlt!

          Jede einzelne Stunde wuerde helfen, der tief verwurzelten Frauenfeindlichkeit entgegenzuwirken.

          Ja, wegen 24 Stunden sollte sich was aendern!

          Ausgeatmet.

  • Das Juarstudium bildet nie das gesamte Recht ab und psychologische und soziologische Aspekte und Fragen spielen so oder so keine Rolle. Die Studierenden sollen lernen, mit Gesetzen ordentlich umzugehen. Dafür reicht der bestehende Lehrplan vollkommen aus.

    Eine Spezialisierung kann dann nach dem Abschluss des 2ten Staatsexamen erfolgen. Eine Law Clinic dient hauptsächlich der Fortbildung der beratenden Personen. Daher ist es nicht notwendig, den Lehrplan an das Beratungsangebot einer Law Clinic anzupassen.

    Fragen um das Sexualstrafrecht sind aus guten Gründen ausgenommen (Retraumatisierung). Aus diesen Gründen werden in den gängigen Beispielfällen keine Gewaltdelikte gegen Kinder verwendet.

  • Das Jurastudium dient dazu Handwerkszeug zu vermitteln. Mit diesem eignet man sich später das Wissen an, das man für seinen eigenen Bereich braucht. Ob das an Mordmerkmalen oder an Sexualstraftaten gelehrt wird, ist vollkommen egal.

    Einer meiner größten Irrtümer war, als ich in den Beruf einstieg. Ich hatte das Wahlfach in dem Bereich, in dem ich dann auch gearbeitet habe und dachte: Ich kenne mich aus. Pustekuchen. Ich wusste faktisch gar nichts. Man braucht zwei Jahre (teilweise auch länger) um sich dann in einem Bereich halbwegs auszukennen.

    Das, was eine Vorlesung und das Studium vermitteln könnte, kann ein späterer Staatsanwalt, der einen entsprechenden Schwerpunkt hat, in zwei bis drei Wochen aufholen. Mehr ist das nicht. Die Schwierigkeit liegt ja dann in der Höhe der Strafe (und das vermittelt das Studium gar nicht - in keinem Bereich); hier braucht es dann Erfahrung, die lange dauert.

    Und damit ist die Retraumatisierung durchaus ein Thema.

    PS Mein Studium ist schon ein paar Jahre her. Aber lügende Frauen hatte ich nie (!). Nur Gebrauchtwagenverkäufer im Zivilrecht: Das waren immer "Betrüger".