Undurchsichtige Rüstungsaufträge der EU: BSW-Chef De Masi zieht gegen von der Leyen vor Gericht
Die EU-Kommissionschefin soll über ihre Kontakte zur Rüstungsindustrie unvollständig Auskunft gegeben haben. De Masi will ein Grundsatzurteil erzwingen.
Mangelnde Transparenz und undurchsichtige Geschäfte – dieser Vorwurf verfolgt Ursula von der Leyen seit ihrem Wechsel von Berlin nach Brüssel im Jahr 2019. Nun steht die deutsche Präsidentin der Europäischen Kommission wieder am Pranger: Der deutsche Europaabgeordnete Fabio De Masi, seit Kurzem Chef des BSW, hat Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht. Sein Vorwurf: Mangelnde Transparenz und undurchsichtige Kontakte zur Rüstungsindustrie.
Von der Leyen hatte 2025 die „Wiederbewaffnung“ der EU angekündigt und ein rund 800 Milliarden Euro schweres Aufrüstungsprogramm aufgelegt. Ein Teil davon wird durch neue EU-Schulden finanziert – im Eilverfahren ohne Parlamentsbeteiligung, weshalb bereits eine Klage vor dem EuGH läuft. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments habe einstimmig die Erhebung einer Nichtigkeitsklage beschlossen, mit der die günstige Darlehensvergabe gekippt werden könnten, teilte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi im Juni vergangenen Jahres mit.
De Masi will nun ein weiteres Grundsatzurteil erzwingen. Von der Leyen habe ihre vertraglich verbriefte Pflicht verletzt, Anfragen aus dem Parlament zu beantworten, heißt es in der Klageschrift, die der taz vorliegt. De Masi verlangte im März 2025 Auskunft über alle Kontakte der Kommissionschefin mit Rüstungsherstellern. Er fragte nach Treffen, Telefonaten, Videokonferenzen, E-Mails und Briefwechseln. Die Antwort kam erst im Oktober 2025 und war – so De Masi – unvollständig.
Kein Einzelfall: EU-Abgeordnete aller Fraktionen klagen über mangelnde Transparenz und schleppende Bearbeitung ihrer Anfragen durch von der Leyens Kommission. Statt nach sechs Wochen, wie in den EU-Verträgen vorgesehen, werden parlamentarische Anfrage oft erst nach mehreren Monaten, manchmal auch gar nicht beantwortet. Auch Nichtregierungsorganisationen wie „Transparency International“ und „Lobbycontrol“ kritisieren immer wieder mangelnde Transparenz.
Kein Wandel bei restriktiver Informationspolitik
So schlug Lobbycontrol bereits im Oktober 2024 Alarm, weil die EU-Kommission der Waffenlobby entgegenkommen und Rüstungsinvestitionen als nachhaltig erklären wollte. Auch von der Leyens Handelsdeal mit US-Präsident Donald Trump wurde von der deutschen NGO als intransparent und einseitig kritisiert. Hohe Wellen schlug auch eine Klage der New York Times. Sie forderte die Herausgabe von Dokumenten zur Impfstoffbeschaffung in der Coronakrise und bekam vor Gericht teilweise recht.
An der restriktiven Informationspolitik der EU-Kommission hat sich aber nichts geändert. „Frau von der Leyen hält sich wohl für Ludwig XIV.“, kritisiert De Masi in Anspielung auf den berüchtigten „Sonnenkönig“ im Frankreich des 17. Jahrhunderts. Die CDU-Politikerin sei „vom Beschaffungsfilz der Bundeswehr bis zur Pfizer-Affäre immer wieder durch Missmanagement und Löschung von Akten in Erscheinung getreten“. Bei der Aufrüstung drohten nun „neue Beschaffungsskandale“.
Die EU-Kommission kontert kühl: „Wir teilen die Rechtsauffassung von Herrn De Masi ausdrücklich nicht. Es ist aber sein gutes Recht, eine ihn nicht zufriedenstellende Verwaltungsentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.“ Auf das Ergebnis darf man gespannt sein. De Masi fährt nicht nur schweres Geschütz auf, sondern hat auch prominente Unterstützung: Prozessbevollmächtigter ist der frühere sächsische Verfassungsrichter Professor Christoph Degenhart.
Degenhart hat 2012 Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt eingelegt und an anderen großen Verfahren zu EU-Themen teilgenommen. Der emeritierte Professor für Staats- und Verwaltungsrecht ist auch Prozessvertreter des BSW vor dem Bundesverfassungsgericht im Verfahren um eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025. Die Partei war bei der Wahl ganz knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.
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