Abstimmung im EU-Parlament: Wirtschaft gegen Namensverbot von Veggie-Wurst und Co.
Die Gastro-Gewerkschaft sowie etwa Aldi, Lidl und Burger King sind dagegen, die Benennung von Fleischersatz nach dem tierischen Vorbild zu verbieten.

Im EU-Parlament in Straßburg wird in dieser Woche über einen Antrag abgestimmt, der vorsieht, dass Burger, Schnitzel und Würste nur so heißen dürfen, wenn Fleisch enthalten ist. Die Vorschläge sind ein Zusatz zu einer Gesetzesreform, mit der die EU die Stellung der Bauern in der Lieferkette verbessern will. Das Argument: Fleischkäufer*innen könnten durch die ähnliche Benennung verwirrt sein und versehentlich ein pflanzliches Produkt erwerben. Der Agrarausschuss des Parlaments hat sich bereits für das Begriffsverbot ausgesprochen.
Die Gastro-Gewerkschaft sieht das anders. „Fleisch ist einzigartig. Ebenso einzigartig sind Produkte, die aus Fleisch hergestellt werden“, sagte Susanne Uhl, Leiterin des NGG-Hauptstadtbüros, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). Statt eines „Begriffsverbotes“ brauche es aber „eine klare, transparente und verbraucherfreundliche Kennzeichnung als ‚vegan‘ und ‚vegetarisch‘“.
Auch Unternehmen teilen die Kritik an den EU-Plänen. „Der Antrag läuft darauf hinaus, die informierte Entscheidungsfindung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erschweren“, heißt es etwa in einem an die Abgeordneten des EU-Parlaments adressierten Schreiben einer Gruppe von Unternehmen, zu denen neben Spezialisten für Veggie-Produkte wie Beyond Meat oder die Rügenwalder Mühle auch etwa die Discounter Aldi und Lidl und die Fastfood-Kette Burger King zählen.
Pflanzenmilch muss schon lange als „Drink“ verkauft werden
Der Deutsche Bauernverband begrüßte auch das geplante Bezeichnungsverbot für Veggie-Produkte. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) signalisierten ebenfalls Zustimmung.
Die fragliche EU-Verordnung sorgte 2013 schon mal für Aufregung. In ihr ist seitdem nämlich unter anderem geregelt, dass pflanzliche Milchalternativen nicht mehr als Hafer-, Soja- oder Mandelmilch verkauft werden dürfen, da sie nicht in „Eutersekretion durch Melken“ gewonnen wurden.
Stattdessen ist seitdem die Deklarierung als „Drink“ üblich. Konsistent sind die Regelungen allerdings nicht, sie sehen Ausnahmen für „traditionelle Bezeichnungen“ vor. Deshalb darf es auf dem Markt weiter Produkte wie Kokos- und Scheuermilch geben.
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