Raserunfälle und die Autoindustrie: Geiler töten
Drei Männer stehen nach einem tödlichen Autorennen bei Stuttgart vor Gericht. Die Anklage: Mord. Die Rasertatwaffe – ein hochmotorisierter Mercedes-AMG.
B rad Pitt lächelt schief. Er trägt Schnurrbart. Der Hotelpage auch. Gerade hat ihm der Star einen Zettel überreicht. „AMG GT“, steht da drauf. „I’m a big fan“, sagt der Page. Und als Pitt sich bedankt, fügt er hinzu: „Of the car.“ Er mag nicht den Schauspieler, sondern das Auto. Und um das geht es in diesem Spot, den Mercedes Ende letzten Jahres in Netz gestellt hat. Er präsentiert einen Prototyp des Mercedes-AMG GT 4-Door Coupé, der in diesem Jahr auf den Markt kommen soll.
Wozu die hochmotorisierte Limousine der Mercedes-Tochterfirma AMG gut ist, zeigt das nicht mal zwei Minuten lange Filmchen ebenfalls. Der Page bittet einen Fahrer, den Wagen aus der Garage zu holen – möglichst „ohne Kratzer“. Der Fahrer ist George Russell. Im Film laut Plakette für „herausragend schnellen Kundenservice“ als „Mitarbeiter des Monats“ ausgezeichnet. Im echten Leben Formel-1-Pilot. Im Mercedes-Team. Und nicht nur Formel-1-Pilot-Darsteller wie Brad Pitt.
Russel steigt in den Wagen und rast. Mit quietschenden, qualmenden Reifen fährt er wie ein Irrer die Rampen eines Parkhauses hoch. Lässt den Wagen vor dem Hotel noch ein paar Runden schleudern und bringt ihn schließlich mit einem Slide vor Pitt zum Stehen.
Eine Fantasie aus der Traumwelt der Autonarren? Ja. Aber.
Im Februar letzten Jahres gab es noch ganz andere Videos im Netz zu sehen. Auch hier standen Fahrzeuge von Mercedes-AMG im Mittelpunkt. „Mercedes kann nicht mit anderen Autos verglichen werden“, sagte darin ein Mann im Off auf Türkisch, während die Kamera die hochpolierte Karosse aus allen Blickwinkeln zeigte. Wer so ein Auto fahre, hieß es weiter, müsse seine Atmosphäre widerspiegeln – beim Sprechen, beim Sitzen, beim Stehen. Dann war wenige Sekunden lang zu sehen, wie ein Mercedes über die Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg rast, gefilmt aus einem daneben fahrenden Auto. Der Fahrer lächelt.
Auf Instagram gepostet hatten die Videos Betreiber einer Kfz-Werkstatt aus Ludwigsburg, die sich auf Mercedes spezialisiert hatten. Am 20. März 2025 rasten sie mit ihren Wagen durch die Stadt – und rammten auf der Schwieberdinger Straße einen Kleinwagen mit zwei Frauen. Beide starben sofort. Seit Dezember stehen die Männer in Stuttgart vor Gericht. Der Tatvorwurf: Mord. Mordversuch. Und Beihilfe.
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Sie sollen laut Staatsanwaltschaft seit dem frühen Abend durch die Stadt gerast sein. Bei den Rennen hätten sie mehrfach an Ampeln gehalten, „um dann immer wieder stark – zuletzt auf bis zu ca. 150 km/h – zu beschleunigen.“ Schließlich knallte einer der beiden in einen Ford Focus, der von einer Tankstelle auf die Straße fuhr. „Durch den Zusammenprall mit dem deutlich schwereren Fahrzeug überschlug sich der Ford Focus und prallte gegen einen Baum. Die beiden 22 und 23 Jahre alten Frauen erlagen noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen.“
Auf der Anklagebank sitzen zwei Brüder, die die beiden Mercedesse gesteuert haben, und ein Cousin, der das Rennen gefilmt hat. Sie sind die mutmaßlichen Täter. Ein Urteil wird im April erwartet.
