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Alexandra aus Tschechien ließ sich 2022 sterlisieren Foto: Jan Kubice

Trans Personen in EuropaEingriff in die Menschenwürde

Trans Personen mussten sich lange Zeit sterilisieren lassen, wenn sie ihr Geschlecht offiziell ändern wollten. Die emotionalen Folgen sind verheerend.

A ls Alexandra sich 2022 sterilisieren ließ, zählte für sie nur eins: endlich vollständig vom tschechischen Staat als Frau anerkannt zu werden. Die damals 22-Jährige hielt das Leben mit einem falschen Geschlechtseintrag im Ausweis nicht mehr aus. ­Ständig war da die Angst vor der peinlichen Situation, als trans geoutet zu werden: Würden sie die Arzt­hel­fe­r*in­nen im Wartezimmer wieder vor allen Leuten „Herr X.“ rufen? Würde die Re­zep­tio­nist*in im Hotel zweimal hinschauen, wen sie da vor sich hat? „Ich wollte kein Leben führen, in dem ich vom Staat als Mann registriert bin und die Gesellschaft mich als Frau behandelt“, erinnert sich Alexandra.

Die damalige Studentin lebte offen als Frau und fühlte sich in ihrer Identität mehr als wohl. Im Alltag auf den Straßen der tschechischen Stadt Pilsen wurde sie auch so behandelt: als Frau. Eigentlich wollte sie keine Operation. Sie erschien ihr als zu riskant, zu belastend. Durch den Testosteronblocker Androcur, den sie seit Jahren nahm, sei sie wahrscheinlich sowieso unfruchtbar gewesen, schätzt sie. Aber das tschechische Gesetz war streng: Wer seinen Geschlechtseintrag ändern lassen wollte, musste sich bis Ende Juni dieses Jahres sterilisieren lassen.

Alexandra war mit diesem Dilemma nicht allein. Jahrzehntelang galten in weiten Teilen Europas ähnlich restriktive Regeln. Die Unfruchtbarkeit, zu der trans Personen in Tschechien, aber auch in Belgien, Deutschland, Finnland, den Niederlanden und Schweden gedrängt wurden, war bis teils noch vor wenigen Jahren in den jeweiligen nationalen Gesetzen verankert.

Eine umfassende grenzübergreifende Recherche des Jour­na­lis­t*in­nen­netz­werks Investigate ­Europe ergab, dass mindestens 11.000 Menschen in diesen sechs Ländern ihre Fortpflanzungsfähigkeit im Gegenzug für die legale Anerkennung ihres Geschlechts aufgeben mussten. Knapp die Hälfte dieser Menschen kommen aus Deutschland. Ein Erklärungsansatz dafür könnte sein, dass Deutschland das mit Abstand bevölkerungsreichste Land der sechs ist. Die Daten, die aus Ministerien, Behörden, Gerichtsakten und wissenschaftlichen Studien stammen, deuten auf die große Reichweite einer Politik hin, die wiederholt von UN-Expert*innen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde.

Alexandra unterzog sich widerwillig einer Orchiektomie. Der 30-minütige, im Allgemeinen risikoarme Eingriff, bei dem die Hoden entfernt werden, verlief gut. Aber mit jedem folgenden Tag wurden die Schmerzen schlimmer. Eine Woche später sei sie mit qualvollen Schmerzen aufgewacht. Alexandra hatte eine Infektion entwickelt. „Die Wunde war aufgeplatzt. Um mich herum waren Blutklumpen und Eiter.“ Sie sei zurück ins Krankenhaus geeilt. Ihre Genesung, sagt sie, habe zwei Monate gedauert.

Als ihre neuen Dokumente einen Monat nach ihrer Operation eintrafen, habe sie keine Freude empfunden, sondern nur Schmerz. Auch drei Jahre später ist die Wut noch immer da: „Ich bin verbittert, und das zu Recht. Ich habe all das auf mich genommen für etwas, das eigentlich schon längst hätte mir gehören sollen.“

Die Sterilisation von trans Personen, die um eine amtliche Anerkennung ihres Geschlechts kämpften, war auch in Dänemark, Norwegen und der Slowakei gängige Praxis. In anderen Ländern wie Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien und Rumänien verlangten Rich­te­r*in­nen den Nachweis einer chirurgischen Intervention, die zum Ziel haben sollte, dass eine trans Frau keine Kinder mehr zeugen und ein trans Mann keine Kinder mehr gebären könnte.

