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Mindestalter für Social MediaZu jung für Insta?

Die politischen Forderungen nach einer Altersbeschränkung für die Nutzung von Social Media werden lauter. Doch Wis­sen­schaft­le­r:in­nen sind uneins.

Wie alt diese handynutzende Person wohl ist? Foto: Marcus Bastel/plainpicture

Australien hat vorgelegt, das EU-Parlament ist dafür, und in Deutschland zeigt sich auch das Bundesfamilienministerium offen, wenn es um ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung von Social-Media-Plattformen geht. Der jüngste Vorstoß kommt aus Frankreich: Die Regierung in Paris will die Nutzung von Onlineplattformen wie Tiktok oder Instagram für Jugendliche unter 15 Jahren verbieten.

Doch die wissenschaftliche Basis für solche Verbote ist weniger eindeutig, als es politisch mitunter dargestellt wird. „Für die Festlegung eines eindeutigen und klaren Mindestalters fehlt die wissenschaftliche Evidenz“, sagt Isabel Brandhorst, Leiterin der Forschungsgruppe Internetnutzungsstörungen, Universitätsklinikum Tübingen, gegenüber dem Science Media Center.

Im Fall von Australien ist im Dezember ein landesweites Verbot der Nutzung von Social-Media-Diensten für Jugendliche unter 16 Jahren in Kraft getreten. Es betrifft Plattformen wie Facebook, Instagram, Reddit, Snapchat, Tiktok, Twitch, X und Youtube. Und auch in Europa deuten sich politische Mehrheiten für eine Altersgrenze an: So beschloss das EU-Parlament Ende November eine Resolution, die unter anderem ein Mindestalter vorsieht. Bereits im Oktober hatten die Mitgliedstaaten in einer Erklärung Ähnliches gefordert. Und auch die EU-Kommission scheint die Grenzen zu befürworten: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verglich im September die Gefahren von Social Media mit denen von Zigaretten und Alkohol.

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Die Wissenschaft ist da zurückhaltender. „Die Evidenz, dass soziale Medien gefährlich sein können, ist je nach Thema schwach – etwa für psychisches Wohlbefinden – bis gut – bezüglich Körperbildern“, sagt Forscherin Brandhorst. Negative Effekte beträfen zudem nicht alle Jugendlichen. Manche blieben unbeeinträchtigt, andere verspürten sogar eine Steigerung des Wohlbefindens.

Und was ist mit dem Prinzip Vorsorge?

Und die Forschung steht noch vor weiteren Problemen: Kausalitäten, also Ursache-Wirkung-Beziehungen nachzuweisen, ist hier schwierig. Leichter ist es, Korrelationen aufzeigen. Korrelation bedeutet, dass ein Zusammenhang erkennbar ist.

Untersuchungen fanden etwa Zusammenhänge zwischen übermäßiger Nutzung und einem negativen Körperbild, schlechten Leistungen in der Schule sowie Schlafproblemen. Im vergangenen Jahr kam zum Beispiel ein britisches Forschungsteam zu dem Ergebnis: Jugendliche mit psychischen Störungen verbringen im Vergleich zu psychisch gesunden Jugendlichen mehr Zeit auf Social-Media-Plattformen. Das ist eine Korrelation.

Eine Kausalität aber ist deutlich schwieriger zu belegen, schließlich sind Menschen vielfältigen Einflüssen ausgesetzt. Gleichzeitig sind Experimentedesigns, bei denen also zwei Gruppen gezielt unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt werden, bei dieser Forschungsfrage aus praktischen und ethischen Gründen in der Praxis nicht umsetzbar. Dazu kommt, dass Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können, je nachdem, wie der Faktor psychische Gesundheit erfasst wird. Durch Fragen an die Studienteilnehmer:innen? Durch klinische Diagnosen? Insofern werden For­sche­r:in­nen sehr genau auf die Entwicklungen in Australien schauen.

Doch es braucht nicht unbedingt einen harten wissenschaftlichen Nachweis einer Gefährdung für Verbote. Ein von Po­li­ti­ke­r:in­nen und mitunter auch der Wissenschaft angeführtes Argument ist das Vorsorgeprinzip. Das soll dann greifen, wenn zum Beispiel bei einer Chemikalie oder Technologie eine schädliche Wirkung angenommen wird, auch wenn sie (noch) nicht nachgewiesen werden kann. Vor- und Nachteile müssen dann aber umso sorgfältiger abgewogen werden. „Die Evidenz rechtfertigt nach dem Vorsorgeprinzip Einschränkungen – auch wenn das bedeutet, dass manche Jugendliche ungerechtfertigt eine Einschränkung erfahren“, erklärt Forscherin Brandhorst.