Das Tatfahrzeug, heißt es vor Gericht, war ein Mercedes-AMG S 63. Eine Sportlimousine mit mehr als 500 PS. Das sei sein „absolutes Traumauto“, ließ einer der Angeklagten durch seinen Anwalt erklären. Es symbolisierte für ihn Erfolg, „was mein Bruder und ich uns durch harte Arbeit aufgebaut haben“.
2017 waren erstmals zwei Raser wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie nicht fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt hatten. Fünf Jahre später hatte das Urteil auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Autofahrer:innen sind Mörder:innen.Aber welche Verantwortung tragen die Autoproduzent:innen?
Die lange Liste der Raserunfälle
Mercedes und die Tochterfirma AMG stehen keineswegs allein. Nahezu alle Autoproduzenten setzen auf Tempo als Verkaufsargument.
2022 rast die Fahrerin eines Audi A6 bei einem illegalen Rennen im niedersächsischen Barsinghausen mit 180 Kilometern pro Stunde durch eine Kurve und crasht frontal mit einem Kleinwagen zusammen, in dem zwei Kindern sterben. Die 42-Jährige wird wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt. Audi preist Fahrzeuge dieses Typs mit dem Slogan „Keine Ausrede mehr fürs Zuspätkommen“ an, weil er sich in 4,7 Sekunden auf 100 km/h beschleunigen lässt.
Im November 2025 fährt ein 19-Jähriger mit einem Porsche Macan so schnell durch München, dass ein entgegenkommender Renault förmlich zerrissen wird. Zwei Insassen des Renaults sterben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung. Porsche lässt den Macan von Popstar Dua Lipa in einem Video anpreisen, in dem ein Rennen nicht fehlen darf. „And … race time, baby, because … Porsche“, sagt die Sängerin. Und zischt davon.
2024 liefern sich zwei junge Männer mit einem Mercedes und einem Tesla ein Autorennen – und rammen ein anderes Auto, in dem ein kleiner Junge stirbt. Sie werden später in erster Instanz zu 7 Jahren Haft verurteilt. Auch Tesla stellt bei seinen Fahrzeugen die enormen Beschleunigungswerte hervor. Beim Tesla S reichen laut Hersteller schon 2,1 Sekunden, um ihn auf 100 km/h zu bringen.
Im selben Jahr stirbt die Insassin eines BMW 640i, nachdem das Auto mit hoher Geschwindigkeit auf der Tauentzienstraße in Berlin erst abhob und dann in Flammen aufging. BMW preist die bei dieser Fahrzeugserie „markentypische Sportlichkeit“ und nennt als Höchstgeschwindigkeit 250 km/h.
Die Liste ließe sich nach Belieben fortsetzen.
Illegale Autorennen, also Rennen, die nicht offiziell auf einer Rennstrecke ausgetragen werden, gelten seit 2017 als Straftat, schon ein Auto genügt dafür. Abschreckend wirkt das offenbar kaum. Im Gegenteil. Laut einer Recherche des Tagesspiegels stieg die Zahl der registrierten illegalen Kfz-Rennen von circa 4.300 im Jahr 2020 kontinuierlich auf mindestens 6.900 im Jahr 2024. In den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres 2025 registrierte die Polizei in Baden-Württemberg noch mal 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Raserei hat zahlreiche Opfer. Im Jahr 2024 verunglückten laut Statistischem Bundesamt bei Unfällen durch „nicht angepasste Geschwindigkeit mit gleichzeitigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ 3.686 Menschen, davon 989 schwer. 200 Menschen kamen ums Leben.
Raserei beschäftigt die Justiz. Im Jahr 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen 989 Menschen verurteilt. 181 davon zu Freiheitsstrafen. Fast alle Verurteilten waren Männer. Sehr viele davon waren sehr jung, was auf ein spezifisches Problem im Verkehr hinweist. Aber ausnahmslos alle saßen am Steuer eines Autos, dem die Hersteller das Image eines Rennwagens verpasst haben.
Speed als Gründungsmythos
Bei AMG ist dieses Image Teil der Gründungsgeschichte. Gestartet wurde die Marke in den 1960er von zwei rennsportbegeisterten Ingenieuren von Daimler-Benz. Schnell lagen ihre aufgemotzten Mercedes bei den Deutschen Tourenwagenmeisterschaften oder beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans vorne. 2005 wurde die Firma zur hundertprozentigen Tochter von DaimlerChrysler. „Motorsport ist das, was uns antreibt“, heißt es noch heute auf der Webseite von Mercedes-AMG.
