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An der Kasse aussortiert

Seit Einführung der umstrittenen Bezahlkarte für Asylbewerber kaufen sie in Supermärkten Warengutscheine, um sie gegen Bargeld einzutauschen. In mehreren Städten berichten Initiativen jedoch, dass einzelne Märkte ihnen die Ausgabe verweigern

Der Nächste, bitte! Foto: Johannes Simon/SZ Photo/picture alliance

Von Alice von Lenthe

Dennis Schneider arbeitet bei Edeka in Halle (Saale). „Es ist ganz schrecklich, wie hier Racial Profiling betrieben wird“, sagt er der taz. Schneider heißt eigentlich anders und möchte anonym bleiben, damit er seinen Job nicht verliert. Reden will der junge Mann trotzdem: „An der Kasse frage ich Menschen, die phänotypisch nicht deutsch aussehen und die Gutscheine kaufen wollen, wie sie bezahlen, also nach der Bezahlkarte“, sagt Schneider.

Das müsse er so machen, denn er sei von seiner Schichtleitung angewiesen worden, keine Gutscheine an Personen zu verkaufen, die mit einer Bezahlkarte zahlen wollen. Also nicht an Asylbewerber.

Eine Asylbewerberin erhält maximal 455 Euro pro Monat. Diese werden auf eine Bezahlkarte überwiesen, die auf den ersten Blick aussieht wie eine ganz normale Debitkarte. Meist kann man damit aber weder Überweisungen durchführen noch online einkaufen – und in fast allen Kommunen nur 50 Euro pro Monat bar abheben. Das ist ein Problem, weil Asylbewerber sparsam sein müssen. Und dafür braucht es neben Onlinebestellungen häufig Bargeld, etwa um auf Floh- oder Wochenmärkten einzukaufen.

Im Februar 2024 wurden in Hamburg die ersten Bezahlkarten ausgegeben. Andere Länder und Kommunen folgten. Parallel dazu gründeten Menschen in vielen Orten Initiativen gegen die Bezahlkarte. Die Mission der Initiativen ist simpel: den Asylbewerbern Bargeld verschaffen. Ihr Vorgehen: ein Tauschgeschäft organisieren.

Hierzu kaufen Asylbewerber mit ihrer Bezahlkarte Warengutscheine bei großen Supermarktketten. Privatpersonen kaufen ihnen diese Gutscheine dann mit Bargeld ab. Ein 20-Euro-Rewe-Gutschein gegen 20 Euro Bargeld. Die Initiativen vereinfachen dieses Tauschgeschäft, indem sie Räume zur Verfügung stellen, Termine zum Tauschen festlegen und Informa­tio­nen verbreiten.

Kri­ti­ke­r*in­nen der Bezahlkarte sagen, sie wurde nicht nur eingeführt, um die Verwaltung zu vereinfachen, sondern solle auch das Leben von Asylbewerbern einschränken – um Ausreisen zu fördern und abschreckend zu wirken.

Wer eigentlich kein Problem mit den Tauschbörsen haben sollte, sind die Supermarktketten, deren Gutscheine dafür genutzt werden. Denn jeder verkaufte Gutschein bedeutet für sie höheren Umsatz.

Doch in mehreren Städten berichten Initiativen von ähnlichen Vorfällen. Zum Beispiel in einem Lidl im Nürnberger Hauptbahnhof. Als Benedikt Aumeier von der lokalen Initiative davon hörte, begleitete er im Sommer letzten Jahres einen Asylbewerber dorthin. Und tatsächlich, als dieser einen Gutschein kaufen wollte, verweigerten die Mitarbeitenden der Filiale ihm das, sagt Aumeier der taz. Als Begründung sei gesagt worden, die Asylbewerber würden mit den Gutscheinen „Betrug“ anstellen und „ohnehin nur Alkohol“ kaufen. Der Nichtverkauf sei eine Weisung der Filialleitung.

Auch in einem Edeka in Osnabrück werde der Verkauf von Gutscheinen an Asylbewerber teils verweigert. „Es scheint ein Mix aus Racial Profiling und daraus zu sein, wie sehr einzelne Mitarbeiter dahinterstehen, denn einigen werden Gutscheine verkauft und anderen nicht“, sagt ein Mitglied der Osnabrücker Ini­tia­ti­ve. Wie in Nürnberg sei auch hier gesagt worden, der Kauf von Gutscheinen mit einer Bezahlkarte sei illegal – was nicht stimmt. Im nahe gelegenen ­Hesepe hieß es, die „Leitungsebene“ des Supermarkts NP habe entschieden, dass es nicht mehr erlaubt sei, Gutscheine an Menschen mit Bezahlkarte zu verkaufen.

Warum diese Entscheidungen getroffen wurden, ist unklar. Vielleicht liegt ein Missverständnis vor und denken einzelne Filialleitungen wirklich, der Verkauf sei illegal. Vielleicht halten einige Filialleitungen die Bezahlkarte für eine sinnvolle Maßnahme. Vielleicht denken sie, der Nichtverkauf sei im Sinne der Kommunalpolitik, und wollen mit ihr gut stehen. Oder sie handeln auf Anweisung.

In Greiz im Vogtland nahmen Filialen von Edeka, Rewe und Lidl im vergangenen Jahr zeitweise ihre hauseigenen Gutscheine aus dem Sortiment, heißt es von der dortigen Initiative.

