Ungarn gegen Antifaschist*in: Verteidiger fordert Freispruch für Maja T.
Immer noch wird in Budapest gegen Maja T. verhandelt, nun steht der Prozess vor einem Ende. In seinem Plädoyer bemängelt der Verteidiger fehlende Beweise.
In Handfesseln und an einer Leine wird Maja T. am Donnerstag von vermummten Sicherheitskräften in den ausladenden, mit Kronleuchtern behängten Saal 36 des Budapester Landgerichts geführt. So wie an den 15 Prozesstagen zuvor. Die nonbinäre Antifaschist*in, 25 Jahre alt, trägt die Haare offen und Strickpulli, sieht erschöpft aus – aber lächelt den Eltern, Geschwistern und Freunden zu, die auf den Zuhörerbänken sitzen. Und die lächeln und winken zurück.
Es ist einer der letzten Auftritte von Maja T. in diesem Prozess, der seit einem Jahr in Budapest läuft und internationales Aufsehen erregt. Bis zu 24 Jahre Haft stehen im Raum. Wohl am 4. Februar soll das Urteil fallen, diese Woche begannen die Plädoyers.
Die Anklage wirft Maja T. vor, im Februar 2023 in Budapest an zwei von fünf Angriffen auf Teilnehmer des „Tags der Ehre“ beteiligt gewesen zu sein – einer jährlichen Neonazi-Folklore-Veranstaltung mit Teilnehmern aus ganz Europa. Angegriffen wurde stets aus einer Gruppe heraus, vermummt, mit Schlagstöcken und teils Gummihämmern. Die Attackierten wurden teils schwer verletzt, erlitten Platzwunden und Knochenbrüche.
Doch war Maja T. wirklich dabei? Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt. In ihrem Plädoyer am Montag sprach sie von einer „beispiellosen Angriffserie“. Nur durch Zufall sei es nicht zu noch schwereren Verletzungen gekommen. Sie fordert eine hohe Strafe als Abschreckung und verweist auf die möglichen 24 Jahre Haft. Zu Beginn des Prozesses hatte Maja T. ein Angebot abgelehnt: 14 Jahre Haft im Gegenzug für ein Geständnis.
Ob Maja T. an den Angriffen in Budapest tatsächlich beteiligt war, dazu schweigt die Thüringer*in bisher – auch am Donnerstag. Der Prozess konnte die Frage nicht klären. Die Staatsanwaltschaft verweist auf Videobilder und eine angemietete Unterkunft, die belegen sollen, dass Maja T. zur Tatzeit mit anderen deutschen Linken in der Stadt war. Diese Gruppe, so die Anklage, gehörte zur „Antifa Ost“, einer Organisation um den Leipziger Johann G., die ähnliche Angriffe verübt habe. Auch G. soll in Budapest gewesen sein. Zudem hätten sich Maja T. und die anderen „konspirativ“ in der Stadt bewegt, vermummt und mit Einweghandys ausgestattet.
Doch weder die attackierten Rechtsextremen noch Videobilder konnten die Angreifer identifizieren. Die Staatsanwaltschaft erklärte aber, selbst als Tatgehilf*in sei Maja T. der Angreifergruppe zuzurechnen, was eine Strafmilderung ausschließe.
Maja T.s Verteidiger, Tamás Bajáky, fordert am Donnerstag einen Freispruch. Es gebe keine Beweise, dass Maja T. an den Angriffen beteiligt war, betont er. Auch die Verbindung zu Johann G. sei nicht belegt, ebenso wenig der Grund für Maja T.s Aufenthalt in Budapest. Die Staatsanwaltschaft stelle Behauptungen auf, die nicht bewiesen seien. Maja T. werde von einer Randfigur des Geschehens in Budapest zur „Hauptdarsteller*in“ gemacht, bloß weil sie die einzige Person sei, die für die Angriffe in Ungarn vor Gericht stehe, so Bajáky.
Nach den Angriffen im Februar 2023 hatte die Polizei in Budapest noch vor Ort zwei Berliner Linke, Tobias E. und Anna M., sowie eine Italienerin festgenommen. Durch diese Festnahmen und durch Bilder von Überwachungskameras war nach Maja T. und weiteren deutschen Linke gefahndet worden. Im Dezember 2023 nahmen sächsische Zielfahnder Maja T. in Berlin fest. Ein halbes Jahr später wurde sie nach Ungarn ausgeliefert – rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht später entschied. Die Haftbedingungen für nonbinäre Personen in Ungarn seien nicht ausreichend geprüft worden.
Tatsächlich saß Maja T. danach in Budapest in Einzelhaft, beklagte die Isolierung, schlechtes Essen, Kakerlaken, fehlendes Licht, Schlafentzug. Im vergangenen Sommer trat T. deswegen 40 Tage in den Hungerstreik, der nur minimale Verbesserungen brachte. Die taz besuchte Maja T. in Haft und berichtete darüber.
