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Marine Le Pen vor GerichtBangen um eine politische Zukunft

Die französische Politikerin Marine Le Pen steht am Dienstag vor Gericht. Das Urteil könnte sich auf ihre Präsidentschaftskandidatur auswirken.

Erneut vor Gericht: die rechtspopulistische Politikerin Marine Le Pen Foto: Lafargue Raphael/imago
Rudolf Balmer

Aus Paris

Rudolf Balmer

Gegen Marine Le Pen und rund ein Dutzend anderer Mitglieder des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) beginnt an diesem Dienstag der Berufungsprozess wegen Unterschlagung von Geldern des EU-Parlaments. Sie war im Frühling 2025 von einem französischen Gericht schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung ausgesetzt, verurteilt worden. Weit gravierender für sie jedoch war der vom Gericht angeordnete Entzug ihrer Wählbarkeit für fünf Jahre und das mit sofortiger Wirkung.

Falls dies nach einem Berufungsverfahren neben einer Haftstrafe bestätigt werden sollte, könnte sie bei den Präsidentschaftswahlen 2027 definitiv nicht antreten. Laut allen Umfragen der vergangenen Monate hätte sie theoretisch beste Chancen, als Nachfolgerin von Emmanuel Macron gewählt zu werden.

Le Pen hatte bereits drei Mal kandidiert und konnte sich 2017 und 2022 für die Stichwahl qualifizieren. Beim vierten Anlauf wollte sie erneut nach der Macht greifen. Nun aber wird Marine Le Pen bei diesem Prozess erneut von ihrer politischen Vergangenheit eingeholt und muss jetzt um eine politische Zukunft bangen, die sie sich erfolgreich ausmalen durfte.

Sollte das Berufungsgericht die Disqualifizierung als Präsidentschaftskandidatin bestätigen, würde an ihrer Stelle der junge, aber bereits populäre Parteichef Jordan Bardella antreten. Ihm werden in den aktuellen Prognosen für 2027 ebenso gute Wahlchancen in Aussicht gestellt. Dass der „Stellvertreter“ dann eines Tages ihr den Platz an der Spitze wieder überlassen würde, scheint äußerst fraglich und scheint auch ein echter Grund zur Sorge für die bisherige Nummer eins des RN zu sein.

Rund vier Millionen Euro

Vor Gericht geht es wieder um frühere Praktiken der Parteifinanzierung mit Mitteln des EU-Parlaments, die von der Justiz in erster Instanz als „organisiertes System“ der Unterschlagung und Veruntreuung öffentlicher Gelder in den Jahren 2004 bis 2016 eingestuft wurden. Es geht um rund 4 Millionen Euro, mit denen laut Anklage nicht die parlamentarische Tätigkeit in Straßburg und Brüssel, sondern Parteifunktionäre bezahlt wurden.

Davon wurde rund eine Million zurückerstattet. Zusammen mit der damaligen Parteichefin Le Pen waren im März 2025 24 ehemalige EU-Abgeordnete, parlamentarische Assistenten, Buchhalter sowie die Partei als juristische Person schuldig gesprochen worden.

Marine Le Pen protestierte gegen das „politische Urteil“ einer angeblich voreingenommenen Justiz und einer namentlich attackierten Gerichtspräsidentin, die sie politisch „für tot erklären“ wolle. Das ist auch heute ihre Linie der Verteidigung.

Unterstützt von einer Kampagne in den sozialen Netzwerken macht sie Druck auf die Justiz. „Free Marine Le Pen“ hatte nach ihrer Verurteilung US-Präsident Donald Trump auf seinem Netzwerk kommentiert, er sprach von einer „Hexenjagd“ der Linken gegen die nationalistische Rechte. Die französische Richterin der ersten Instanz, Bénédicte de Perthuis, soll in der Folge angeblich anonyme Morddrohungen erhalten haben.

Dementi der US-Botschaft

Laut des Nachrichtenmagazins Der Spiegel erwäge die US-Regierung gezielte Sanktionen gegen französische Richter, wie sie gegen Nicolas Guillou vom Internationalen Strafgerichtshof bereits verhängt wurden. Laut Mediapart habe dies die US-Botschaft in Paris dementiert.

Dennoch hat der vorsitzende Richter des Pariser Strafgerichtes, Peimane Ghaleh-Marzban, öffentlich gewarnt: „Falls (diese Pressionsversuche) bestätigt würden oder sich ereignen sollten, wäre das eine inakzeptable und nicht tolerierbare Einmischung in die internen Angelegenheiten unseres Landes, die von höchster Stelle (des Staates) verurteilt werden müssten.“ Das RN spielt den Ball zurück und protestiert in einem Kommuniqué gegen „kolportierte Gerüchte, mit denen in unzulässiger Weise Druck auf die Berufungsrichter ausgeübt“ werde.

Der Prozess vor dem Berufungsgericht in Paris soll bis zum 12. Februar dauern. Die Urteilsverkündung wird für Anfang Sommer erwartet. Bis dahin ist offen, ob Marine Le Pen bei den nächsten Präsidentschaftswahlen kandidieren kann.

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