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Überlastung der PraxenKassenärzte-Chef für Krankschreibung erst ab Tag sechs

Andreas Gassen schlägt vor, die Frist, nach der Ar­beit­neh­me­r*in­nen eine Krankschreibung vorlegen müssen, zu verlängern. Denn das spare viel Geld.

Zum Arzt quälen statt im Bett liegen: Die aktuellen Regeln für Krankschreibungen belasten Ar­beit­neh­me­r*in­nen und Ärz­t*in­nen

Berlin/Hannover epd | Kassenärzte-Chef Andreas Gassen ist dafür, die Regeln für Krankschreibungen zu lockern, um Geld im Gesundheitswesen zu sparen. „Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären“, sagte Gassen dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Sonntag).

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung regte an, die entsprechende Ausnahme von der Regel aus dem Gesetz zu streichen. „Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ‚Formvordrucks‘“, sagte Gassen.

Er stellte auch zur Debatte, die bisherige Frist von drei Tagen generell auf vier oder fünf Tage anzuheben. Es gehe um eine von den Beschäftigten selbst verantwortete Karenzzeit, argumentierte Gassen. Bei einer Ausweitung der Frist müsste die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am fünften beziehungsweise sechsten Tag vorgelegt werden.

Laut Gassen würden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt, berichtete das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Etwa 35 Prozent davon hätten eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen. Entfielen diese, würde das Gesundheitswesen seinen Angaben zufolge um 1,4 Millionen Arbeitsstunden beziehungsweise Kosten von 100 Millionen Euro entlastet.

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