Am Donnerstag kritisiert Verteidiger Bajáky erneut die rechtswidrige Auslieferung und die miserablen Haftbedingungen. Auch habe kein faires Verfahren stattgefunden: Entlastende Punkte würden nicht berücksichtigt, nur wenige Dokumente seien auf Deutsch übersetzt worden. Selbst als sich Maja T. im Hungerstreik befand, sei weiterverhandelt worden.
Und Bajáky lässt im Gericht noch einmal ein Video des ersten Angriffs zeigen, in dem Maja T. laut Staatsanwaltschaft eine Person mit roter Mütze sein soll. Doch die Aufnahmen zeigen sie nur am Rand, nicht zuschlagend. Eine genaue Identifizierung habe nie stattgefunden, beklagt Bajáky. Der zweite Angriff sei noch unklarer. Davon gibt es keine Videos. Die attackierten Rechtsextremen dort konnten auch keine Täter beschreiben. Dennoch rechne die Anklage Maja T. jeweils der Angreifergruppe zu, kritisiert Bajáky. „Das ist nicht kohärent.“
Und auch der Verteidiger der mitangeklagten Berlinerin Anna M. fordert Freispruch für seine Mandantin. Öffentlich wenig beachtet wurde im Prozess auch gegen sie und den Italiener Gabriele M. verhandelt, gegen beide jedoch in Abwesenheit, weil sie sich in Deutschland und Italien befinden – was im ungarischen Recht möglich ist. Anna M. wurde nach ihrer Festnahme im Februar 2023 in Budapest freigelassen und reiste dann nach Deutschland aus. Der zweite damals festgenommene Berliner, Tobias E., wurde bereits in Ungarn verurteilt, saß dort zwei Jahre in Haft – und steht nun in Dresden wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht.
Ungarn hatte zuletzt sein Vorgehen gegen die Antifa nochmal verschärft
Ihm und Anna M. werden in Ungarn indes keine Angriffe vorgeworfen, sondern nur die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Anwalt von Anna M. erklärt in seinem Plädoyer, diese Vereinigung hab es so gar nicht gegeben, deshalb müsse es für Anna M. einen Freispruch geben. Die Staatsanwaltschaft indes fordert auch für sie eine mehrjährige Haftstrafe.
Und der ungarische Staat hatte zuletzt sein Vorgehen gegen die Antifa nochmal verschärft – und die „Antifa Ost“ als Terrorgruppe eingestuft. Danach wurden auch alle linken Kundgebungen vor dem Gericht verboten, die anfangs die Prozesstage von Maja T. begleiteten – mit der Begründung, daran könnten sich auch Terroristen beteiligen. Auf rechtsextremer Seite werden dagegen weiter Kundgebungen genehmigt. Auch am Donnerstag marschieren Neonazis in schwarzen Jacken mit Gruppenemblem auf. Die Polizei schirmt sie von den Angehörigen und Unterstützer*innen von Maja T. ab.
Für Donnerstag hatte noch Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., der bisher fast keinen Prozesstag verpasste, versucht, eine Kundgebung anzumelden – auch dies wurde abgelehnt. Am Morgen beklagt Jarosch vor dem Gericht, es sei ein Skandal, wie einseitig in Ungarn damit die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde. Für das Urteil gegen sein Kind befürchte er „das Schlimmste“.
Wer zuletzt zu all dem schwieg, war das Auswärtige Amt von Johann Wadephul. Der CDU-Mann hatte zwischenzeitlich erklärt, Maja T. müsse nach Deutschland zurück, auch brauche es bessere Haftbedingungen. Dann wurde es ruhig. Zuletzt hieß es aus dem Auswärtigen Amt, erst nach einem Urteil in Ungarn sei eine Rücküberstellung nach Deutschland möglich – was Ungarn auch schon zusagte.
Ob die Worte von Maja T.s Verteidiger Tamas Bajáky noch beim Gericht verfangen, ist angesichts des Prozessverlaufs zweifelhaft. Immer wieder wies Richter József Sós Anträge von Bajáky ab, folgte stattdessen der Staatsanwaltschaft. Auch am Donnerstag wirkt er desinteressiert, scrollt auf seinem Laptop, während die Plädoyers laufen.
Maja T. verfolgt all das wortlos, nur zwischendrin huscht ein Lächeln in Richtung Zuhörerbänke. Am nächsten Verhandlungstag, am 4. Februar, soll dann noch das Plädoyer für Gabriele M. folgen – und das Schlusswort von Maja T. selbst. Richter Sós ist gewillt, dann direkt das Urteil folgen zu lassen.
Verteidiger Bajáky appelliert am Ende, nach mehreren Stunden Plädoyer, noch einmal an die Verantwortung des Gerichts, hier über das Schicksal eines Menschen zu entscheiden. Dies sei „eine große Macht, mit die größte, die ein Mensch über Menschen ausüben kann“. Maja T. sei mit 25 Jahren in einem Alter, in dem die Zukunft noch offen stehe. „Aber meiner Mandat*in könnte eine erschreckende Zukunft bevorstehen.“
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