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Verfassungsschutz in ÖsterreichSpionagefall der Superlative

Egisto Ott, einst Spitzenbeamter beim Verfassungsschutz, soll jahrelang Staatsgeheimnisse an Russland verkauft haben. Ab Donnerstag steht er vor Gericht.

Egisto Ott (r) mit seinem Anwalt in einem Wiener Gerichtssaal, Österreich, am 8. 11. 2024 Foto: Lisa Leutner/reuters
Florian Bayer

Aus Wien

Florian Bayer

Es ist der wohl wichtigste Gerichtsprozess des Jahres, der am Donnerstag in Österreichs Hauptstadt Wien beginnt: Auf der Anklagebank sitzt Egisto Ott, einst Chefinspektor beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 63-Jährigen vor, über Jahre hinweg als russischer Spion tätig gewesen zu sein und dabei die nationale Sicherheit massiv gefährdet zu haben. Ott bestreitet alle Anschuldigungen.

Die Vorwürfe erinnern an Hollywood oder wenigstens den „Tatort“: Zwischen 2015 und 2021 soll Ott systematisch sensible Daten aus Polizeidatenbanken abgefragt und an den russischen Geheimdienst weitergeleitet haben – unter anderem Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen und Reisebewegungen. Zu seinen mutmaßlichen Opfern zählte der damals in Wien lebende Investigativjournalist Christo Grozew. Er ist dem Kreml seit Langem ein Dorn im Auge.

Besonders brisant: Otts mutmaßliche Verbindung zum untergetauchten Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek, der selbst als russischer Agent für den FSB tätig gewesen sein soll. Für ihn soll Ott im Juni 2022 Diensthandys eines ehemaligen Kabinettschefs und zweier Mitarbeiter des Innenministeriums organisiert haben.

Ins Wasser gefallen

Die Geräte, die 2017 bei einem Bootsausflug ins Wasser gefallen waren, gelangten laut Anklägern an einen mutmaßlichen Mittelsmann Otts zur Datenrettung. Über diesen sollen die Handys, samt heikler Daten, weiter nach Moskau befördert worden sein.

Damit nicht genug: Im November 2022 soll Ott einen hochsensiblen SINA-Laptop mit geheimdienstlichen Informationen russischen Agenten zugespielt haben. Er soll dafür 20.000 Euro bekommen haben. Auch eine Verletzung des Amtsgeheimnisses wird Ott zur Last gelegt: 2019 soll er dem damaligen Generalsekretär im Außenamt personenbezogene Daten von BVT-Beamten mitgeteilt haben, die er mit der Erstellung des Ibiza-Videos in Verbindung brachte.

Besonders schockiert ein weiterer Vorwurf: Nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord 2019, bei dem ein russischer Agent einen tschetschenischen Dissidenten erschoss, soll Ott eine „Fehleranalyse“ für den russischen Geheimdienst verfasst haben.

Er habe Schwachstellen bei der Tatbegehung aufgezeigt und damit laut Anklage eine „Handlungsanleitung für Auftragsmorde“ geliefert. Die Ankläger vermuten finanzielle Gründe sowie Frustrationen mit Vorgesetzten als Motive für Otts mutmaßliche Zusammenarbeit mit Russland.

Dauerhaft suspendiert

Im November 2017 wurde Ott erstmalig suspendiert, weil US-Geheimdienste Hinweise auf die mutmaßlichen Spionagetätigkeiten gegeben hatten. Er wurde 2018 an die Sicherheitsakademie versetzt, soll von dort aus aber weiterhin Datenabfragen veranlasst haben. Erst Anfang 2021 kam es zu einer dauerhaften Suspendierung.

Dass Ott so lange weitermachen konnte, liegt auch an österreichischen Eigenheiten. Spionage ist hierzulande nur strafbar, wenn sie sich direkt gegen Österreich richtet. Der maximale Strafrahmen von fünf Jahren liegt zudem deutlich unter jenem in Deutschland.

Von einer „laxen Rechtslage“ und einer „personell schwach aufgestellten Spionageabwehr“ spricht etwa Geheimdienst-Experte Thomas Riegler. Die kurzen Verjährungsfristen und das komplizierte Beweisverfahren bei Geheimdienstfällen erschweren zudem die Arbeit der Behörden. Hinzu kommt Österreichs jahrzehntelang gewachsene Russlandnähe einflussreicher politischer und wirtschaftlicher Kreise.

Die Ermittlungen gegen ihn seien allesamt „konstruiert“, sagte Ott im Vorfeld des Prozesses. Auch ein mitangeklagter IT-Spezialist im Polizeidienst weist die Vorwürfe zurück. Ob die Geschworenen den beiden glauben, entscheidet sich nach zehn geplanten Verhandlungstagen frühestens im März.

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