Überlastung der Praxen: Kassenärzte-Chef für Krankschreibung erst ab Tag sechs
Andreas Gassen schlägt vor, die Frist, nach der Arbeitnehmer*innen eine Krankschreibung vorlegen müssen, zu verlängern. Denn das spare viel Geld.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung regte an, die entsprechende Ausnahme von der Regel aus dem Gesetz zu streichen. „Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ‚Formvordrucks‘“, sagte Gassen.
Er stellte auch zur Debatte, die bisherige Frist von drei Tagen generell auf vier oder fünf Tage anzuheben. Es gehe um eine von den Beschäftigten selbst verantwortete Karenzzeit, argumentierte Gassen. Bei einer Ausweitung der Frist müsste die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am fünften beziehungsweise sechsten Tag vorgelegt werden.
Laut Gassen würden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt, berichtete das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Etwa 35 Prozent davon hätten eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen. Entfielen diese, würde das Gesundheitswesen seinen Angaben zufolge um 1,4 Millionen Arbeitsstunden beziehungsweise Kosten von 100 Millionen Euro entlastet.
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