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Neue GrundsicherungMillionen Zusatzkosten statt Milliardeneinsparungen

Die Arbeitsagentur bekommt durch die Bürgergeldreform neue Aufgaben. Statt Geld zu sparen, kostet die Reform zunächst. Und zwar die Beitragszahler.

Die neue Grundsicherung wird die Kassen der Bundesagentur für Arbeit erst mal zusätzlich belasten. Es drohen höhere Beiträge Foto: Manngold/imago

Milliardeneinsparungen durch die Bürgergeldreform? Diese Ankündigung des Bundeskanzlers ist längst vom Tisch. Der Gesetzesentwurf zur neuen Grundsicherung, der ab Mitte Januar im Bundestag beraten wird, sieht für Bund und Kommunen gerade mal eine Ersparnis von knapp 400 Millionen Euro vor – verteilt auf vier Jahre. An anderer Stelle entstehen sogar neue Ausgaben: Für die Bundesagentur für Arbeit (BA) sagt der Entwurf bis 2029 Zusatzkosten von rund 260 Millionen Euro voraus.

Und auf diesem Betrag wird die BA wohl sitzen bleiben. „Es sind seitens der Bundesregierung keine unmittelbaren Entlastungen für die Bundesagentur für Arbeit geplant“, antwortete das Sozialministerium jetzt auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Timon Dzienus (Grüne). Das Schreiben liegt der taz vor.

Die Reformpläne sehen unter anderem schärfere Sanktionen und weniger Wohnkostenerstattung vor. Die Mehrkosten für die Bundesagentur entstehen laut Regierung aber durch Paragrafen im Gesetzesentwurf, die daneben die „Betreuung und Förderung junger Menschen“ ausweiten. Es gehe vor allem um „junge Menschen mit komplexen persönlichen Lebenslagen“, denen durch Beratung zu einer Berufsausbildung verholfen werden soll.

Aus ihren Rücklagen wird die BA diese Zusatzaufgaben nicht finanzieren können: Die eigenen Reserven hat sie unter anderem wegen steigender Arbeitslosenzahlen schon im vergangenen Jahr aufgebraucht. Um ihre Ausgaben zu decken, benötigte sie 2025 zudem ein Darlehen des Bundes in Höhe von 2,2 Milliarden Euro. Weitere 4 Milliarden Euro kommen voraussichtlich in diesem Jahr hinzu.

Es drohen höhere Beiträge

Die jetzt geplanten Zusatzausgaben werden es der BA noch schwerer machen, ihre Schulden zurückzuzahlen oder gar neue Rücklagen für künftige Krisen aufzubauen. Wird ihr Schuldenberg zu groß, bleiben perspektivisch zwei Optionen: Entweder müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer höhere Beiträge zahlen. Sie würden dadurch indirekt für die neuen Beratungsleistungen aufkommen, die genau genommen gar nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung sind.

Oder aber die Bundesagentur muss an anderer Stelle ihre Ausgaben senken. Viel Spielraum hat sie dafür nicht. Möglicherweise müsste bei bestehenden Fördermaßnahmen gekürzt werden.

Den Grünen zufolge sollte für die Lücken der BA und für neue Leistungen stattdessen der Bund aufkommen. „Schon jetzt hat die Bundesagentur eine so schwierige Haushaltslage wie noch nie. Statt eines echten Zuschusses gibt es ein Darlehen, das nie zurückgezahlt werden kann. Das ist nicht nur finanzpolitisch verantwortungslos, sondern auch sozialpolitisch brandgefährlich“, sagt der Abgeordnete Dzienus.

Die neue Grundsicherung werde diese Problematik noch weiter verschärfen, so Dzienus weiter. Die Bundesregierung sei „geblendet von ihrem eigenen Sanktionswahn“ und lasse „die Beitragszahlerinnen auf Mehrkosten sitzen“.

Bundesagentur beschwerte sich

Die Bundesagentur selbst hatte sich bei der Bundesregierung bereits im November über die Pläne beschwert. Die „einseitige Belastung durch den Gesetzentwurf hält die BA für kritisch“, schrieb sie in einer Stellungnahme für den Gesetzgebungsprozess über die geplanten Mehrausgaben.

Christina Ramb, Arbeitgebervertreterin im Verwaltungsrat, forderte bei der Vorstellung des BA-Haushalts für 2026: „Versicherungsfremde Leistungen sollten nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung verlagert werden.“ Alexander Fischer, für den Deutschen Gewerkschaftsbund in dem Gremium, fügte hinzu: „Wenn neue Aufgaben in den Haushalt der Bundesagentur wandern, muss der Bundeshaushalt mit Steuermitteln diese Aufgaben auch finanzieren.“

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