Gerichtsurteil zur Untervermietungen: Legalize it!
Untermiethaien den Riegel vorzuschieben ist gut. Vom Urteil des Bundesgerichtshofs profitieren aber nur Vermieter:innen. Eine kluge Legalisierung könnte das ändern.
E in höchstrichterliches Urteil, das den alten Hausbesetzerslogan „Wohnraum darf keine Ware sein“ umsetzt? Diesen Eindruck konnte man gewinnen, als der Bundesgerichtshof am Mittwoch verkündet hatte, dass Mieter:innen ihre Wohnungen nicht mit Gewinn untervermieten dürfen. Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es auch.
Denn von dem Urteil profitieren werden nur die Vermieter:innen. In dem Rechtsstreit hat ein Vermieter gegen seinen Mieter gewonnen. Ersterer darf Zweiterem kündigen, weil er einem Dritten seine Wohnung überlassen hatte – für mehr als das Doppelte der Miete. In Großstädten ist so etwas eher die Regel als die Ausnahme.
Natürlich ist es äußerst begrüßenswert, wenn solchen Praktiken der Untermiethaie nun ein Riegel vorgeschoben wird. Das Problem ist nur: Der Untermieter hat überhaupt nichts davon. Er kriegt die zu viel gezahlte Miete nicht zurück. Nur die Mieterin fliegt raus. Die Wohnung wird frei und kann dank Mietenexplosion deutlich teurer neu vergeben werden. Es geht nur darum, wer wen abzocken darf. Nicht der Mieter den Untermieter. Aber die Vermieterin die Neumieterin.
Klar, es gibt die Mietpreisbremse. Theoretisch. Praktisch ist sie wirkungslos, weil sich die wenigsten trauen, gegen ihre Vermieter zu klagen. Einzig probates Mittel gegen den Mietenwahnsinn ist derzeit, Altverträge niemals zu kündigen, sondern weiterzugeben per Untervermietung: ein Akt der Solidarität – wenn es fair läuft.
Mieter:innen können von Eigentümer:innen die Zustimmung zur Untervermietung verlangen, müssen aber um Erlaubnis bitten. Weil Vermieter:innen aber wenig Interesse daran haben und sich querstellen, finden die meisten Untervermietungen unter der Hand statt. So wohnen Zehntausende zwar noch bezahlbar, aber ohne Vertrag und ohne korrekte Meldeadresse. Sie dürfen nicht da wählen, wo sie leben. Nicht mal ihre Kinder in der benachbarten Schule anmelden.
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Es ist ein Schwarzmarkt – und der neigt zum Turbokapitalismus. Die Grenze verläuft nicht zwischen Eigentümer:innen und Mieter:innen, sondern zwischen Besitzenden und Suchenden. Wer Wohnraum zu vergeben hat, zockt ab.
Mietenkontrolle sollte Standard sein
Kontrolle wäre nötig. Und möglich – durch Legalisierung der Untervermietungspraxis. Heißt: Man bittet nicht um Erlaubnis, sondern zeigt sie nur an. Fertig. Dann könnten die Untermieter:innen problemlos bei der Kommune ihren Wohnsitz melden. Und die Meldebehörde könnte im Gegenzug den Mietpreis checken. Das ist kein Hexenwerk; Programme dafür gibt es im Internet zuhauf. Für Wohnungspolitiker:innen, die sich ernst nehmen, sollte so eine Mietenkontrolle als politische Forderung Standard sein.
Nun wird diese Kontrolle aber ausgerechnet den Wohnungseigentümern in die Hand gegeben. So wird das Urteil zur Steilvorlage. Die Folge: eine Welle von Räumungsklagen gegen untervermietende Mieter:innen, die Zehntausende aus bezahlbaren Wohnung vertreibt. Weil Wohnraum eben doch nur Ware ist. Also alles wie gehabt? Nein, alles noch viel schlimmer.
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