Reform des Sozialstaats: „Mit einem System, das keiner durchschaut, steigt nur der Frust“
Der Sozialstaat ist bürokratisch und ineffizient. Eine Kommission soll nun Reformpläne vorstellen. Juristin Franziska Vollmer hat dafür eine Vision.
taz: Frau Vollmer, die Sozialstaatskommission der Bundesregierung wird bald ihre Reformvorschläge vorstellen. Haben Sie den Eindruck, es gibt eine Vision, die diese Kommission antreibt?
Franziska Vollmer: Die Probleme in den Sozialsystemen sind groß. Vor allem einkommensschwache Familien sind häufig mit einem Aufwand konfrontiert, der eigentlich inakzeptabel ist. Wenn sie mehrere Sozialleistungen parallel beziehen, also beispielsweise Kinderzuschlag und Wohngeld, müssen sie zu unterschiedlichen Stellen gehen und jedes Mal aufs Neue ihre Bedarfssituation darlegen. Das will man verständlicherweise ändern. Aber von einer konkreten Vision, wie das Problem angegangen werden soll, habe ich bisher nicht gehört.
taz: Wenn es nach Ihnen ginge: Was sollte eine Reform leisten?
Vollmer: Sozialleistungen zusammenzufassen ist immer schwierig. Ich war lange im Familienministerium tätig und sollte dort am Ende die Kindergrundsicherung ausarbeiten. Auch bei dem Projekt ging es vordergründig darum, Leistungen zusammenzufassen – was im Grunde richtig ist. Das Problem war aber: Es ging nur um die Leistungen für die Kinder und nicht um die für die Familie insgesamt. Für die Kinder hätten Eltern also zu einer Behörde gehen müssen, für ihre eigenen Bedarfe zu einer anderen. Das hätte die Bürokratie für die Familien im Bürgergeld noch aufwändiger gemacht. Mein Gegenvorschlag ist, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und möglichst auch noch weitere Leistungen konsequent zu einer einzigen Leistung zusammenzufassen.
taz: Wie würde das gegen das Bürokratiechaos helfen?
Vollmer: Es käme nur noch eine steuerfinanzierte Leistung in Betracht, wenn das Geld für Eltern, Kinder und Wohnen knapp ist. Dementsprechend wären nur noch eine Behörde und ein Bundesressort zuständig und auch die Finanzierung wäre einheitlich. Menschen mit knappem Einkommen müssten nicht mehr zu verschiedenen Leistungsträgern gehen. Sie würden ihre Daten einmal angeben und die Informationen wären automatisch in der richtigen Akte – Schnittstellenprobleme zwischen den IT-Systemen verschiedener Behörden wären so kein Thema mehr. Und: Wenn ich ein einziges Leistungssystem schaffe, kann ich das Problem der hohen Transferentzugsraten leichter lösen.
Wie kann der Sozialstaat effizienter und weniger bürokratisch gestaltet werden? Das diskutiert seit September 2025 eine Regierungskommission zur Sozialstaatsreform, in der neun Bundesressorts, Länder und Kommunen vertreten sind. Sie untersuchen, „wie Verwaltungsabläufe beschleunigt werden können, welche Leistungen sich unter Umständen zusammlegen und wie sich Antragsstellung und Bearbeitung digitalisieren lassen“, so eine Mitteilung. Der Fokus liegt auf steuerfinanzierten Leistungen wie dem Wohngeld, dem Kinderzuschlag und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe. Voraussichtlich Ende Januar will die Kommission ihre Ergebnisse präsentieren.
taz: Die Transferentzugsraten drücken aus, in welchem Umfang die Sozialleistungen für eine Person sinken, wenn ihr Arbeitseinkommen steigt. Die Entzugsraten verschiedener Sozialleistungen werden teilweise addiert.
Vollmer: Genau, im Moment gibt es dadurch Konstellationen, in denen von 100 oder sogar 1.000 Euro, die eine Person zusätzlich brutto verdient, während sie Sozialleistungen bezieht, nicht ein einziger Euro bei ihr ankommt. Leistung lohnt sich in diesen Fällen gar nicht. Das halte ich für ungerecht und das ist meines Erachtens auch verfassungsrechtlich bedenklich. Gibt es nur ein einziges System, lässt sich das Problem viel einfacher lösen als bei mehreren Systemen, die nebeneinander laufen.
taz: In einer Studie von Ihnen sagen Sie, ein Zusammenlegen von Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld könnte auch die Stigmatisierung von Bürgergeldempfänger:innen reduzieren. Wie stellen Sie sich das vor?
