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Gerichtsurteil zur UntervermietungenLegalize it!

Gereon Asmuth

Kommentar von

Gereon Asmuth

Untermiethaien den Riegel vorzuschieben ist gut. Vom Urteil des Bundesgerichtshofs profitieren aber nur Vermieter:innen. Eine kluge Legalisierung könnte das ändern.

Der Wohnungsmarkt müsste kein Haifischbecken sein Foto: Ipon/imago

E in höchstrichterliches Urteil, das den alten Hausbesetzerslogan „Wohnraum darf keine Ware sein“ umsetzt? Diesen Eindruck konnte man gewinnen, als der Bundesgerichtshof am Mittwoch verkündet hatte, dass Mie­te­r:in­nen ihre Wohnungen nicht mit Gewinn untervermieten dürfen. Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es auch.

Denn von dem Urteil profitieren werden nur die Vermieter:innen. In dem Rechtsstreit hat ein Vermieter gegen seinen Mieter gewonnen. Ersterer darf Zweiterem kündigen, weil er einem Dritten seine Wohnung überlassen hatte – für mehr als das Doppelte der Miete. In Großstädten ist so etwas eher die Regel als die Ausnahme.

Natürlich ist es äußerst begrüßenswert, wenn solchen Praktiken der Untermiethaie nun ein Riegel vorgeschoben wird. Das Problem ist nur: Der Untermieter hat überhaupt nichts davon. Er kriegt die zu viel gezahlte Miete nicht zurück. Nur die Mieterin fliegt raus. Die Wohnung wird frei und kann dank Mietenexplosion deutlich teurer neu vergeben werden. Es geht nur darum, wer wen abzocken darf. Nicht der Mieter den Untermieter. Aber die Vermieterin die Neumieterin.

Klar, es gibt die Mietpreisbremse. Theoretisch. Praktisch ist sie wirkungslos, weil sich die wenigsten trauen, gegen ihre Vermieter zu klagen. Einzig probates Mittel gegen den Mietenwahnsinn ist derzeit, Altverträge niemals zu kündigen, sondern weiterzugeben per Untervermietung: ein Akt der Solidarität – wenn es fair läuft.

Untervermietung ist ein Schwarzmarkt – und der neigt zum Turbokapitalismus

Mie­te­r:in­nen können von Ei­gen­tü­me­r:in­nen die Zustimmung zur Untervermietung verlangen, müssen aber um Erlaubnis bitten. Weil Ver­mie­te­r:in­nen aber wenig Interesse daran haben und sich querstellen, finden die meisten Untervermietungen unter der Hand statt. So wohnen Zehntausende zwar noch bezahlbar, aber ohne Vertrag und ohne korrekte Meldeadresse. Sie dürfen nicht da wählen, wo sie leben. Nicht mal ihre Kinder in der benachbarten Schule anmelden.

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Es ist ein Schwarzmarkt – und der neigt zum Turbokapitalismus. Die Grenze verläuft nicht zwischen Ei­gen­tü­me­r:in­nen und Mieter:innen, sondern zwischen Besitzenden und Suchenden. Wer Wohnraum zu vergeben hat, zockt ab.

Mietenkontrolle sollte Standard sein

Kontrolle wäre nötig. Und möglich – durch Legalisierung der Untervermietungspraxis. Heißt: Man bittet nicht um Erlaubnis, sondern zeigt sie nur an. Fertig. Dann könnten die Un­ter­mie­te­r:in­nen problemlos bei der Kommune ihren Wohnsitz melden. Und die Meldebehörde könnte im Gegenzug den Mietpreis checken. Das ist kein Hexenwerk; Programme dafür gibt es im Internet zuhauf. Für Wohnungspolitiker:innen, die sich ernst nehmen, sollte so eine Mietenkontrolle als politische Forderung Standard sein.

Nun wird diese Kontrolle aber ausgerechnet den Wohnungseigentümern in die Hand gegeben. So wird das Urteil zur Steilvorlage. Die Folge: eine Welle von Räumungsklagen gegen untervermietende Mieter:innen, die Zehntausende aus bezahlbaren Wohnung vertreibt. Weil Wohnraum eben doch nur Ware ist. Also alles wie gehabt? Nein, alles noch viel schlimmer.

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Gereon Asmuth
Ressortleiter taz-Regie
Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz. 2000 bis 2005 stellvertretender Leiter der Berlin-Redaktion. 2005 bis 2011 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Bluesky:@gereonas.bsky.social Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters
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3 Kommentare

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  • Es tut mir leid, aber diese wirklich einseitige Sicht hat mit der Realität kaum was zu tun.



    Das wünscht sich jemand wohl die DDR zurück.

    Auch wenn ich ebenfalls der Meinung bin, die Mieten müssen runter, und mehr bezahlbarer Wohnraum muss gebaut werden.



    Aber wer soll denn überhaupt noch vermieten?



    Klar, der Staat soll verstaatlichen... Bringt nur nicht eine einzige Wohnung mehr. Hat man ja in Berlin gesehen wie dämlich das war, von der vonovia Wohnungen abzukaufen anstatt dass Geld für Neubau zu verwenden.



    Selbst im Enteignungs Paradies Berlin bleiben Wohnungen knapp selbst wenn alle enteignet werden würden....



    Was es braucht ist massiver Neubau. Wenn nicht mehr 1000 Bewerber pro Wohnung anstehen, dann können die Vermieter sich auch nicht alles erlauben.



    Das war das Geheimnis des Erfolgs des westdeutschen Mietmarktes. Viele Sozialwohnungen, Förderung von Bau des selbstgenutzten Eigentums. Und dann gab es genug Wohnraum, dass der Mietmarkt für alle gut war. Vermieter bekamen faire Mieten. Und für Mieter war es günstig und es gab Auswahl.

  • Nette Idee. Aber.



    Muss der Mieter noch Leben oder können Untermieter das Mietverhältnis weitervererben?



    Was ist mit den Rechten der Untervermieter? Dürfen die an Unteruntervermieter weiter vermieten? Anzeige müsste doch genügen, oder? Es wird also absolut unübersichtlich und nur der Original Vermieter darf nicht mitreden, wer in seine Wohnung zieht. Die Wohnungen würden vom Mietmarkt verschwinden.

    • @fly:

      Genau das ist es doch. Bei Firmen ist es ja noch so eine Sache. Aber kein privater Vermieter würde das zurecht erlauben. Blöd gesagt, ich vermiete die Wohnung an eine alleinerziehende Frau mit Kind. Und nachher wohnen dort 6 Leute in einer WG... Ja klar... Und der Vermieter darf sich darüber nicht beschweren?



      Willkommen in der Welt von Wohnungen gar nicht mehr oder nur extrem teuer vermietet werden. Weil es sich sonst nicht lohnt.