Antifa-Prozess in Düsseldorf: Verteidigung im Angriffsmodus
Im Prozess um sechs Antifaschist:innen wird die Bundesanwaltschaft attackiert. Die veranstalte „Schauprozesse“, um die linke Szene einzuschüchtern.
Mit heftigen Angriffen der Verteidigung auf die Bundesanwaltschaft ist vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf der Prozess gegen sechs junge Linke fortgesetzt worden, denen die Bildung einer kriminellen Vereinigung, aber auch versuchter Mord vorgeworfen wird.
Generalbundesanwalt (GBA) Jens Rommel inszeniere „Schauprozesse“ gegen „Antifaschist:innen, denen vorgeworfen wird, durch militante Aktionen versucht zu haben, den Handlungsspielraum von militanten Neonazis einzuschränken“, erklärte Alexander Hoffmann, Anwalt der 23 Jahre alten Beschuldigten Nele A. Die angeklagten Taten seien maximal „auf gefährliche Körperverletzungen zu beschränken“ und könnten keine Anklage vor dem Staatsschutzsenat des OLG rechtfertigen, argumentierte der Kieler Jurist.
Nele A. und ihre Mitangeklagten Paula P., Emilie D., Clara W., Luca S. und Moritz S. sollen im Februar 2023 rund um den sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest Rechtsextreme angegriffen haben. Zu dem Großaufmarsch in Ungarns Hauptstadt reisen seit Jahren Neonazis aus ganz Europa an, um dort Hitlers Wehrmacht, die Waffen-SS und ihre faschistischen ungarischen Verbündeten zu verherrlichen.
Die jungen Linken aus Thüringen, Sachsen und Hamburg, alle zwischen 23 und 25 Jahre alt, sollen mit Schlagstöcken und teilweise mit Hämmern zugeschlagen haben. Die angegriffenen Neonazis erlitten Platzwunden und Knochenbrüche, einer einen Schädelbasisbruch. Emilie D. wird außerdem vorgeworfen, Teil einer Gruppe gewesen zu sein, die im April 2022 in Erfurt, Magdeburg, Halle und Schwerin Geschäfte der unter Rechtsextremen verbreiteten Marke Thor Steinar angegriffen haben soll. Eine Verkäuferin, die über Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper klagte, tritt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf als Nebenklägerin auf.
Nur eines von mehreren Großverfahren
Die Verhandlung ist nur eines von drei Großverfahren, die die Bundesanwaltschaft gegen Antifaschist:innen angestrengt hat. Wegen der Angriffe in Budapest war die Nürnbergerin Hanna S. im Herbst in München zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. In Dresden läuft ein Prozess gegen sieben weitere Antifaschist:innen. Und im Ungarn des Autokraten Viktor Orbán drohen Maja T. aus Thüringen sogar bis zu 24 Jahre Haft – zur Abschreckung, wie die Budapester Staatsanwaltschaft erklärte.
Auf die setze offenbar auch die Bundesanwaltschaft, argumentierte in Düsseldorf Rechtsanwalt Hoffmann. Der Prozess gegen die fünf jungen Frauen und den jungen Mann finde „nicht im luftleeren Raum“ statt, sondern „in einer Zeit, in der erstmals seit 1945 eine extrem rechte Partei wieder konkrete Machtergreifungsambitionen entwickelt“, zitierte der Kieler Jurist aus der Beschuldigten-Erklärung „einiger der vom GBA als Antifaschist_innen Verfolgten“, die von der taz dokumentiert wurde.
Allein schon die „Evokation“ genannte Entscheidung, die Beklagten vor dem Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts anzuklagen, sei von „Willkürlichkeit“ geprägt, erklärte Hoffmann. Schließlich seien Verfahren wie gegen die Gruppe NSU 2.0, mit denen Rechtsextremist:innen „vor allem Frauen aus dem Bereich der Rechtspflege“, Politiker:innen sowie kritische Journalist:innen bedrohten, nicht vor höhere Gerichte gebracht worden.
Das gelte auch für Prozesse gegen die Kampfsportgruppe „Hooligans Elbflorenz“ oder das Vorgehen gegen die „Freie Kameradschaft Dresden“, die an Attacken im linken Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt war, argumentierte Strafverteidiger Hoffmann. Außerdem beruhe seiner Auffassung nach das Gewaltmonopol des Staates „auf einem Gesellschaftsvertrag, nach dem der Staat die Einhaltung und Schutz jedenfalls der Grundrechte garantiert“. Doch der sei durch die langjährige Untätigkeit der Behörden gegen den mörderischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) rund um die Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „staatsseitig teilweise aufgekündigt worden“ – ebenso wie durch die Weigerung, ein Verbot der AfD einzuleiten.
Auch formal wehrten sich die Verteidiger:innen aller Angeklagten gegen deren Stilisierung ihrer Mandant:innen zu hochgefährlichen Terrorist:innen. So sei es für die Rechtsanwält:innen „diskriminierend und entwürdigend“, bei aufwendigen Durchsuchungen Gürtel ablegen und die Schuhe ausziehen zu müssen. Selbst für Übernachtungen in Düsseldorf nötige elektrische Zahnbürsten seien intensiv untersucht worden – ganz so, als wollten die Anwält:innen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in den Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts schmuggeln.
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