Vollmer: Meine Hoffnung wäre, dass durch ein einheitliches System die Hierarchisierung zwischen den sozialen Leistungen aufhört und die Berechtigten nicht weiter gegeneinander ausgespielt werden. Häufig wird ein Bild gezeichnet, in dem Bürgergeldempfänger einfach keine Briefe öffnen, gezielt versuchen, allen Anstrengungen aus dem Weg zu gehen und nur unbehelligt Geld beziehen wollen. Diese Stigmatisierung wird vielerorts aktiv betrieben. Daneben werden die vermeintlich guten Sozialleistungen gestellt, also der Kinderzuschlag und das Wohngeld. Fragen der Stigmatisierung lassen sich durch ein Gesetz zwar schlecht steuern. Wenn der Grundgedanke aber ist, keinen abzuhängen, vor allem auch kein Kind abzuhängen, finde ich es richtig, die Gruppen derjenigen, die einen sozialen Ausgleich brauchen, zusammenzudenken.
Bürgergeld/Neue Grundsicherung
Erst 2023 löste das Bürgergeld die bis dahin geltenden Hartz-IV-Regelungen als existenzsichernde Leistung für grundsätzlich erwerbsfähige Menschen ab. Unter Schwarz-Rot soll es nun in "Neue Grundsicherung" umbenannt und deutlich verschärft werden. So soll es härtere Sanktionen gegen vermeintliche Arbeitsverweiger:innen geben, auch Regelungen zu Zumutbarkeit und Schonvermögen werden strikter. Der Regelsatz beläuft sich 2026 auf 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro für Menschen in Bedarfsgemeinschaften.
Wohngeld
Wohngeld unterstützt Menschen mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten, wenn sie nicht bereits andere Sozialleistungen beziehen, in denen die Kosten berücksichtigt sind - beispielsweise Grundsicherung oder Sozialhilfe. Seit der Reform des Wohngelds 2023 profitieren mehr Menschen von der Leistung. Im Schnitt beträgt das Wohngeld rund 370 Euro pro Monat, allerdings variiert das stark vom Wohnort.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit niedrigem Einkommen finanziell mit bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Die Sozialleistung wird zusätzlich zum Kindergeld (259 Euro pro Kind pro Monat) gezahlt und ist abhängig vom Bruttoeinkommen der Eltern.
taz: Welche Stelle sollte für so eine neue, einheitliche Leistung denn zuständig sein?
Vollmer: Am naheliegendsten wären die Jobcenter, das sind insgesamt leistungsfähige Behörden. Damit wären aber auch Herausforderungen verbunden. Es fängt damit an, dass viele Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit zusammen mit den Kommunen betrieben werden. Das Grundgesetz lässt solche gemeinsamen Einrichtungen nur für erwerbsfähige Personen zu – also im Grunde nur für das Bürgergeld. Bezieht man das Wohngeld ein, kämen aber auch Nicht-Erwerbsfähige, insbesondere Rentner*innen, dazu. Man müsste also die Verfassung ändern – dafür ist eine breite politische Mehrheit nötig.
Taz: Ließe sich das denn grundsätzlich bis zur nächsten Bundestagswahl umsetzen?
Vollmer: Dafür braucht man länger Zeit. Aber es lohnt sich, den Weg einzuschlagen.
taz: Wären Zwischenschritte denkbar, die leichter umzusetzen sind?
Vollmer: Man könnte zum einen den Kinderzuschlag ins Bürgergeld integrieren. Beide Leistungen werden nur erwerbsfähigen Menschen gewährt, deswegen ließe sich das relativ leicht zusammenfassen. Außerdem könnte man für erwerbsfähige Personen das Wohngeld durch ausgewogene Regelungen im Bürgergeld ablösen. Für diese Gruppe würden die Bedarfe für Eltern, Kinder und Wohnkosten dann komplett über das Bürgergeld beziehungsweise die Grundsicherung abgedeckt. Das separate Wohngeld bliebe nur noch für die Nicht-Erwerbsfähigen erhalten.
taz: Und so eine Teil-Reform wäre noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar?
Vollmer: Theoretisch ja. Praktisch tun sich alle Institutionen, Ministerien, Parteien, auch Verbände, wahnsinnig schwer, etwas aus dem eigenen Bereich abzugeben. Den Kinderzuschlag aufzugeben, bedeutet für das Familienressort einen echten Einschnitt, es müsste Geld und Einfluss abgeben. Wird das Wohngeld abgeschafft, könnten sich die Bundesländer einerseits freuen, weil sie es bislang mitfinanzieren müssen. Andererseits geht mit der bisherigen Finanzverantwortung der Bauressorts in den Ländern ja auch wieder Einfluss einher. Und viele Leiter von Wohngeldstellen in den Kommunen werden vermutlich sagen: Wir haben den Vollzug des Wohngeldes und auch der jüngsten Reform gestemmt, das können wir jetzt auf keinen Fall aufgeben.