Bei einigen AMG-Modellen steckt Speed nicht nur im Image, sondern auch in der Technik. Sie verfügen über automatische Fahrprogramme mit den Namen „Race“ oder „Race Start“.
Fahrprogramme sind an sich nichts Verwerfliches. Sie helfen Autofahrer:innen etwa beim Rückwärtseinparken. Auch Notbremsassistent, Spurverlassenwarner, Geschwindigkeitsassistent und Müdigkeitswarner können helfen, Unfälle zu vermeiden und Leben zu retten, heißt es lobend in einem Bericht der Unfallforschung der Versicherer. In Städten und auf Landstraßen sollten die Systeme aber nur mit größter Vorsicht eingeschaltet werden. Durch „fehlendes Situationsbewusstsein“ der Fahrer:innen könnten solche Programme „im Vergleich zum manuellen Fahren auch negative Effekte auf die Verkehrssicherheit haben“, mahnt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat.
Theoretisch denkbar wäre, dass über Programme Autofahrer:innen gezwungen werden, sich an Tempolimits etwa in geschlossenen Ortschaften zu halten. Der Einbau solcher Speed Limits ist seit 2024 europaweit vorgeschrieben. Doch die Autolobby hatte zuvor bei der EU durchgesetzt, dass diese Tempobegrenzung abgeschaltet werden kann, sinnigerweise durch Betätigung des Gaspedals.
Nur für Rennstrecken gedacht?
Die AMG-Fahrprogramme „Race“ und „Race Start“ bewirken das komplette Gegenteil. „Race“ bietet laut Handbuch „maximale Sportlichkeit“, „besonders straffe Fahrwerksabstimmung“ und eine „sportliche Soundausprägung der Abgasanlage“. Es toppt noch andere eingebaute Fahrprogramme wie „Sport“ und „Sport+“, die „nur geeignet für gute Fahrbahnverhältnisse“ sind und eine trockene Fahrbahn und einen übersichtlichen Streckenverlauf voraussetzen. Deshalb, so heißt es weiter im AMG-Manual, dürfe das für ein rennstreckenorientiertes Fahrverhalten vorgesehene „Race“ „im normalen Straßenbetrieb nicht verwendet werden.“ Und noch klarer: „Das Fahrprogramm darf nur auf abgesperrten Rundstrecken, außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, aktiviert und genutzt werden.“
„Durch die Funktion ‚Race Start‘ wird das Fahrzeug auf maximale Traktion und Beschleunigung abgestimmt, um eine optimale Fahrzeugbeschleunigung aus dem Stand zu ermöglichen“, erklärt Felix Siggemann, Sprecher von Mercedes-AMG auf Anfrage. „Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten“, würden in den Bedienungsanleitungen und über Meldungen im Fahrzeugdisplay die Fahrer „unmissverständlich“ darauf hingewiesen, dass „Race“ und „Race Start“ nicht im Straßenverkehr genutzt werden sollen. Die Programme seien aber vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt und für den Gebrauch auf öffentlichen Straßen zugelassen.
Ist so etwas legal? Darf ein Auto mit einem Fahrprogramm für Rennstrecken auf öffentlichen Straßen fahren? Zumal der Hersteller dringend davon abrät? Und wenn ja, warum wurde das vom Kraftfahr-Bundesamt (KBA) genehmigt? Zur Beantwortung dieser Fragen braucht das Amt einen ganzen Monat. Schließlich schreibt der Pressesprecher des KBA: „Das Fahrprogramm ‚Race‘ wurde beschrieben und gemäß der Anforderungen der Typgenehmigungsvorschriften geprüft.“ Die Prüfung sei insbesondere bei der Genehmigung von Geräusch- und Auspuffemissionen relevant. Dafür gebe es EU-Verordnungen.
„Abgesehen von den gesetzlichen Anforderungen an die Fahrprogramme existieren keine weiteren Auflagen seitens der Typgenehmigung.“ Daher sei die Typengenehmigung erteilt worden. Und die Fahrzeuge dürften „somit am Straßenverkehr unter Beachtung der Regelungen der StVO teilnehmen“.
