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Justizreform in ItalienIm Sauseschritt

Regierungschefin Giorgia Meloni drückt bei ihrem Projekt, den Staat umzubauen, aufs Tempo. Endlich durchregieren, lautet die Devise.

Will die Justizreform so schnell wie möglich auf den Weg bringen: die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni Foto: Marco Iacobucci/imago

Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni gibt Gas. In diesen Tagen bringt sie die nächsten Schritte für den von ihr vorangetriebenen Staatsumbau auf den Weg: für die Verfassungsreform auf dem Feld der Justiz, für ein neues Wahlrecht sowie für eine zweite Verfassungsreform, die die Direktwahl des*­der Mi­nis­ter­prä­si­den­t*in einführen soll.

Vom Parlament wurde die Justizreform schon am 30. Oktober 2025 definitiv verabschiedet. Sie sieht die völlige Trennung der Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten vor. Deshalb befürchtet nicht nur die Richterschaft, sondern auch die Mitte-links-Opposition, dass die Meloni-Rechte auf diesem Weg die Voraussetzung dafür schaffen will, die bisher völlig unabhängigen Staatsanwaltschaften der Kontrolle der Regierung zu unterwerfen.

Damit wäre der alte Traum des von der Justiz mit Dutzenden Ermittlungsverfahren bedachten Silvio Berlusconi (und der gesamten italienischen Rechten) verwirklicht, die Staats­an­wäl­t*in­nen endlich an die Kette zu legen.

Allerdings fehlt noch ein Schritt, damit die Reform in Kraft treten kann: das Referendum. Da die Verfassungsänderung im Parlament nicht mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurde, müssen die Bür­ge­r*in­nen ihr Plazet geben. Angesetzt wird ein solches Referendum, wenn es 20 Prozent der Parlamentarier*innen, fünf Regionen oder (per Unterschrift) 500.000 Bür­ge­r*in­nen verlangen.

Keine Furcht vor einem Volksentscheid

Die 20 Prozent der Volks­ver­tre­te­r*in­nen sind schon beisammen, übrigens aus den Reihen der Regierungskoalition, die so zeigen wollte, dass sie sich vor dem Referendum nicht fürchtet. Die gesellschaftliche und politische Opposition hielt das nicht davon ab, dennoch im Volk die Unterschriftensammlung anzuleiern, und nach drei Wochen sind schon fast 400.000 Un­ter­zeich­ne­r*in­nen zusammen gekommen. Die Erreichung des nötigen Quorums bis Ende Januar gilt deshalb als sicher.

Die Regierung Meloni will jetzt das Referendum für den 22. bis 23. März ansetzen, den frühestmöglichen Termin. Sie hat es eilig, denn sie fürchtet eine breite Mobilisierung von Seiten der Gegner*innen. Sahen im Herbst 2025 diverse Umfragen noch die Be­für­wor­te­r*in­nen der Meloni-Reform klar vorn, so lagen in einer Ipsos-Umfrage von Mitte Dezember beide Lager gleichauf. Sollten Meloni und ihre Koalition das Referendum verlieren, würden sie deutlich geschwächt in ihr letztes Regierungsjahr vor den Parlamentswahlen 2027 gehen.

Meloni selbst hat schon erklärt, auch im Falle einer Niederlage werde sie keinesfalls zurücktreten. Im Gegenteil: Sie will weitere Reformen anschieben. Ganz oben auf der Liste steht die Direktwahl des Ministerpräsidenten durch die Bürger*innen, laut Meloni die „Garantie für fünf Jahre stabiles Regieren nach einer Parlamentswahl“.

Doch die Direktwahl wäre mehr als das. Vor allem verwirklicht sich mit ihr der alte rechte Traum, die Regierungschefin in Zukunft direkt durch das Wahlvolk per Plebiszit ermächtigen zu lassen, sie so auch dem Parlament gegenüber zu stärken und ein „Durchregieren“ zu ermöglichen.

Komfortable Mehrheit

Und da diese Verfassungsänderung inklusive Referendum kaum vor den nächsten Wahlen im Jahr 2027 zu realisieren ist, will Meloni schon einmal an das Wahlrecht ran – auch hier mit der Ansage, es gehe ihr bloß um „stabile Mehrheiten“ im Parlament.

Zwar ist in der laufenden Legislaturperiode die Mehrheit der regierenden Rechtsparteien mit knapp 60 Prozent der Sitze in beiden Häusern des Parlaments mehr als komfortabel. Doch dies verdankt sich allein der Tatsache, dass die Rechte bei den Wahlen von 2022 geeint angetreten war, während die Mitte-links-Kräfte sich in drei Lager gespalten hatten.

Dass das nächste Parlament wieder knappe Mehrheiten sieht, will Meloni um jeden Preis vermeiden. Deshalb sieht sie ein Proporzwahlrecht vor – allerdings mit einem satten Mehrheitsbonus für die siegreiche Allianz, die auch mit zum Beispiel 42 Prozent der Stimmen 55 Prozent der Sitze erhalten soll.

Mehr noch: Meloni träumt davon, die jeweiligen Allianzen zur Nennung ih­res*­ih­rer Kan­di­da­t*in als Re­gie­rungs­che­f*in auf dem Wahlzettel zu bringen. Und so wäre durch die Hintertür schon vor der Verfassungsänderung die Direktwahl des*­der Mi­nis­ter­prä­si­den­t*in eingeführt.

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