„Als wir Mitarbeiter von Lidl und Rewe darauf ansprachen, sagten sie uns, es sei eine Ansage von oben, direkt von der Ausländerbehörde“, sagt ein Mitglied. Das Landratsamt Greiz widerspricht diesen Vorwürfen gegenüber der taz. So eine Anweisung habe es seitens der Ausländerbehörde nie gegeben, vielmehr habe das zuständige Landratsamt alle Lebensmittelgeschäfte darüber informiert, dass die Bezahlkarte als normales Zahlungsmittel gelte.

„Bei Lidl wurde uns noch gesagt, der Tausch mit den Gutscheinen sei illegal, dass die Asylbewerber sie klauen oder ohne Wert verticken würden und dass sie he­raus­ge­nom­men wurden, um Kriminalität zu verringern“, sagt die Person von der Initiative der taz. „Außerdem sagten die Mitarbeiter uns, Kunden würden sich sicherer fühlen, wenn weniger Ausländer vor dem Markt rumhängen würden.“

Auch auf Nachfrage seien den Asylbewerbern die Gutscheine verweigert worden. Die Person von der Initiative ist überzeugt, dass es sich bei diesen Vorfällen um Racial Profiling handelt. „Die Karte sieht ja ähnlich aus wie jede andere Debitkarte, daran kann man nicht direkt erkennen, dass es sich um Asylbewerber handelt.“ Vielmehr würden einzelne Mitarbeitende der Märkte auswählen, wem sie die Gutscheine verkauften.

Ganz ähnlich klingt ein Vorfall aus einem Edeka in Berlin-Kreuzberg. Dort sollen Mitarbeitende schon an Geflüchtete herangetreten sein und sie darüber informiert haben, dass sie keine Gutscheine kaufen könnten, als sie sich nur dem entsprechenden Regal näherten. „Es ist vollkommen klar, dass sie aufgrund ihrer Hautfarbe angesprochen wurden“, so Patrick A. von der Initiative gegen die Bezahlkarte ­Berlin-Brandenburg. Eine Kassiererin habe ihm gesagt, es würden einfach zu viele Gutscheine gekauft.

Betroffene hätten der Initiative bisher von mindestens zehn Vorfällen in verschiedenen Supermarktfilialen in Berlin und Brandenburg berichtet, bei denen ihnen der Kauf von Gutscheinen verweigert wurde. „Mein Eindruck ist, dass es ganz klar eine rassistische Dynamik ist, die den Leuten unterstellt, dass sie etwas Kriminelles tun, obwohl sie es nicht tun.“

Die taz hat zu den Vorwürfen sowohl Lidl als auch Rewe und Edeka (wozu auch NP gehört) sowie, wo es möglich war, die ­Filialleitungen der genannten Märkte befragt. Alle, die antworteten, sagten, dass es keine Regelung gebe, Asylbewerbern mit Bezahlkarte die Gutscheine zu verwehren. Lidl erklärte, Hinweisen nachzugehen und Mitarbeitende bei Bedarf nachzuschulen.

Das Verbot für eine bestimmte Gruppe, Dinge im Supermarkt zu kaufen, das hatten wir schon einmal in Deutschland

Lena Frerichs, Juristin der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Eine Sprecherin von Edeka betonte den Anspruch des Unternehmens, allen Kunden einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen; die Kette stehe für Vielfalt und gegen Diskriminierung. Wenn es zeitweise nicht möglich gewesen sei, Gutscheine mit Bezahlkarten zu kaufen, sei dies auf organisatorische Gründe zurückzuführen. Sie wies jedoch auch darauf hin, dass der Umgang mit der Bezahlkarte im Ermessen der einzelnen Marktbesitzer stehe.

Grundsätzlich dürfen die Supermärkte als private Unternehmen selbst entscheiden, wer bei ihnen einkauft. Darin sind ihnen nur durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Grenzen gesetzt. Es schreibt vor, dass Menschen nicht aufgrund bestimmter Merkmale, zum Beispiel des Geschlechts oder der Religion, diskriminiert werden dürfen. „Aber hier wird es juristisch heikel“, sagt Lena Frerichs, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Denn im Gesetz ist der Aufenthaltsstatus nicht als Diskriminierungsmerkmal festgelegt.“ Das Gesetz sei veraltet und werde gerade reformiert. Asyl­bewerber mit Bezahlkarte vom Kauf bestimmter Produkte auszuschließen, wäre zwar eindeutig stigma­tisierend, es sei bisher jedoch juristisch nicht geklärt, ob Supermärkte für eine solche Diskriminierung Schadenersatz zahlen müssten.

Trotzdem hält sie das Verhalten für einschneidend: „Das Verbot für eine bestimmte Gruppe, Dinge im Supermarkt zu kaufen, das hatten wir schon einmal in Deutschland. Leute so vorzuführen, hat eine krasse Geschichte“, sagt Frerichs.

Auch mehrere Monate später hat sich im halleschen Edeka nichts ­geändert, sagt Dennis Schneider. Er werde noch immer dazu ange­halten, Menschen die „nicht deutsch“ aussähen, nach ihrem Zahlungsmittel zu fragen und ihnen, falls es sich um eine Bezahlkarte handelt, Warengutscheine vorzuenthalten. Das finde er „ganz schön mies“. Mittlerweile würden aber kaum noch Asylbewerber versuchen, dort Gutscheine einzu­kaufen.

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