Franziska Vollmer, Juristin
taz: Schwarz-Rot hat im Koalitionsvertrag eine andere Teilzusammenlegung ins Spiel gebracht: Wohngeld und Kinderzuschlag fusionieren, die Grundsicherung aber außen vorlassen. Wäre das ein Schritt nach vorne?
Vollmer: Kinderzuschlag und Wohngeld sind sehr verschieden konstruiert. Die Einkommen werden unterschiedlich berechnet, die Wohnkosten unterschiedlich ermittelt, die Berechtigten sind unterschiedlich definiert. Der Kinderzuschlag passt von der Struktur her viel besser zur Grundsicherung – integriert man ihn jetzt ins Wohngeld, würde man ihn von ihr wegentwickeln. Das ist also kein sinnvoller Zwischenschritt zum Ziel, alles zusammenzulegen, zumal viele Wohngeldstellen extrem überlastet sind. Das Wohngeld in den Kinderzuschlag zu integrieren, wäre andersherum auch seltsam: Dann müssten leistungsberechtigte Rentnerinnen und Rentner zur Familienkasse gehen, mit der sie bislang gar nichts zu tun haben. Ich kann mir das schlechterdings nicht vorstellen.
taz: Angenommen also, eine Vereinfachung führt dazu, dass mehr Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen. Dadurch würden die Kosten steigen – Sie selbst schreiben hierzu von Kosten in Höhe von 4 Milliarden Euro. In der aktuellen Lage erscheint das politisch kaum durchsetzbar.
Vollmer: Meine Hoffnung ist tatsächlich, dass nach einer Reform oder auch nach einer breit getragenen Kampagne zum geltenden Recht mehr Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen. Jetzt scheuen sie häufig den Aufwand oder die Stigmatisierung oder verlieren sich im Leistungsdschungel und wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch haben. Durch eine höhere Inanspruchnahme entstehen mehr Kosten, aber die könnten wir tragen. Gegebenenfalls könnten wir auch noch mehr Einnahmen realisieren – das wäre zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer ohne weiteres möglich.
taz: Das erscheint politisch nicht realistischer. Friedrich Merz kann nicht noch mehr Wahlkampfversprechen einkassieren.
Vollmer: Es ist politisch nicht einfach. Aber wenn die zusätzlichen Kosten allein darin liegen, dass die Menschen wieder wissen, was ihnen zusteht, und ihre Ansprüche geltend machen, muss sich dem auch die CDU stellen.
taz: Der Union könnte eher daran gelegen sein, die Vereinfachung von Leistungen mit der Kürzung von Leistungen zu verbinden. Die Befürchtung vernimmt man zumindest aus der SPD. Ist der aktuelle Leistungsdschungel also gerade ein Bollwerk gegen den Sozialabbau?
Vollmer: Zu sagen, man macht keine Vereinfachung, weil dieser Dschungel die eine oder andere Begünstigung versteckt, halte ich für kontraproduktiv. Mit einem System, das kein Mensch durchschaut, steigt nur der Frust, auch bei der SPD. Da wünsche ich mir auch, dass die Sozialverbände den Sprung machen und nicht sagen: Es darf in keinem einzigen Fall eine Schlechterstellung geben. Das werden wir kaum schaffen. Der Kinderzuschlag ist zum Beispiel über alle Altersgruppen hinweg einheitlich. In der Grundsicherung werden dagegen ältere Kinder ein wenig stärker unterstützt als jüngere. Wenn ich jetzt den Kinderzuschlag integriere in die Grundsicherung, dann muss ich auch diese Altersstaffelung übernehmen. Dadurch wird es für junge Kinder tendenziell zu Leistungskürzungen kommen – für ältere Kinder dagegen zu einer Erhöhung. Entscheidend ist am Ende, dass die existenzsichernden Leistungen in jedem Fall auskömmlich sind, also nicht künstlich kleingerechnet werden, und dass sich gleichzeitig Erwerbseinkommen in jedem Fall lohnt.
taz: Sehen Sie denn Punkte, über die sich alle Akteure in der Debatte einig sind – und in denen die Sozialstaatskommission auch wirklich zu einer sinnvollen Einigung kommen könnte?
Vollmer: Ich kann mir vorstellen, dass sich inzwischen auch in der Kommission die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass sich die Probleme nicht an der Oberfläche lösen lassen, etwa durch reine IT-Lösungen, sondern dass man Leistungen wirklich zusammenlegen muss – vielleicht sogar so weitgehend, wie ich es hier vertrete. Die leidvolle Debatte zur Kindergrundsicherung hat jedenfalls insgesamt zum Problembewusstsein beigetragen.
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