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Amokfahrt von MannheimTäter zu lebenslanger Haft verurteilt

Als ein Amokfahrer am Rosenmontag 2025 in Mannheim in eine Menge raste, starben zwei Menschen. Jetzt verurteilte das Landgericht den Täter.

Lebenslang: Der Mörder von Mannheim und sein Anwalt Foto: Marijan Murat/dpa

afp/dpa | Im Prozess um die tödliche Amokfahrt am Rosenmontag in Mannheim ist der Beschuldigte wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim ordnete nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag zugleich an, den 40 Jahre alten Mann in einer Psychiatrie unterzubringen.

Laut Anklage war der Mann aus Ludwigshafen am 3. März dieses Jahres um 12.14 Uhr mit seinem Wagen mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Dann habe er deutlich beschleunigt und gezielt mehrere Passanten angefahren. Bewusst habe er dabei das „Überraschungsmoment“ ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer ausgeführt.

Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch in der Fußgängerzone. 14 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt, bevor ein Taxifahrer den Mann stoppen konnte. Ein politisches Tatmotiv gibt es laut Anklageschrift nicht, demnach leidet der Beschuldigte dafür seit Jahren an einer psychischen Erkrankung.

Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Der 40-Jährige habe sich in einer „seelischen Krise“ befunden, sagte Anwalt Uwe Kosmala. Er habe eine starke Wut gefühlt und Selbstzweifel gehabt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen.

Versuchte Selbsttötung

Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern.

Dann sei der Mann geflohen. Mit der Waffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Danach habe sich der Verdächtige in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. Die Polizei fand ihn.

Weil er laut Aussagen von Polizisten apathisch wirkte, zitterte und mehrmals das Bewusstsein verlor, kam der 40-Jährige in ein Krankenhaus. Dort soll er von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Er habe seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr nehmen können. An jenem Montag brannten bei ihm die Sicherungen durch, wie er gesagt haben soll. Seither saß der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass der Mann wohl seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer Gutachter hatte vergangene Woche vor dem Gericht ausgesagt – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung forderten im Anschluss, den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Die Nebenkläger hätten sich den Ausführungen und Anträgen der Anklagebehörde angeschlossen. Die Verteidigung habe keinen Antrag zur Strafhöhe gestellt.

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