Ungarn gegen Antifaschist:in: Staatsanwaltschaft will harte Strafe für Maja T.
Seit einem Jahr steht die nichtbinäre Antifaschist:in Maja T. vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine harte Strafe. T.s Anwalt spricht von einer „Farce“.
Seit knapp einem Jahr steht Maja T. in Budapest vor Gericht, stets vorgeführt in Ketten von vermummten Sicherheitskräften. Der Vorwurf: Mit anderen Linken soll die nichtbinäre Antifaschist:in aus Thüringen im Februar 2023 mehrere Rechtsextreme am Rande des „Tags der Ehre“ angegriffen haben, einem europaweiten Neonazi-Vernetzungstreffen. Nun steht ein Urteil gegen die 25-Jährige bevor – und die Budapester Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Haftstrafe, als „Abschreckung“.
Am Montag hielt die Anklagebehörde ihr Plädoyer im Prozess. Laut mehreren Prozessbeobachter:innen, darunter der Vater von Maja T., sprach diese von einer „beispiellosen Angriffsserie“. Die Attackierten seien stets aus einer größeren Gruppe heraus angegriffen worden, auch mit Schlagstöcken, hätten dabei Kopfverletzungen und Knochenbrüche erlitten. Dass es nicht zu schwereren Verletzungen kam, sei Zufall gewesen und teils nur verhindert worden, weil die Opfer Mützen und dicke Kleidung trugen. Auch dass die Angriffe stets nach rund 30 Sekunden aufgehört hätten, habe nicht dazu gedient, die Opfer zu schonen, sondern um die Flucht der Angreifer zu realisieren.
Die Staatsanwaltschaft führte Bilder von Überwachungskameras und die Anmietung einer Ferienwohnung an, welche die Anwesenheit von Maja T. und anderer Deutscher in Budapest beweisen würden. Die Gruppe habe sich „konspirativ“ in der Stadt verhalten und ihre Angriffe offenbar lange im Voraus und straff organisiert geplant, so die Ankläger. Bei den konkreten Angriffen aber waren auf den Videobildern nur Vermummte zu sehen, auch die Angegriffenen konnten Maja T. nicht identifizieren. Deshalb wertete die Staatsanwaltschaft T. nur als Tatgehilf:in. Da Maja T. aber auch damit Teil der Angreifergruppe gewesen sei, sei dies nicht strafmildernd.
Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. schließlich vierfache lebensgefährliche Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor. Sie betonte, dass keine Ideologie die Anwendung von Gewalt rechtfertige. Die Staatsanwälte forderten kein konkretes Strafmaß, aber eine hohe Strafe als „Abschreckung“ für solche Taten. Der Strafrahmen lasse dabei eine Haft bis zu 24 Jahren zu.
Anwalt von Maja T. spricht von einer „Farce“
Der deutsche Anwalt von Maja T., Sven Richwin, betonte gegenüber der taz, dass es für eine konkrete Beteiligung von T. an den Angriffen weiter keine Belege gebe. „24 Jahre Haft wären schon für die behaupteten Körperverletzungen offensichtlich unverhältnismäßig“, so Richwin. „Angesichts der fehlenden Beweislage ist es eine Farce.“
Maja T., vor Gericht
Auch der Linken-Europaabgeordnete Martin Schirdewan kritisierte: „Was sich heute in Budapest abgespielt hat, ist ein justizieller Skandal von europäischem Ausmaß.“ Das Verfahren gegen Maja T. sei ein „politisch motivierter Schauprozess“. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft habe „endgültig mit einem rechtsstaatlichen Verfahren gebrochen“, so Schirdewan. Es stütze sich nicht auf Beweise, sondern „auf blanke Vorverurteilung und politische Willkür“.
Am Donnerstag nun soll im Prozess das Plädoyer von Maja T.s ungarischem Verteidiger erfolgen, voraussichtlich am 4. Februar dann das Urteil fallen. Maja T. hatte sich im Prozess nicht zu den konkreten Vorwürfen geäußert, aber eine Vorverurteilung beklagt. „Ich bin angeklagt, weil ich Antifaschist:in bin“, erklärt T. vor Gericht. Es gehe nicht um die Beweisfeststellung, sondern „einzig darum, mich zu bestrafen und zu brechen“.
Die taz besuchte Maja T. in Haft
Rund um den „Tag der Ehre“ im Februar 2023 war es zu fünf Angriffen auf Rechtsextreme gekommen. Noch vor Ort waren zwei deutsche Linke und eine Italienerin festgenommen worden. Nach anderen Linken, darunter Maja T., war gefahndet worden. Im Dezember 2023 war T. dann in Berlin von sächsischen Zielfahndern festgenommen worden. Ein halbes Jahr später erfolgte die Auslieferung nach Ungarn. Dies geschah rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später feststellte, weil die Haftumstände von nichtbinären Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft wurden.
Wegen der Haftbedingungen war Maja T. im Sommer 2025 in einen 40-tägigen Hungerstreik getreten. Geändert hatte sich danach wenig. Die taz hatte Maja T. in Ungarn in Haft besucht – wo die Thüringer:in beklagte, von der Bundesregierung alleingelassen zu werden.
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