Zuverlässige, über Jahre kontinuierlich fortgeschriebene Daten lagen nur in Belgien, Deutschland, Finnland, den Niederlanden, Schweden und Tschechien vor. In der Regel bedeuteten die staatlich verordneten Eingriffe eine Kastration: trans Frauen wurden die Hoden entfernt (Orchiektomie), bei trans Männern die Gebärmutter (Hysterektomie). Oftmals wurden auch Penis oder Eierstöcke, Eileiter und Brüste entfernt. Einige trans Personen wünschen sich solche Eingriffe im Rahmen ihrer körperlichen Transition – aber eben nicht alle. Alexandra wünschte sich den Eingriff nicht.

Cathrin Ramelow ließ sich 2000 in München operieren Foto: Maxence Peigné

Die ersten gesetzlichen Regelungen wurden in den 70er und 80er Jahren in Schweden, den Niederlanden und in Deutschland eingeführt. Laut dem Rechtswissenschaftler Peter Dunne von der Universität Bristol seien sie mit dem Familienrecht begründet worden. Das besagte, dass ein Kind einen Vater haben müsse, der rechtmäßig das männliche Geschlecht besitzt, und eine Mutter, die das weibliche Geschlecht besitzt. Ein schwangerer Mann würde diese Ordnung gefährden. Es wurde argumentiert, dass trans Personen, die Kinder zeugen könnten, „Chaos“ auslösen würden und es möglicherweise zu Problemen beim Kinderschutz kommen würde.

Joz Motmans vom Universitätsklinikum Gent glaubt, dass das belgische Gesetz von 2007, durch das der OP-Zwang endgültig im Gesetz verankert wurde, auf einer fehlgeleiteten binären Denkweise beruhte. „Die ganze Idee dessen, was sie Transsexualität nannten, war, dass eine Person im falschen Körper geboren wurde“, erklärt der Psychologe. „Das war es, was Ärz­t*in­nen taten: Sie halfen der Person, den Körper zu korrigieren.“ Für diese „Korrekturen“ wurde es als unvermeidlich angesehen, dass trans Personen auf die Möglichkeit verzichten müssten, Kinder zu bekommen.

Im Familienrecht wurde lange argumentiert, dass trans Personen, die Kinder zeugen könnten, Chaos auslösen würden

Motmans, der selbst trans ist, war vor etwa 20 Jahren als Doktorand bei den Sitzungen im belgischen Parlament dabei und erlebte die Entstehung des Gesetzes hautnah mit. Er erinnert sich noch gut an seinen Schock über den Vorschlag, dass Antragstellende „keine Kinder mehr in Übereinstimmung mit ihrem früheren Geschlecht zeugen können“. Bis 2017 galt diese Gesetzeslage in Belgien. Gesellschaftliche Proteste dagegen gab es immer wieder. Laut Zahlen des Justizministeriums beugten sich mehr als 700 trans Menschen und ließen sich operieren.

In Deutschland mussten sich trans Personen bis 2011 operieren lassen, um amtlich anerkannt zu werden. Paragraf 8 des Transsexuellengesetzes von 1980 (TSG) schrieb vor, dass eine Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags nur nach einer geschlechtsangleichenden Operation und einer irreversiblen Sterilisation möglich sei. Zudem mussten zwei psychologische Gutachten vorgelegt werden. Trans Personen durften zudem nicht verheiratet sein, wenn sie ihren Geschlechtseintrag amtlich ändern lassen wollten.

In der Praxis bedeutete dies für trans Frauen, dass ihnen Penisschaft und Hoden amputiert wurden und sie weibliche äußere Geschlechtsorgane geformt bekamen. Trans Männern wurden Eierstöcke, Eileiter und Gebärmutter entnommen. Oftmals ging damit eine Brustverkleinerung einher. Wer dies nicht wollte, konnte zwar seinen Namen, aber nicht sein amtliches Geschlecht ändern.

Diese Regelung galt 30 Jahre lang, bis eine 62-jährige trans Frau dagegen klagte. Mit Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht stufte den Paragrafen im Jahr 2011 als verfassungswidrig ein. Die erzwungene Sterilisation und die Anpassung der Geschlechtsorgane verletze das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Paragraph 8 des TSG wurde ausgesetzt und die Bundesregierung zu einer Änderung des Gesetzestexts aufgefordert. Dieser blieb jedoch noch über zehn Jahre unverändert. Erst mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft trat, wurde das TSG endgültig abgeschafft. Trans Menschen können seitdem ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern lassen.

Eine der rund 5.400 Personen in Deutschland, die zwischen 1980 und 2011 sterilisiert wurden, ist Cathrin Ramelow. Sie ließ sich 2000 in München operieren. An einen möglichen Kinderwunsch habe sie zu dem Zeitpunkt nicht gedacht. Andere Probleme überwogen. „Ich hatte keine wirkliche Wahl. Mir ging es psychisch immer schlechter. Ich hatte Gedanken an Suizid. Ich konnte nicht so weiterleben“, erzählt Ramelow. Insgesamt dauerte der rechtliche Prozess von der Namensänderung bis zur amtlichen Änderung ihres Geschlechtseintrags vier Jahre.