Mit anderen Worten: Der Hersteller baut ein Programm ein, das er selbst für gefährlich hält. Er beschreibt dem Kraftfahr-Bundesamt, wie es funktioniert. Das reicht für die Zulassung. Die Verantwortung wird dem Fahrer überlassen. Er muss sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Der Hersteller darf seine Hände in Unschuld waschen.
„Warum dürfen solche Maschinen, mehr Waffen als Beförderungsvehikel, gerne genutzt für immer wieder tödliche Angeberspiele, legal auf den Markt gebracht werden? Butterfly-Messer sind auch verboten, obwohl es ‚Messer‘ sind und niemand am Sinn von Küchenmessern zweifelt“, fragte der Landesverband Rheinland-Pfalz des VCD nach dem tödlichen Unfall in Ludwigsburg.
Gefährdendes Verhalten anregen oder dulden
Doch der Tempowahnsinn ist nicht nur nicht verboten. In der tempolimitfreien Republik gehört er zur Kernaussage der Autowerbung. Dabei ist die Erkenntnis, dass Autoproduzenten mit „Sportlichkeitswerbung“ selbst „relativ sicherheitsbewusste Fahrer zu risikofreudigem, unfallträchtigem Fahren verleiten“ können, nicht neu. Denn genau diesen Satz konnte man unter Berufung auf ein entsprechendes TÜV-Gutachten im Spiegel lesen – im Jahr 1973.
Wolfgang Fastenmeier, Verkehrspsychologe
„Wie kaum ein anderes Objekt bietet das Auto die Chance, Individualität und Autonomie nach außen zu vermitteln und daraus soziale Wertschätzung zu erfahren – oder sich dies zumindest einzubilden“, sagte der Verkehrspsycholge Wolfgang Fastenmeier schon 2017. In der Geschwindigkeit könne die Leistungsfähigkeit des Autos am unmittelbarsten erlebt werden, ohne dass darüber reflektiert werde, ob das vorsichtig oder unvorsichtig ist. Werbung „bedient solche Motive, Gefühle und kann dazu beitragen, dass sich Sicherheitseinstellungen verschlechtern“, so Fastenmeier weiter. Wenn sie den meist eh schon impulsiv handelnden jungen Fahrer:innen vorgaukele, sie würden Leistungs- und gar Extremsport betreiben, könnten sie sich bestätigt sehen in ihrem grenzwertigen Verhalten.
Regel des Deutschen Werberates
Heute heißt es in den Grundregeln des Deutschen Werberates, dass Werbung „keine die Sicherheit der Verbraucher gefährdenden Verhaltensweisen anregen oder stillschweigend dulden“ darf. „Damit ist sichergestellt, dass auch Automobilwerbung, die etwa verkehrsgefährdendes oder sicherheitswidriges Verhalten darstellen oder verharmlosen könnte, unter die bestehenden Verhaltensregeln fällt“, betont Sebastian Lambeck vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft.
Doch der Werberat „wird grundsätzlich nur auf Basis von Beschwerden aus der Bevölkerung tätig“, erklärt Lambeck. Und in den letzten Jahren habe es nur sehr vereinzelt Beschwerden zu Automobilwerbung gegeben, in denen das Fahrverhalten oder die Inszenierung als riskant empfunden wurde. In diesen Fällen sei jedoch offensichtlich gewesen, dass es sich „um Stunts oder fiktionale Szenen handelte, die nicht als reales Verhalten im Straßenverkehr missverstanden werden konnten“. In einem anderen Fall habe ein Unternehmen einen Spot nach dem Hinweis des Werberats freiwillig zurückgezogen beziehungsweise angepasst. Eine Rüge wegen Raserwerbung wurde in keinem Fall ausgesprochen.
Dabei ist offenbar selbst den Herstellern die Gefahr der Nachahmung bewusst. Unter dem AMG-Werbespot mit Formel-1-Pilot George Russell wird anfangs extra kurz „Filmed on closed road with professional driver. Do not attempt“ eingeblendet – also: „Auf abgesperrter Straße mit professionellem Fahrer gefilmt. Nicht nachmachen!“ Ähnliches steht unter dem Porsche-Spot mit Dua Lipa.
