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Gesetzesnovelle beim MietrechtMöbelstücke sollen Mieterschutz nicht aushebeln

Justizministerin Hubig plant mit einem Gesetzentwurf neue Regelungen im Mietrecht. Das betrifft möblierte Wohnungen, Kündigungsschutz und Indexmieten.

Für Mie­te­r*in­nen ist kaum nachvollziehbar, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde oder nicht Foto: Paul Langrock

Wer eine neue Wohnung auf den gängigen Immobilienportalen sucht, kommt meist nicht mehr um möblierte Wohnungen herum. Mal steht ein abgesessenes Sofa drin, mal ist die Wohnung hochwertig eingerichtet. Aber eins haben die Angebote oft gemeinsam: Sie sind deutlich teurer als unmöblierte Wohnungen.

Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse, die in diesem Sommer verlängert wurde, auch für möblierte Wohnungen. Das Problem ist nur: Ver­mie­te­r*in­nen dürfen für die bereitgestellten Möbel einen „angemessenen“ Aufschlag nehmen – aber was angemessen ist, ist nirgends geregelt und Ver­mie­te­r*in­nen sind auch nicht verpflichtet, den Möblierungsaufschlag transparent zu machen. Das ist ein großes Schlupfloch bei der Mietpreisbremse. Denn für Mie­te­r*in­nen ist es kaum nachvollziehbar, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde oder nicht.

Das Ganze ist kein Randphänomen. In den fünf größten Städten der Bundesrepublik ist mittlerweile jede dritte angebotene Wohnung möbliert. Das ergab eine Auswertung des Portals Immobilienscout.

Noch komplizierter ist es bei Kurzzeitvermietungen zum „vorübergehenden Gebrauch“ – denn da greift offiziell kein Mieterschutz. Eigentlich war das als Ausnahme gedacht, etwa für befristete Kuraufenthalte an einem anderen Ort oder kurze Arbeitseinsätze. Aber die Kurzzeitvermietungen boomen seit Einführung der Mietpreisbremse. Gesetzlich ist nämlich nicht klar definiert, welche Zeitspanne als „vorübergehend“ gilt.

Mieterschutz stärken

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) möchte das gerne ändern und hat einen ersten Gesetzentwurf erarbeitet, der derzeit noch im Kabinett abgestimmt wird. Aus Kreisen des Justizministeriums heißt es: „Rechtsunsicherheiten bei der Kurzeitvermietung und bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum tragen dazu bei, dass die Mietpreisbremse umgangen werden kann.“

Der Gesetzentwurf sehe deshalb vor, dass Ver­mie­te­r*in­nen künftig „den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen“. Dieser müsse sich am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein. Für voll möblierte Wohnungen solle eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können.

Kurzzeitmietverträge sollen zudem, so heißt es weiter aus Kreisen des Justizministeriums, künftig „einmalig für maximal 6 Monate abgeschlossen werden können“. Dies solle nur möglich sein, „wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt“. Neu sind diese Ideen nicht. Im November gab es bereits eine Bundesratsinitiative, die das Gleiche vorsieht.

Insgesamt umfasst der Gesetzentwurf „Mietrecht II“ fünf Vorhaben. So sollen auch Indexmietverträge stärker reguliert werden als bisher. Die mögliche Mietsteigerung richtet sich dort, wie der Name schon andeutet, nach der Inflation. Die Besonderheit ist: Nur bei Mietabschluss gilt die Mietpreisbremse, danach kann die Miete gemäß der Inflation weiter erhöht werden. Bei regulären Mietverträgen können die Mieten immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Hubig möchte nun, dass die Mieterhöhungen „in angespannten Wohnungsmärkten auf 3,5 Prozent jährlich gedeckelt werden“.

Mieterschutzbund begrüßt Reformpläne

Ein weiteres Vorhaben betrifft den Kündigungsschutz, wenn Mie­te­r*in­nen in Zahlungsverzug geraten. Momentan ist es bei außerordentlichen Kündigungen so, dass eine Kündigung abgewendet werden kann, wenn die ausstehende Summe innerhalb von zwei Monaten zurückgezahlt wird. Diese Schonfrist soll nach den Plänen von Hubig künftig einmalig auch bei ordentlichen Kündigungen gelten. Mieterschutzverbände fordern das schon seit Längerem, damit ließe sich auch ein Teil von Zwangsräumungen verhindern.

Zuletzt soll es auch noch Änderungen bei Modernisierungen geben. „Die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen nach den vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden“, heißt es aus Kreisen Justizministeriums.

Bei den meisten Vorhaben sah die SPD auch schon unter der Ampelregierung Handlungsbedarf, Mieterschutzverbesserungen scheiterten aber am Widerstand der FDP. Wie die Union damit umgeht, bleibt abzuwarten. Der Entwurf sei „derzeit Gegenstand von Gesprächen innerhalb der Bundesregierung“.

Die Vorhaben seien „absolut begrüßenswert und notwendig“, erklärte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. Angesichts explodierender Neuvermietungsmieten sei „politisches Handeln unausweichlich“. Doch ganz zufrieden ist sie nicht. Zwar sei beim Vorschlag zum möblierten Wohnen positiv, dass sich der Zuschlag am Zeitwert der Möbel orientieren soll. Die vorgesehene Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete für voll möblierte Wohnungen sei „jedoch zu hoch und droht die Preisspirale weiter anzutreiben“, kritisiert Weber-Moritz. Auch bei den Indexmietverträgen plädiert sie für eine stärkere Deckelung.

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3 Kommentare

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  • Warum sorgt die SPD nicht dafür, dass es flächendeckendes Verbot der Vermietung möblierter Wohung gibt? 30 Prozent der angebotenen zu vermietenden Wohnungen sind möbliert.



    Das Ganze ist eine riesige Geschäftemacherei und Unterhöhlung des sozialen Marktwirtschaft, ein Skandal. Die SPD wird auf kurz oder lang zur 5-Prozentpartei, auch weil viel zu wenige Sozialwohnungen gebaut werden. Vermieter wissen genau: einen Prozess wegen zu hoher Miete werden Kurzeitmieter kaum anstrengen, weil viel zu aufwendig.

  • Wenn aus diesem Land wieder etwas werden soll, muss das Wohnproblem gelöst werden.

    Die mittlerweile seit 35 Jahren andauerte Untätigkeit, die zu immer absurder werdenden Spiralen auf dem Wohnungsmarkt führt, ist ein immer größer werdendes soziales und wirtschaftliches Hemmnis.

    Wie das Problem gelöst wird, ist im Grunde egal. Aber es erfordert ein aktives Eingreifen des Staates, keine Nachtwächter-Bauminister:innen wie Geywitz, die meinte: "Wir mischen uns nicht in privatwirtschaftliche Verträge ein. Wir sind doch kein Nannystaat."

    Kurz: Wir brauchen normale, klassische Sozialdemokratie auf dem Wohnungsmarkt, keinen neoliberalen Abklatsch.

    Wann bekommen wir das?

  • Natürlich kann man, sollte man versuchen, die Mietpreise halbwegs im Rahmen zu halten. Bestandsmieter ohne Änderungsnot sind mit Sicherheit dankbar dafür.

    Nur entsteht über derartige gesetzgeberische Aktivitäten wohl nicht eine einzige der zusätzlich so dringend gebrauchten, preiswerten Wohnungen.