Als ihre damalige Beziehung zerbrach, weil sie keine Kinder mehr bekommen konnte, fiel sie mental in ein tiefes Loch. „Ich hätte mir gewünscht, dass es andere Möglichkeiten gegeben hätte“, sagt sie, zum Beispiel das Einfrieren ihres Spermas. Oder eine Samenspende. Aber darüber habe man mit ihr im Vorfeld der OP gar nicht gesprochen.

Zwei psychotherapeutische Gespräche waren damals vor einer Operation verpflichtend. „Ich fühle mich betrogen um Möglichkeiten. Dass mir in keinem der vielen verpflichtenden Gespräche gesagt worden war, dass es rein medizinisch noch Möglichkeiten gegeben hätte.“ Auch eine Adoption wäre damals für Ramelow und ihre Partnerin nicht möglich gewesen. Erst ab 2017, mit der Einführung der Ehe für alle, konnten juristisch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland Kinder adoptieren.

Die amtliche Änderung des Geschlechts war technisch gesehen freiwillig, in der Praxis aber kaum zu umgehen. Ob Wohnungssuche, Gesundheitsversorgung, Jobsuche, Reisen, Einlasskontrollen oder Aufenthaltsrecht – ein falscher Geschlechtseintrag in Ausweisdokumenten erschwerte trans Menschen in vielen Situationen das Leben. Alexandra sagt: „Ich habe diese Entscheidung nicht getroffen, weil ich es wollte, sondern weil ich es musste. Es ging im Wesentlichen darum, die gleichen Rechte zu haben wie andere Frauen in meinem Umfeld.“ Sie gehört zu rund 1.800 Menschen in Tschechien, die zwischen 2012 und 2025 ihren amtlichen Geschlechtseintrag ändern ließen, wie aus Zahlen des Gesundheits- und Innenministeriums hervorgeht.

Der Norweger Aleksander Sørlie ließ sich 2014 sterilisieren Foto: Amund Trellevik

Auch der Norweger Aleksander Sørlie berichtet Ähnliches: „Ich glaube, viele denken, es geht um eine Bestätigung der Identität, und verstehen nicht, dass die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags eine konkrete Funktion hat: Schutz vor Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie die Möglichkeit, ein normales Leben zu führen“, sagt Sørlie. Er ließ sich 2014 sterilisieren, obwohl er es eigentlich nicht wollte. Aber nach jahrelanger Diskriminierung sah er keinen anderen Weg mehr für sich.

Investigate Europe sprach mit über einem Dutzend Menschen, die ähnliche Geschichten wie Alexandra, Ramelow und Sørlie zu erzählen haben. Mindestens drei Befragte gaben an, darunter zu leiden, dass sie keine biologischen Eltern werden können. Einige litten unter schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen oder waren frus­triert, nicht richtig aufgeklärt worden zu sein, andere wiederum wütend auf den Staat.

Cianán Russell von der LGBTQ+-Interessengruppe ILGA-Europe sagt, die Gesetzeslage habe trans Personen gezwungen „sich zwischen zwei ihrer Menschenrechte zu entscheiden – dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Freiheit von ungewollten medizinischen Eingriffen und dem Recht auf Privatsphäre und Anerkennung vor dem Gesetz“.

„Keine Entscheidung mehr“

Russell ist seit fast 30 Jahren Ak­ti­vis­t*in für die Rechte von queeren, intersex und trans Personen. Ihm zufolge hat die nationale Gesetzgebung in vielen europäischen Ländern trans Personen zur Sterilisation gezwungen: „Wenn man sich für einen medizinischen Eingriff ‚entscheiden‘ muss, um sicher und frei leben zu können – etwa um ein Bankkonto zu eröffnen oder sich um einen Arbeitsplatz zu bewerben –, dann ist der me­dizinische Eingriff nicht länger eine Entscheidung.“

Ab 2010 schafften verschiedene Staaten den Operations- und Sterilisationszwang nach und nach ab. Dem Beispiel Deutschlands folgten schließlich Schweden, die Niederlande, Italien, Griechenland und Norwegen. Mehrere Staaten, darunter Frankreich, Rumänien und Italien, wurden wiederum vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt: Französische Rich­ter*in­nen verlangten bis 2016 umfangreiche Operationen oder Hormonbehandlungen, die das Risiko einer Unfruchtbarkeit bedeuteten, auch wenn eine Sterilisation gesetzlich nicht vorgeschrieben war. Im Jahr 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erstmals, dass die Sterilisierung von trans Personen zwecks amtlicher Anerkennung als „Mann“ oder „Frau“ das Recht auf Privatsphäre gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.

