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Bleiberecht für Je­si­denBis heute nicht sicher in ihrer Heimatregion

NRW will Je­si­d:in­nen dauerhaft Schutz bieten. In einer Anhörung bekräftigen Sachverständige das Anliegen. Im Irak seien sie nach wie vor verfolgt.

Im Irak werden Je­si­d:in­nen nach wie vor diskriminiert und haben kaum politischen Einfluss Foto: Rashid Yahya, AP/dpa

Im Herbst vergangenen Jahres stellten alle demokratischen Fraktionen des Landtages Nordrhein-Westfalen einen Antrag für ein Landesschutzprogramm für Jesid:innen. Der Integrationsausschuss hörte dazu am Donnerstag Sachverständige an. Diese haben die Notwendigkeit eines solchen Programms betont und sind sich einig: Der Irak sei für Je­si­d:in­nen nicht sicher, viele noch dort lebende Angehörige der ethnischen und religiösen Minderheit befänden sich in einer humanitären Notlage.

Mit dem geplanten Landesschutzprogramm sollen ausreisepflichtige und nicht schwer straffällige Je­si­d:in­nen aus dem Irak, die seit mindestens zwei Jahren in NRW leben, ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen bekommen.

Bereits im Antrag stellen die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP fest, dass die Heimatregion der Jesid:innen, die Region Shingal im Norden des Irak, bis heute militärisch umkämpft und politisch instabil sei. Zwischen verschiedenen Gruppen komme es weiterhin zur Gewalt. Die Je­si­d:in­nen seien Zielscheibe von Diskriminierung und Übergriffen und würden nicht von staatlichen Sicherheitsbehörden beschützt.

Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat überfielen im Jahr 2014 die Region und begannen, die jesidische Bevölkerung systematisch zu vernichten. Sie töteten über 5.000 Jungen und Männer und versklavten und verschleppten Mädchen und Frauen. Der Bundestag hat die Verbrechen 2023 als Völkermord eingestuft.

Täter sind wieder Teil der Gesellschaft

Vertreter des Zentralrats der Êzîden berichteten im Ausschuss, wie ehemalige IS-Terroristen heute wieder Teil der Gesellschaft seien. Ihre Taten werden im Irak bis heute nicht als Völkermord anerkannt. Verurteilungen erfolgten wegen Mordes.

Zehn Jahre nach dem Genozid gebe es weder keine funktionsfähige Verwaltung noch eine grundlegende Infrastruktur in Shingal. Der Zentralrat betonte in der Sitzung, dass man seit Jahren einen europäischen Wiederaufbauprozess Shingals fordere. Schließlich sollten Je­si­d:in­nen ein würdiges, selbstbestimmtes und sicheres Leben in ihrer historischen Heimatregion führen können.

Jesid:innen, die Deutschland heute abschiebt, könnten meist nur in die Flüchtlingslager im Nordirak zurückkehren und in Zelten leben. Laut der internationalen Organisation für Migration leben dort heute noch 20.000 Jesid:innen.

Der Diplompsychologe Jan Ilhan Kizilhan arbeitet seit elf Jahren im Irak und hat im Nordirak ein Institut für Psychotherapie und Psychotraumatologie mit aufgebaut. Aus seiner Arbeit berichtet er dem Ausschuss, dass 50 bis 60 Prozent der Je­si­d:in­nen an psychischen Erkrankungen leiden würden, besonders in den Lagern. Man habe ein Suizidpräventionsteam aufbauen müssen.

Abschiebung traumatisiert Menschen

Bis heute stünden die Anliegen der Je­si­d:in­nen nicht auf der Tagesordnung des irakischen Parlaments. Zwar wurde mit Murad Ismael erstmals ein Vertreter eines jesidischen Bündnisses ins Parlament gewählt, seine Einflussmöglichkeiten bleiben jedoch begrenzt.

Die Sachverständigen warnten, dass eine Abschiebung zu Retraumatisierung führe. Besonders schwer wiege die Familientrennung, da die Familie einen wichtigen Stellenwert bei den Je­si­d:in­nen habe.

Insgesamt begrüßen die Sachverständigen das im Antrag der Landtagsfraktionen geforderte Schutzprogramm. Bestehende Instrumente wie die Härtefallkommission reichten nicht aus, weil sie nur Einzelfälle prüften, erklärte der Flüchtlingsrat Köln. Der Flüchtlingsrat fordert zudem, den Personenkreis im Antrag auf alle in NRW lebenden Je­si­d:in­nen auszuweiten. Schließlich ändere eine Straftat nichts an der lebensbedrohlichen Lage der Je­si­d:in­nen im Irak. Und es gebe keinen nachvollziehbaren Grund, dass nur Jesid:innen, die seit zwei Jahren in NRW leben, vom Schutzprogramm profitieren. Auch der Zentralrat sprach sich für einen umfassenden Abschiebestopp aus.

Am 21. Januar will der Ausschuss über den Antrag final beraten und abstimmen. Danach muss das Plenum zustimmen.

Damit das Schutzprogramm tatsächlich umgesetzt werden kann, ist aber auch die Zustimmung von CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt – bekannt als Hardliner in Migrationsfragen – erforderlich. Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Gregor Gollan ist optimistisch. Der Innenminister werde „nach Recht und Gesetz entscheiden“.

Der Flüchtlingsrat fordert das Land NRW auf, dass die Ausländerbehörden bis zur Entscheidung alle in Betracht kommenden Aufenthaltstitel für ausreisepflichtige Je­si­d:in­nen prüfen und, wenn nötig, zurückstellen.

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