Maja T. in Haft: Urteil in Ungarn erwartet
Seit anderthalb Jahren ist Maja T. inhaftiert, am Mittwoch könnte der Prozess in Budapest zu Ende gehen. Politiker mahnen Rechtsstaatlichkeit an.
Jetzt sind es nur noch wenige Tage. Wohl am Mittwoch soll Maja T. erfahren, welche Strafe die ungarische Justiz vorsieht. Bis dahin sitzt T., 25, nonbinär, Antifaschist*in aus Thüringen, weiter in einer Gefängniszelle mitten in Budapest, zwei mal drei Meter groß, hinter Gittern und Plexiglas. Direkt neben dem Landgericht, das nun das Urteil fällen wird. Eines, das bis zu 24 Jahre Haft bedeuten kann.
Kommt es tatsächlich so, dürfte der Richterspruch Protest auslösen – nicht nur in der deutschen linken Szene, die bereits jetzt zu Protesten in mehreren Städten aufruft. Jüngst gab es auch in Italien und Frankreich Solidaritätsaktionen. Auch aus der Bundespolitik kommen mahnende Stimmen gen Ungarn. Denn ein Land, dessen Rechtsstaatlichkeit die EU anzweifelt, könnte gegen eine*n deutsche*n Staatsbürger*in eine Haftstrafe verhängen, die jenseits jedes hiesigen Strafmaßes liegt.
Lars Castellucci, SPD-Abgeordneter und Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, fordert für das Verfahren gegen T. die „Wahrung geltender menschenrechtlicher Standards“ ein. Nonbinäre Menschen seien dabei „oft besonders vulnerabel“, sagt Castellucci der taz. „Die Botschaft Budapest und das Auswärtige Amt haben die Rahmenbedingungen des Verfahrens und der Haftunterbringung fortlaufend im Blick.“
Sein Parteikollege, der Bundestagsabgeordnete Falko Droßmann, sagt: „Wir erwarten eine rechtsstaatliche Entscheidung, die alle Umstände berücksichtigt und sich nach Recht, nicht politischen Überzeugungen richtet.“
Der Grüne Helge Limburg sagt, man könne nur an die ungarische Justiz appellieren, ein rechtsstaatliches Urteil zu fällen. Im Prozess aber seien rechtsstaatliche Standards verletzt und T. „wie eine Trophäe“ vorgeführt worden. „Ich befürchte daher ein sehr hartes Urteil.“ Der Linke-Europaabgeordnete Martin Schirdewan sieht einen „politisch motivierten Schauprozess“. Die Tatvorwürfe seien „vollkommen haltlos“, die möglichen 24 Jahre Haft „blanke Einschüchterung“. Alle drei Politiker hatten T. in Haft in Ungarn besucht.
Vorgeführt an einer Kette
Eine Beteiligung an zwei Angriffen auf Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest wird T. vorgeworfen. Damals versammelten sich dort Neonazis aus ganz Europa zum „Tag der Ehre“, einer Szenevernetzung. Am Rande wurden an fünf Orten Rechtsextreme von Vermummten mit Schlagstöcken und Fäusten attackiert, erlitten Platzwunden und Knochenbrüche.
Nach drei Festnahmen noch vor Ort und anhand von Überwachungskamerabildern wurde nach einem knappen Dutzend deutscher Linker gefahndet. Maja T. wurde als Erste im Dezember 2023 in Berlin festgenommen – und ein halbes Jahr später nach Ungarn ausgeliefert. Rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später entschied, da nicht ausreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Personen in Ungarn geprüft wurden.
Seit einem Jahr wird nun im Budapester Landgericht ein Prozess gegen T. geführt, wobei nur 16-mal verhandelt wurde. Vor gut einer Woche saß T. wieder dort, zu den Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer Anklage, verwies auf Videos, die T. zur Tatzeit mit anderen deutschen Antifaschist*innen in Budapest zeigten, und forderte eine harte Strafe als „Abschreckung“ für die „beispiellose Angriffsserie“.