Dennoch haben bis heute nur wenige Staaten Verantwortung übernommen. Lediglich zwei der Staaten, die Investigate Europe untersucht hat, haben sich offiziell entschuldigt und den Betroffenen eine Entschädigung angeboten. Als erstes Land weltweit führte Schweden 2018 eine Entschädigungsregelung ein – nach jahrelangen Kampagnen von Aktivist*innen. Trans Personen, die sich sterilisieren lassen mussten, um ihren Geschlechtseintrag anzupassen, erhalten seitdem jeweils rund 225.000 schwedische Kronen, umgerechnet rund 20.440 Euro. Bisher erhielten 530 Personen eine solche Zahlung. Die Niederlande folgten 2020: 1.259 niederländische trans Personen haben seitdem jeweils 5.000 Euro Entschädigung vom Staat erhalten. In einer offiziellen Entschuldigung bezeichneten zwei niederländische Minister das Gesetz, das von 1985 bis 2014 in Kraft war, als „Verletzung der körperlichen Autonomie, die heute kaum vorstellbar wäre“.

In Deutschland warten die Betreffenden noch immer auf eine offizielle Entschuldigung und eine Entschädigung. Seit das Bundesverfassungsgericht die Sterilisation von trans Personen vor 14 Jahren für verfassungswidrig erklärte, ist dazu nicht viel passiert. Trotz Forderungen des Bundesverfassungsgerichts blieb der Gesetzestext im TSG bis 2024 unverändert. Erst mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, das am 1. November 2024 in Kraft trat, können trans Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ohne psychologische Gutachten oder medizinische Behandlungen ändern. Ein Anspruch auf eine Entschuldigung oder Entschädigung wird im neuen Gesetz nicht genannt.

Cathrin Ramelow zufolge entzieht sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung: „Die handelnden Politiker heute sind zwar nicht diejenigen, die aktiv das Unrecht begangen haben“, sagt sie. Aber es sei „das Mindeste, dass sie anerkennen, dass Leid verursacht wurde. Gutmachen kann man es ohnehin nicht“.

In Deutschland warten Sterilisierte noch immer auf eine offizielle Entschuldigung und auf eine Entschädigung

Vor drei Jahren diskutierte die damalige Ampelregierung über Entschuldigungen sowie Entschädigungszahlungen. Bis dato ohne Ergebnisse. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Ampelregierung sagte gegenüber Investigate Europe, dass „die Beratungen über die Möglichkeiten der Anerkennung des von trans- und intergeschlechtlichen Menschen erlittenen Leids und Unrechts innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“ seien.

Auf eine neuerliche Nachfrage im August, nun unter der schwarz-roten Koalition, antwortet das Bildungsministerium nicht. Ramelow überrascht das nicht: „Ich glaube nicht, dass da noch viel passieren wird. Bei der jetzigen Regierung sowieso nicht. Es wird eher darum gehen, dass wir das Selbstbestimmungsrecht weiterhin verteidigen müssen.“

Investigate Europe und die beteiligten Re­por­ter*in­nen haben die Behörden aller Länder, die diese Geschichte betrifft, um eine Stellungnahme gebeten. Die meisten, darunter auch die tschechischen Behörden, haben nicht geant­wortet.

Die Interessenvertretung Transgender Europe warnt vor gefährlichen Rückschritten. Im Mai berichtete die Organisation, dass zum ersten Mal seit einem Jahrzehnt mehr Rückschritte als Fortschritte der Rechte von trans Personen in 54 europäischen Ländern zu verzeichnen seien. Und in zwölf EU-Ländern würden noch immer sogenannte „missbräuchliche medizinische Anforderungen“ gestellt, etwa die einer obligatorischen Operation oder einer Hormonbehandlung.

So verbot der konservative ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán 2020 die rechtliche Anerkennung von Geschlechtsänderungen – die zuvor möglich war – nun vollständig, und zwar egal ob mit oder ohne sterilisierende Operation. In der Slowakei ist seit dem Amtsantritt des Rechtspopulisten Robert Fico im Herbst 2023 die Sterilisierung von trans Personen wieder Voraussetzung für eine amtliche Änderung des Geschlechts. Fico nahm damit eine liberale Reform des Selbstbestimmungsrechts in seinem Land zurück. In der Praxis ist in der Slowakei somit eine staatlich anerkannte Änderung des Geschlechts nicht mehr möglich, genauso wenig in Ungarn und Bulgarien.

Ramelow sagt, das zeige, „dass das Erkämpfte nicht statisch ist. Dass wir weiterkämpfen ­müssen.“

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