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ArtenschutzkonferenzFreude für Fische, aber nicht für Aale

Die Welt hat um den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen gerungen. Und es gab mehrere Erfolge – etwa ein Handelsverbot für Haie.

Schwimmen in der Nähe eines Walhais, bei St. Helena im Südatlantik Foto: Flora Tomlinson-Pilley/AP/dpa

dpa | Nach knapp zwei Wochen hat sich die Weltartenkonferenz im usbekischen Samarkand auf ein erstes Handelsverbot für bestimmte Haiarten geeinigt. Auch beim Handel mit Wasserfröschen soll es Einschränkungen geben. Dies könnte Auswirkungen auf den Markt für Froschschenkel haben, die in manchen Teilen Europas als Delikatesse gelten. Zum Abschluss der Konferenz ging es am Freitag noch um Beschlüsse zum Schutz von Pflanzen. Viele wichtige Entscheidungen sind in Samarkand gefallen.

Dutzende Hai- und Rochenarten stehen künftig stärker unter Schutz. So beschloss die Konferenz etwa ein kommerzielles Handelsverbot für den Weißspitzenhochseehai. Dies könne die Art „vor dem Aussterben bewahren“, betonte Barbara Slee von der Artenschutzorganisation International Fund for Animal Welfare (Ifaw).

Auch für Walhaie und viele Arten von Teufelsrochen gilt nun ein Handelsverbot. Strikte Handelsbeschränkungen wurden für weitere Arten etwa aus der Gruppe der Glatthaie beschlossen.

Für den Handel mit bestimmten Wasserfröschen gelten ab Mitte 2027 strenge Regeln. Sie werden vor allem für den Verkauf von Froschschenkeln gefangen, die einigen Menschen als Delikatesse gelten.

Tierschützerin: „Ein Riesenerfolg“

Die Antragsteller argumentierten mit einer Gefahr für die Tiere durch den internationalen Handel mit Froschschenkeln vor allem für den europäischen Markt. Nach Angaben der Organisation Pro Wildlife ist die EU der weltweit größte Importeur von Froschschenkeln. Die Organisation begrüßte die Entscheidung zur Beschränkung des Handels. „Das ist ein Riesenerfolg, den wir sehr feiern“, erklärte Mitbegründerin Sandra Altherr.

Einem von der Europäischen Union eingebrachten Antrag zum Schutz bestimmter Aalarten erteilte die Konferenz allerdings eine Absage. Für den Japanischen Aal und den Amerikanischen Aal kommen keine Handelsbeschränkungen – anders als für ihren gefährdeten europäischen Verwandten, für den es seit 2009 Regeln gibt. Da die Aalarten leicht zu verwechseln sind, wollte die EU Handelsbeschränkungen für weitere Arten erreichen.

Für den Handel ist das Tier interessant, weil Aalfleisch in vielen Ländern als Delikatesse gilt. Die Umweltstiftung WWF kritisierte, es sei kurzsichtig, die Interessen der chinesischen und japanischen Zuchtbetriebe vor den Schutz dieser Wanderfischarten zu stellen.

Der Schutzstatus von bestimmten Giraffen und Nashörnern sowie von Elfenbein bleibt bestehen. Die Konferenz lehnte mehrere Anträge ab, in denen es um Lockerungen bisheriger Regelungen ging.

Namibia sitzt nach eigenen Angaben derzeit auf rund 92 Tonnen Elfenbein. Etwas mehr als die Hälfte davon wollte das Land in den Handel bringen. Das Handelsverbot bleibt jedoch bestehen. Auch den Handel von Nashörnern und deren Horn wollte Namibia in weiteren Anträgen zulassen, die aber abgelehnt wurden.

„Die Artenschutzkonferenz hat wichtige Fortschritte gebracht – für einige Arten sind sie sogar überlebenswichtig“, erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) in einer Stellungnahme. „Mit den neuen Vereinbarungen schützen wir bedrohte Tiere und Pflanzen, bevor sie für immer verloren gehen.“

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Cites) regelt den globalen Handel mit gefährdeten Arten. Bislang ist dadurch der Handel mit mehr als 40.000 Tier- und Pflanzenarten beschränkt oder verboten worden.

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