T.s ungarischer Verteidiger Tamás Bajáky plädierte auf Freispruch: Es gebe keine Belege, dass T. an den Angriffen beteiligt war. Lediglich ein Video solle T. am Rande einer Attacke zeigen. Diese Person schlage aber eben nicht zu, sondern entferne sich. Auch seien die Verletzungen nicht so schwer gewesen wie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft aber rechnet T. fest der Gruppe zu und damit den Attacken, ob T. nun selbst zuschlug oder nicht.
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Maja T., wie immer vorgeführt an einer Kette, wirkte im Gericht erschöpft, lächelte zwischendurch dem Vater, den Geschwistern und Freunden unter den Zuhörenden zu. Immer wieder hatte T. eine Isolierung in der Haft kritisiert, auch Kakerlaken, Schlafentzug, Aufforderungen, sich zu entkleiden. 40 Tage trat T. deshalb in einen Hungerstreik. Im Saal oder vor dem Gericht tauchten immer wieder auch Neonazis auf – während linke Demos dort kürzlich verboten wurden.
Die Behörden rechnen T. der „Antifa Ost“ zu, die Ungarn, wie auch die USA, als Terrorgruppe eingestuft hat. Ungarns rechter Premier Viktor Orbán betonte, für „Antifa-Terroristen“ gebe es „null Toleranz“. Markige Ansagen, wohl auch mit Blick auf die Parlamentswahlen am 12. April – bei denen Orbán laut Umfragen bisher zurückliegt.
T. selbst schwieg im Prozess zu den Vorwürfen. Gleich zu Beginn beklagte T., vorverurteilt zu werden, die Anklage beruhe auf „reinen Hypothesen“. Bei einem Haftbesuch der taz im vergangenen Sommer bekräftigte Maja T., bereit zu sein, sich den Vorwürfen zu stellen. „Aber rechtsstaatlich, in einem fairen Verfahren.“ T. sagte der taz auch: „Ich versuche mein Handeln am Ideal einer gewaltfreien Welt zu messen.“ Das konnte als Absage an die Anklagevorwürfe verstanden werden.
Urteil soll bald kommen
Am Mittwoch wird T. vor Gericht noch einmal sprechen dürfen. Dass die Schlussworte noch Wirkung auf Richter József Sós haben, der den Prozess allein führt, darf bezweifelt werden. Beim Plädoyer von T.s Verteidiger schaute er kaum von seinem Laptop auf.
Sós will am Mittwoch direkt sein Urteil verkünden – ohne weitere Bedenkzeit. Ob das klappt, bleibt abzuwarten. Für Wolfram Jarosch, T.s Vater, der bisher zu fast jedem Prozesstag anreiste, verstärkt das einen Eindruck: „Dass in einem inszenierten Schauprozess das Urteil längst feststeht.“ Er rechne „mit dem Schlimmsten“.
Sven Richwin, T.s deutscher Anwalt, nennt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft „angesichts der fehlenden Beweislage eine Farce“. Da der Richter bisher stets der Staatsanwaltschaft folgte, sei „wohl leider eine Verurteilung in Richtung der geforderten Höchststrafe zu befürchten“. Kommt es so, steht T. danach vor einer schwierigen Frage. Denn möglich wäre eine Berufung – was die harsche Untersuchungshaft verlängern würde. Oder das Urteil zu akzeptieren und damit die Chance zu eröffnen, endlich nach Deutschland überstellt zu werden.
Dass nach einem rechtskräftigen Urteil eine Haftverbüßung in Deutschland möglich ist, hatte Ungarn bereits vor der Auslieferung zugesichert. Die Frage ist nur: Zu welchen Bedingungen würde T. rücküberstellt? Normalerweise gilt die im Ausland verhängte Haftstrafe als gesetzt. Die im Raum stehende Haftstrafe für T. könnte den deutschen Strafrahmen für gefährliche Körperverletzungen aber weit übersteigen – was eine Anpassung nötig machen würde. Und die schlechten Haftbedingungen in Ungarn könnten angerechnet werden.
