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Klimaklage gegen ZementherstellerHolcim muss in der Schweiz vor Gericht

Das Kantonsgericht Zug nimmt die Klage von vier In­do­ne­sie­rn gegen den Schweizer Konzern Holcim an. Für die Schweiz ist das juristisches Neuland.

Zwei der Klä­ge­r*in­nen und zwei Unterstützer*innen: Der Gletscher Aletsch könnte dem Klimawandel zum Opfer fallen wie ihre Insel Foto: Denis Balibouse/reuters

afp | Ein Gericht in der Schweiz wird sich Aktivisten zufolge mit einer Klimaklage von Bewohnern einer vom steigenden Meeresspiegel bedrohten indonesischen Insel gegen den Zementkonzern Holcim befassen. Es sei das erste Mal, dass ein Schweizer Gericht eine Klage gegen einen multinationalen Konzern im Zusammenhang mit dem Klimawandel zulasse, teilten Nichtregierungsorganisationen am Montag mit.

Das Kantonsgericht in Zug sei auf alle Punkte der Klimaklage eingegangen, die von vier Fischern und Fischerinnen gegen die Schweizer Zementgruppe Holcim eingereicht worden sei. Der Fall könne daher grundsätzlich untersucht werden, erklärten die NGOs, welche die Kläger unterstützen, darunter das schweizerische Hilfswerk der Evangelischen Kirchen (HEKS).

Diese Entscheidung sei ein „bedeutender Etappensieg“ für die vier Bewohner der Insel Pari im Java-Meer in der Nähe von Jakarta, hieß es in der Mitteilung weiter. Die Kläger fordern demnach von Holcim eine Entschädigung für bereits verursachte Schäden, eine Beteiligung an Schutzmaßnahmen gegen Überschwemmungen und eine schnelle Verringerung seiner CO2-Emissionen.

Holcim, das in Zug seinen Hauptsitz hat, gehört laut Forschern zu den hundert Unternehmen der Welt, die am meisten CO2 ausstoßen. Die Produktion von Zement ist für etwa acht Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich.

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Die Klage gegen den Schweizer Konzern war 2023 eingereicht worden. Anfang September hatte es eine erste Anhörung gegeben. Holcim war 2015 mit dem Schweizer Unternehmen Lafarge fusioniert.

Die Klage der vier In­do­ne­sie­r*in­nen ähnelt der des peruanischen Bergbauern Saúl Luciano Lliuya, der RWE ebenfalls zivilrechtlich verklagt hatte, weil die Erderhitzung die Gefahr einer Überschwemmung seiner Heimatstadt erhöhe.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte zwar, dass RWE grundsätzlich wegen ihres Beitrags zum Klimawandel zu Schadensersatz verurteilt werden könne. Es sah aber nicht als erwiesen an, dass die konkrete Gefahr für Lliuyas Haus groß genug ist, um den Konzern in diesem konkreten Fall zu verurteilen.

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