Darauf weist auch der Mercedes-AMG-Sprecher hin. „Werbung will Emotionen wecken“, schreibt Siggemann. „Im Bereich der Automobilwerbung kann dazu beispielsweise die Darstellung von Leistungsfähigkeit in unterschiedlichen Ausprägungen gehören.“ Allerdings sei durch Darstellung und Kontext klar, dass in dem Video „in einem betont künstlichen Setting mit ironisch gebrochenen Dialogen eine professionell choreografierte Fahrsequenz von erfahrenen Fahrern in einem abgesperrten Bereich durchgeführt wird“. Außerdem biete Mercedes-AMG „umfangreiche Fahrertrainings an, die unter anderem den sicheren und kontrollierten Einsatz auf Rennstrecken umfassen“.
Doch ist die Nachahmung dadurch tatsächlich ausgeschlossen? Als im AMG-Werbesport der Rennfahrer den Wagen vor Brad Pitt mit qualmenden Reifen vor die Füße geparkt hat, bedankt sich der Schauspieler, steigt ein und rast davon. Wie ein Irrer. Wie der Formel-1-Fahrer. Über die Hotelauffahrt slidend, mit qualmenden Reifen. Nachahmung als Werbebotschaft.
Bei dem Prozess in Baden-Württemberg gegen die Raser von Ludwigsburg wurde ein Augenzeuge gefragt, wie schnell die Mercedesse schätzungsweise gewesen sind, als sie in den Ford krachten. Seine Antwort: „Man könnte es auch Fliegen nennen.“
Fatih Zingal, Anwalt der Nebenkläger:innen
Mehrere Zeugen hätten zu solchen Superlativen gegriffen, berichtet Fatih Zingal. Der Rechtsanwalt vertritt im Prozess die Familien der getöteten Frauen als Nebenkläger. Das war „eine Mordsbeschleunigung, das kriegen sie nie mit normalen Fahrzeugen hin.“ Und das werde ein entscheidender Punkt im Gerichtsverfahren.
Autos sind per se eine Gefahr
Schon bei Kleinfahrzeugen gebe es zu Recht eine Gefährderhaftung: Fahrzeughalter haften für Schäden unabhängig davon, ob ein konkretes Verschulden vorliegt, weil der Betrieb eines Autos per se eine Gefahr darstellt. Aber wenn man so ein hochmotorisiertes Auto fahre, sagt Zingal, „muss einem klar sein, dass das noch viel, viel gefährlicher ist“.
Die Schwieberdinger Straße, auf der der Unfall passierte, führt kilometerlang geradeaus. Wie gemacht für eine Rennstrecke. Aber es gebe Einmündungen. Das habe der Hauptangeklagte wissen müssen, sagt der Anwalt. Denn der kenne den Unfallort gut, er wohne in der Nähe. Deshalb könne in diesem Fall der bedingte Tötungsvorsatz angenommen werden, argumentiert Zingal. Folgt ihm das Gericht, kann der Haupttäter tatsächlich wegen Mord verurteilt werden.
Im Laufe des Prozesses werde noch ein Sachverständiger als Zeuge geladen, der den Bordcomputer der Tatfahrzeuge ausgewertet hat. Daran lasse sich zeigen, ob die Fahrer einen Kick-Down-Start gemacht haben. Und ob sie Fahrprogramme dafür genutzt haben.
AMG-Werbung
Unter dem Formel-1-Spot präsentiert AMG einen Satz als Zitat von Brad Pitt: „Die Hingabe und der Nervenkitzel ist es, was Mercedes-AMG ausmacht.“ Der Nervenkitzel als Verkaufsargument.
Ende Januar postete Mercedes-AMG ein Minivideo mit Szenen aus dem Formel-1-Spot auf Instagram. Über dem rasenden Neuwagen steht auf Englisch: „Rekordbrechende Aerodynamik. Bald auf der Straße.“ Da soll keine Warnung sein.
Der Angeklagte, der sein eigenes AMG-Video ins Netz gestellt hatte, sagt darin: „Der Mann, der in einen Mercedes einsteigt, muss auf sich selbst aufpassen“. Nur wer passt auf alle andern auf?
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