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Urteil gegegn Höcke-AfDThüringen darf Extremisten Richter-Ausbildung verweigern

Klatsche für die AfD: Verfassungsfeinde dürfen von der Volljuristen-Ausbildung ausgeschlossen werden, urteilt der Verfassungsgerichtshof Weimar.

Urteilsverkündung am 26.11.2025 Foto: Martin Schutt/dpa

afp/taz | Der Freistaat Thüringen muss Bewerber, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, nicht zu Volljuristen ausbilden. Solche Extremisten vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Weimar vom Mittwoch mit der Landesverfassung vereinbar. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei reicht demnach normalerweise aber nicht für einen Ausschluss. Volljuristen haben unter anderem die Befähigung fürs Richteramt.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war vor Gericht gezogen, um die entsprechende, im Dezember 2022 eingeführte Regelung überprüfen zu lassen. Sie sah einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Der Gerichtshof erklärte aber nun, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt sei, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu sichern.

Denn dafür müsse Vertrauen in die Justiz als Ganzes – nicht nur in einzelne Richterinnen oder Richter – herrschen. Damit sei es nicht vereinbar, wenn Referendare beschäftigt würden, die gegen die Demokratie agierten. Um jemanden vom Rechtsreferendariat auszuschließen, müssen die verfassungsfeindlichen Handlungen aber ein gewisses Gewicht haben, wie das Gericht ausführte. Parteimitgliedschaft allein genüge in der Regel nicht.

Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits entschieden, dass sich Rechtsreferendare nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen. Es wies im Oktober 2024 die Klage eines Aktivisten der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der III. Weg zurück.

Innenminister Maier: „So geht wehrhafte Demokratie“

Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen, wurde aber abgelehnt. Später wurde er in Sachsen zum Referendariat zugelassen. Gegen die Ablehnung aus Bayern ging er dennoch weiter vor.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte damals, dass Referendare Teil der staatlichen Funktion der Rechtspflege seien. Darum müssten sie Mindestanforderungen an die Pflicht zur Verfassungstreue erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) nannte das Urteil „eine gute und wichtige Entscheidung“. „So geht wehrhafte Demokratie – keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst.“ Der Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Bühl sah es ähnlich. Extremisten hätten in der Justiz nichts suchen, das habe der Thüringer Verfassungsgerichtshof klargestellt, so Bühl: „In Thüringen funktioniert der Rechtsstaat – egal wie sehr die AfD auch versucht, ihn zu unterminieren – wenn sie zum Beispiel die Wahlen für den Richterwahlausschuss weiterhin destruktiv verhindert.“

Tatsächlich tut sie nicht nur das: Der AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke hatte auch in Strafverfahren gegen sich selbst wegen der mehrfachen Verwendung von SA-Parolen der Justiz mit Säuberungen gedroht, falls er an die Macht kommen sollte. Ebenso hatte die Thüringer AfD in der Vergangenheit bereits den Verfassungsgerichtshof angegriffen, nachdem dieser 2024 eine Hängepartie bei der Konstituierung des Thüringer Landtags beendete. Zuvor hatte der Alterspräsident der AfD die Konstituierung des Parlaments blockiert.

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