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Prozess wegen Koran-VerbrennungGrenzen des Protests

In Hamburg stehen zwei Protestierende vor Gericht, die bei einer Demo einen Koran verbrannt haben sollen. Der Richter stellt das Verfahren ein.

Anlaufpunkt für Proteste gegen die Mullah-Herrschaft im Iran: Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster Foto: Breuel-Bild/imago
Friederike Gräff

Aus Hamburg

Friederike Gräff

Es ist eher leer im Zuschauerraum des Hamburger Landgerichts, dabei war der Prozess extra dorthin verlegt worden, weil Saal 288 viel Platz bietet und zusätzliche Sicherheitskontrollen. Aber die Öffentlichkeit und auch die Presse interessiert sich mehr für die neuesten Windungen im Entführungsfall Block als für die Frage, ob das Verbrennen eines Korans den öffentlichen Frieden stört.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft Jasmin M. und Reza K. laut Anklage „die Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen“ vor, weil sie bei einer Demo vor der Blauen Moschee aus einem Koran Seiten herausgerissen und anschließend verbrannt haben sollen. Doch sie weigern sich, deshalb eine Strafe zu zahlen.

Ginge es nach den Anwälten, gäbe es heute gar keine Verhandlung. Der Anwalt von Reza K. gibt eine lange Erklärung ab und stellt drei Anträge. Darin beanstandet er, dass die Ermittlungen gegen M. und K. erst aufgenommen worden seien, nachdem das iranische Generalkonsulat „ein ernsthaftes, sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter“ gefordert hatte.

Ähnliches hatte die Anwältin der Hamburger Schura, des Rates der islamischen Gemeinden der Stadt, verlangt und an die Stimmung nach der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in Dänemark erinnert. Dagegen habe der Polizeibericht direkt nach der Demonstration vor der Blauen Moschee vermerkt, es habe keine besonderen Vorkommnisse gegeben.

Wann ist der öffentliche Frieden gestört?

Dann wird es juristisch gesprochen noch grundsätzlicher: M. und K. sind aufgrund des Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches angeklagt: der stellt das Beschimpfen von religiösen Bekenntnissen oder Glaubensgemeinschaften unter Strafe, wenn es auf eine Weise geschieht, die „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.

Das sei viel zu vage formuliert, um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, kritisiert der Anwalt von Reza K., einem schmalen grauhaarigen Mann in blau-weißem Hemd. Er fordert, dass zunächst die Verfassungskonformität von Paragraph 166 geprüft wird – was das Verfahren gegen seinen Mandanten in eine sehr ferne Zukunft verlegen würde.

Leider ist im Zuhörerraum kaum etwas davon zu verstehen. Dort haben sich, wenn man ihre Mimik und die kurzen Einwürfe richtig deutet, ein paar Sym­pa­thi­san­t:in­nen der Angeklagten versammelt, aber auch ein Jurastudent, der extra aus dem Ruhrgebiet angereist ist, weil er zu Paragraph 166 promoviert.

Später wird er in einer Pause auf dem Flur sagen, dass er Muslim sei und dass er es an manchen Stellen nicht einfach finde, seine Gefühle aus der juristischen Betrachtung herauszuhalten. Und dass er es gut finde, dass der Vorsitzende das Verfahren immer wieder auf die Sachebene bringe, es gehe schließlich hier doch darum, wie man in der deutschen Demokratie zusammenlebe und nicht um den Iran.

Jasmin M., Exiliranerin, lange dunkle Haare, enges Outfit und sorgfältig geschminkt, bestreitet, dass sie gewusst habe, dass das Buch, das drei Männer vor ihr auseinander rissen, ein Koran war. Es sei ein arabischsprachiges Buch gewesen, übersetzt die Dolmetscherin und M. sei ohnehin mit ihrer Rede befasst gewesen. Sie habe den Bericht einer jungen Kurdin vorgelesen, die von IS-Männern vergewaltigt wurde, die zudem ihren Vater und Bruder töteten.

Nicht alle Muslime sind Terroristen, ber alle Terroristen sind Muslime

Jasmin M., Angeklagte

Das Gericht lässt ein Video zeigen, auf dem M. ihre Rede hält, ihre Stimme ist laut und leidenschaftlich und das ist sie auch im Gericht. „Der Koran bedeutet für uns das Gesetzbuch, aufgrund dessen unsere Schwestern und Brüder hingerichtet werden“, sagt sie. „Ich bin eine Ex-Muslimin. Ich habe den Koran nicht zerrissen, aber ich bestätige diese Aktion zu hundert Prozent. Würden Sie dieses Buch akzeptieren?“, fragt sie den Richter.

„Ich bin nicht hier, um Fragen zu beantworten“, antwortet der. Er möchte stattdessen wissen, warum M. kein anderes Mittel für ihren Protest wählte, eines, das mutmaßlich auf weniger religiöse Empfindlichkeit gestoßen wäre. „Religiöse Gefühle sind nicht das Schutzgut des Paragraphen 166“, entgegnet ihr Anwalt.

Die blaue Moschee war am 6. August 2022, als M. dort eine von vielen Protestdemos organisierte, schon lange umstritten. Der Verfassungsschutz nannte die Moschee ein Propagandainstrument des iranisches Regimes. Viele forderten ihre Schließung – aber erst zwei Jahre später verbot das Bundesinnenministerium den dazugehörigen Verein.

Jasmin betont immer wieder, dass es ihr genau darum gegangen sei: um die Schließung der Blauen Moschee, den Kampf gegen einen politisch instrumentalisierten Islam und nicht um den Islam an sich. Sonst hätte sie ja vor allen Moscheen der Stadt protestiert. „Nicht alle Muslime sind Terroristen“, ruft sie. Und dann: „Aber alle Terroristen sind Muslime.“

Versöhnliche Geste am Rande

Der Richter versucht, anhand des Videos eher Praktisches herauszufinden. Was haben die Männer gerufen, die den Koran zerrissen haben? „Verdammt sei der Koran“, übersetzt die Dolmetscherin. Die Anwälte werden grundsätzlich. „Protest muss weh tun“, sagt M.'s Anwalt. „Natürlich war das eine Provokation – so wie die Fahnen der iranischen Monarchie. Im Iran führt das zur Hinrichtung. Aber warum hat es zehn Jahre gedauert, bis die Moschee geschlossen wurde?“.

Der Richter sagt, dass er auch für diese Frage die falsche Adresse sei. Stattdessen bittet er den Staatsanwalt und die Anwälte zum Gespräch ohne Publikum. Danach geht alles sehr schnell: Das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro eingestellt. Ist das ein Erfolg? Es bedeute: keine Verurteilung, sagt M.'s Anwalt hinterher vor dem Eingang zum Gericht. Und: Die Angeklagten müssen nur noch ein Viertel des ursprünglichen Strafbefehls zahlen.

Mindestens so interessant war ein Abschied vorher auf dem Gerichtsflur: Da haben sich der Jurastudent und ein Unterstützer der Demo zum Abschied die Hand gegeben. Definitiv ein Beitrag zum öffentlichen Frieden.

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1 Kommentar

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  • Diese ganzen Proteste sind doch nur imperialistische Festivals.