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Abkommen für den GazastreifenWas der Trump-Plan für Hilfslieferungen bedeutet

Israel und die Hamas haben einer ersten Phase eines Waffenruhe-Geisel-Abkommens zugestimmt. Nun sollen Hilfslieferungen kommen – doch es gibt Hürden.

Immer noch werden in Gaza dringend mehr Hilfsgüter – Essen, Zelte, Medizin – benötigt Foto: Mahmoud Issa/reuters

Berlin taz | Zwei Paragraphen widmeten sich im 20-Punkte-Plan des US-Präsidenten Donald Trump für ein Ende des Krieges im Gazastreifen dem Thema Hilfslieferungen. Dort steht: Sofort nach Beginn der Waffenruhe soll „die gesamte Hilfe“ in den Gazastreifen geschickt werden. Es sollen mindestens so viele Hilfsgüter wie während der Waffenruhe im vergangenen Frühling sein. Außerdem soll – „ohne Einmischung beider Parteien“, also Israels und der Hamas – die Verteilung unter anderem über die Mechanismen der Vereinten Nationen und des Roten Kreuzes erfolgen.

Ab diesem Abend soll die Waffenruhe beginnen. Und damit – so ist es eben im Trump-Plan vorgesehen – auch die Hilfslieferungen in den Gazastreifen massiv ansteigen. Im Februar 2025 – damals ruhten während des gesamten Monats die Waffen – wurden insgesamt etwa 295.000 Tonnen Hilfsgüter nach Gaza geliefert. So gibt es die zuständige israelische Behörde COGAT an. Das entspricht etwa etwa 10.500 Tonnen pro Tag.

Das würde einen massiven Sprung von der derzeitigen Rate der Lieferungen bedeuten: Im vergangenen Monat gelangten insgesamt knapp über 109.000 Tonnen Hilfen nach Gaza hinein. Sie müssten im Sinne des Trump-Plans nun also fast verdoppelt werden.

Hilfsorganisationen hoffen auf den Deal. Olga Cherevko, Sprecherin des Gaza-Büros des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, sagt der taz: „Wir hoffen, dass wir die Hilfslieferung schnell hoch skalieren können“. Das Bedürfnis danach sei im Gazastreifen weiter „extrem hoch“, betont sie.

170.000 Tonnen an Gütern – Nahrungsmittel, Medizin und Equipment zur Unterbringung der Menschen – warteten seitens der Vereinten Nationen außerhalb Gazas auf ihren Einsatz. Um sie ausliefern zu könne, sagt Cherevko, „müssen die Grenzübergänge offen sein und funktionieren“, auch die Verteilung müsse ermöglich werden.

Das gelang im Krieg nur teilweise: Die Hilfsgüter werden über den Grenzübergang Kerem Schalom nach Gaza hinein transportiert. Dafür benötigen sie eine Genehmigung und müssen durch eine Inspektion. Wenn sie dann auf der Gaza-Seite der Grenze angekommen sind, müssen die Hilfsorganisationen sie abholen. Doch weil der Grenzübergang tief in von der israelischen Armee besetzten Gebiet liegt, ist dafür eine Koordinierung mit dem Militär nötig. Diese zu erhalten, so berichtete es ein Mitarbeiter von OCHA der taz zuletzt im September, war ein komplizierter, teils langwieriger Prozess. „Wir hoffen, dass mit der Waffenruhe diese Einschränkungen enden“, so Cherevko.

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