Ungarns Zustimmung zu einer abgesenkten Haftstrafe für T. könnte dann noch mal ein „Tauziehen“ bedeuten, sagt Anwalt Richwin. Zuständig wäre die Staatsanwaltschaft an T.s letztem Wohnort, also in Jena. Bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft heißt es, man werde den Fall prüfen, sofern es wirklich so komme. Richwin warnt: „Hier dürfen die deutschen Behörden keine Zugeständnisse machen.“
Aus der Bundespolitik kommt bereits Druck. „Ich gehe fest von einer zeitnahen Rücküberstellung nach Deutschland aus, sollte Maja T. verurteilt werden“, sagt der Menschenrechtsbeauftragte Lars Castellucci. Auch SPD-Kollege Droßmann fordert, für eine Rückführung „alle Optionen zu prüfen“. „Der Schutz deutscher Staatsangehöriger endet nicht an nationalen Grenzen.“ Der Grüne Limburg sieht diesen Schritt ebenso als „dringend geboten“, der Linke Schirdewan als „längst überfällig“.
Bundesminister schweigen
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) aber hält sich zurück. Anfangs hatte er sich zumindest für bessere Haftbedingungen für Maja T. eingesetzt. Danach wurde es ruhig von seiner Seite. Aktuell verweist sein Ministerium nur auf die Äußerungen des Menschenrechtsbeauftragten. Und auch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) schweigt. Eine Rücküberstellung sei ein „ausschließlich justizielles Verfahren“, man sei darin nicht eingebunden, heißt es aus ihrem Ministerium nur.
Am Mittwoch soll im Budapester Gericht indes nicht nur ein Urteil gegen Maja T. gefällt werden. Denn in Abwesenheit wurde auch gegen zwei weitere Angeklagte verhandelt: die Berlinerin Anna M. und den Italiener Gabriele M. Die Deutsche gehörte zu den im Februar 2023 direkt in Budapest Festgenommenen. Sie wurde später freigelassen und reiste dann nach Deutschland aus. Anna M. werden keine Angriffe vorgeworfen, nur die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Ihr ungarischer Verteidiger forderte für sie einen Freispruch, weil es die Vereinigung so nicht gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft forderte aber auch für Anna M. eine mehrjährige Haftstrafe. Die indes würde nur vollstreckt, sollte M. mal ungarischen Boden betreten.
Verfassungsschutz in Sorge
Deutsche Sicherheitsbehörden blicken bereits mit Sorge auf die Urteile in Budapest. „In der Szene ist der Rückhalt für linksextremistische Straf- und Gewalttäter grundsätzlich hoch“, heißt es vom Bundesamt für Verfassungsschutz. „Die Solidarität mit ‚Maja‘ stellte zeitweise einen Schwerpunkt der linksextremistischen Szene dar.“ Aktuell mobilisiere diese „erheblich zu Protesten im Kontext der Urteilsverkündung“. Je nach Ausgang sei mit „Protesten, Solidaritätsbekundungen sowie Straf- und Gewalttaten“ zu rechnen.
Tamás Bajáky, Maja T.s ungarischer Verteidiger, warnte im Budapester Prozess derweil davor, ein hartes Urteil zu sprechen, nur weil T. die einzige Person sei, der Ungarn wegen der Angriffe habhaft wurde. Das Gericht habe hier eine große Verantwortung für das Schicksal eines jungen Menschen.
Maja T. selbst sagte der taz beim Haftbesuch, die Aussicht auf bis zu 24 Jahre Haft – fast so lange wie das bisherige Leben – mache natürlich Angst. „Permanent.“ Es sei die viele Solidarität, die T. durchhalten lasse. Unlängst übermittelte Maja T. der taz aus der Haft noch mal einen Ausspruch Antonio Gramscis, des italienischen Kommunisten: Solange man den eigenen Glauben und die Sitten bewahre, sei nichts verloren.
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