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Pressefreiheit in NahostGericht vertagt Entscheidung über Pressezugang in Gaza

Das Ringen internationaler Medien um Zugang zu Gaza geht weiter: Das oberste Gericht Israels hat die Frist für die Regierung verlängert.

Ein palästinensischer Journalist repariert seine Ausrüstung, während er unter israelischen Angriffen in Gaza berichtet, 1.10.2025 Foto: Abdallah F.s.Alattar/imago

KNA | Das oberste israelische Gericht hat dem Staat Israel weitere 30-Tage-Frist eingeräumt, seine Position zur Frage des Zugangs in den Gazastreifen für internationale Jour­na­lis­t*in­nen zu formulieren. Der Auslandspresseverband (Foreign Press Association, FPA), zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. „Der Staat hat heute erneut auf Verzögerungstaktiken zurückgegriffen, um die Einreise von Journalisten zu verhindern“, erklärte der Verband am Donnerstag im Anschluss an die Anhörung.

Die FPA hatte im September 2024 eine Petition für den freien und unabhängigen Zugang von Jour­na­lis­t*in­nen zu dem Kriegsgebiet eingereicht. An der Anhörung nahmen Vertreter verschiedener diplomatischer Missionen teil, darunter der deutschen Botschaft in Tel Aviv. Der vorsitzende Richter Ofer Grosskopf stellte bei der Anhörung klar, dass es keine weiteren Fristverlängerungen für die Regierung geben werde. Im „Sinne der Sache“ werde das Gericht eine Entscheidung treffen: „Keinesfalls länger als 30 Tage“, so Großkopf wörtlich.

Die FPA wirft der israelischen Regierung vor, seit zwei Jahren eine Verzögerungstaktik anzuwenden, „mit dem klaren Ziel, Journalisten an der Ausübung ihrer journalistischen Pflichten zu hindern und das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu beeinträchtigen“. Die Lobbygruppe fordert sofortigen und unabhängigen Zugang zum Gazastreifen.

Die Petition ist der zweite Versuch der FPA, am obersten Gericht eine Änderung der israelischen Blockade von Jour­na­lis­t*in­nen zu bewirken. Als positiv bewerteten der Anwalt der FPA, Gilead Scher, sowie der stellvertretende FPA-Vorsitzende, der AP-Nachrichtenchef für Israel, Palästina und Jordanien, Joe Federman, dass das dreiköpfige Richtergremium anerkannt habe, dass sich die Umstände im Gazastreifen durch den Waffenstillstand geändert haben. Das Gericht verlange vom Staat eine Neubewertung seiner bisher vertretenen Position.

„Die Petition ist noch offen und nach wie vor gültig“, erklärte Scher vor Medien. Dass die Richter die Anliegen der FPA „für durchaus berechtigt“ hielten, ließe sich daran ablesen, dass „sie die Last dem Staat und nicht uns auferlegt“ haben. Scher bezeichnete die Hinderung von Jour­na­lis­t*in­nen am Zugang zum Gazastreifen als eine „erhebliche Verletzung der journalistischen Freiheit und der Meinungsfreiheit sowie anderer Grundrechte dieser Journalisten“, für die es keinen Vergleich aus anderen Kriegsgebieten gebe.

Anwalt Michael Sfard, der die Organisation Reporter ohne Grenzen als unbeteiligter Sachverständiger (Amicus Curiae) in der Petition vertritt, spricht von einer „etwas frustrierenden Anhörung“. Das Gericht habe dem Staat mehr Zeit für dessen Politik eingeräumt, „den Gazastreifen für unabhängige internationale Medien vollständig abzuriegeln“. Dies sei auch deshalb besorgniserregend, weil es „für die israelische Regierung sehr praktisch ist, den Informationsfluss aus Gaza zu kontrollieren“. Dass die Regierung eine erheblich veränderte Situation in Gaza eingeräumt habe, lasse jedoch auf eine Änderung der Politik hoffen, so der Anwalt.

Anwalt Gilad Barnea bedauerte den Entscheid des Gerichts, der Forderung des Staates nach einer 30-tägigen Frist stattzugeben. Er hoffe, dass „der Druck, vor allem aus den USA, zu einer Verkürzung der Frist führen und Journalisten innerhalb weniger Tage die Einreise ermöglichen wird“, so Barnea, der mit dem Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) den zweiten Amicus Curiae vertritt. Die USA hätten ein Interesse an einer „fairen und ehrlichen Berichterstattung über das, was im Gazastreifen passiert“, und könnten die israelische Regierung dazu bringen, schneller einen Plan vorzulegen.

FPA-Vize Federman kündigte an, der Verband werde bei Regierung und Armee auf weitere Informationen drängen, „was sie während dieser 30-tägigen Übergangsphase unternehmen werden“, aber auch zu den Plänen für die Zeit nach Ablauf der Frist. Weitere Verzögerungen beim Zugang nach Gaza seien nicht wünschenswert. Es sei vielmehr an der Zeit, „dass sie eine Entscheidung treffen, uns einen Plan vorlegen und Reporter ins Land lassen“, so Federman.

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