Eingriff in die Kommunikationsfreiheit?

Zurückhaltender ist da Stephan Dreyer, Wissenschaftler am Leibniz-Institut für Medienforschung: „Bei sozialen Medien handelt es sich in der Regel um Plattformen mit Inhalten, die größtenteils keine Jugendschutzrelevanz haben oder den Informationsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sogar optimal entsprechen“, so Dreyer gegenüber dem Science Media Center. Ein Verbot sei da ein besonders tiefer Eingriff in die Informations- und Kommunikationsfreiheit.

Kinder und Jugendliche hätten ein menschenrechtlich und kinderrechtlich verbrieftes Recht auf Zugang zu relevanten Informationen und auf sozialen Austausch mit Gleichaltrigen. „Im Vergleich zu einem Mindestalter könnte die effektive Umsetzung der bestehenden europarechtlichen Pflicht zur Gestaltung altersangemessener Plattformangebote als milderes Mittel erscheinen.“ Dazu gehörten etwa Systeme, die die Nutzung zeitlich begrenzen, und eine altersgerechtere Auswahl bei den von den Plattformen empfohlenen Inhalten.

In diese Richtung geht auch eine Empfehlung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopodina. Die spricht sich zwar grundsätzlich für Altersgrenzen aus: unter 13 gar nicht, zwischen 13 und 16 nur mit Einverständnis der Eltern. Doch die Wis­sen­schaft­le­r:in­nen schlagen jenseits dessen eine Reihe an Maßnahmen vor. Dazu gehört etwa, dass es bei Jugendlichen unter 16 Jahren keine Pushbenachrichtigungen geben darf, kein Autoplay, bei dem der jeweils nächste Inhalt automatisch abgespielt wird, keine Livestreammöglichkeit und kein endloses Scrollen – die Webseite oder App muss also ein unteres Ende haben. Die Rechtsprofessorin Indra Spiecker, genannt Döhmann, eine der Au­to­r:in­nen des Leopodina-Papiers, sagt: „Kinder sollen lernen, mit sozialen Medien so umzugehen, dass sie nicht in Sucht- und anderes problematisches Nutzungsverhalten reingezogen werden, sondern von den positiven Aspekten profitieren.“

Zu den Kri­ti­ke­r:in­nen eines Mindestalters gehört der Juraprofessor Matthias Kettemann, der am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg zu digitalen Kommunikationsräumen forscht. Er sagt: „Verbote sind fast nie die richtige Lösung – vor allem dann nicht, wenn es, wie in Europa, ein sehr gutes Mittel gegen eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Social Media gibt.“

Kettemann bezieht sich dabei auf den Digital Services Act (DSA). Dieses EU-Gesetz legt Regeln für Plattformen und Suchmaschinen fest. Besonders ins Visier genommen werden dabei die großen Anbieter mit monatlich 45 Millionen Nutzern innerhalb der EU. Die Plattformen sind demnach zu bestimmten Jugendschutzmaßnahmen verpflichtet.

Und was tut die EU?

Die Leitlinien der EU-Kommission sehen unter anderem vor, dass Konten, die die Plattformen Minderjährigen zuordnen, standardmäßig auf privat eingestellt sind. Und dass Funktionen deaktiviert sind, die zu übermäßiger Nutzung beitragen, etwa Autoplay und Pushnachrichten. Die Algorithmen sollen zudem so gestaltet sein, dass Minderjährige nicht auf Inhalte geleitet werden, die für sie schädlich sein können.

„Die Pflichten der Plattformen müssen durchgesetzt werden, und dazu braucht es eine EU-Kommission, die keine Angst vor Trump hat“, sagt Matthias Kettemann. Kürzlich hatte die Behörde im Dezember auf Basis des DSA ein Bußgeld von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X verhängt – was direkt deutliche Angriffe vonseiten der US-Regierung nach sich zog.

Der nächste Schritt in der Debatte über Altersgrenzen steht spätestens im Sommer an: Da soll die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre Ergebnisse vorstellen. Erwartet werden nicht nur Empfehlungen zum Thema Altersgrenzen, sondern auch zu einem weiteren Streitthema: dem Umgang mit Smartphones an Schulen.

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