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Debatte um voyeuristische FotosLasst die Fotos, ihr Spanner!

Kommentar von

Raweel Nasir

Spanner-Fotos in Sauna und Spa könnten bald strafbar sein. Doch reicht das nicht. Unerlaubte Fotos in der Öffentlichkeit gehören gänzlich bestraft.

Bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen! Foto: Marcus Rose/panos pictures

W ie zum Teufel kommt man auf die Idee, fremde Menschen dabei zu fotografieren, wie sie sich am Strand sonnen oder saunieren? Letzteres passierte zwei Frauen im Juli letzten Jahres. Der Täter gestand die Tat. Sein Handy wurde von der Polizei beschlagnahmt. Darauf: weitere Fotos offensichtlich ungewollt fotografierter Frauen. Strafrechtlich belangt wurde er dennoch nicht. Denn es gibt kein Gesetz, das Menschen in Saunas vor voyeuristischen Aufnahmen schützt.

In einem Interview mit der NOZ schlug Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun vor, solche Aufnahmen – besser bekannt als „Spanner-Fotos“ – künftig zu verbieten. Egal wo einem diese Nachricht begegnet, folgt sogleich ein: „Aber es ist ganz wichtig, dass damit nicht beiläufiges Fotografieren gemeint ist.“

Zunächst: Ein solches Gesetz wäre wünschenswert. Doch geht es nicht weit genug. Denn auch „beiläufiges Fotografieren“ fremder Menschen ist ein Problem – dient es doch als gern genutzte Ausrede für sein Gegenteil.

Sicher, je­de:r kennt es wohl, dass man ein Bild von sich und seinen Liebsten macht und im Hintergrund aus Versehen andere Menschen mit festgehalten sind. Das mag passieren. Doch schaut man sich in Social Media heute um, so fällt doch auf, dass dort immer häufiger Bilder von Menschen in äußerst intimen Posen festgehalten sind.

Schock, Wut und Entsetzen machen sich breit

In Insta- und Tiktok-Feeds finden sich reihenweise in der Nase popelnde Menschen, küssende Paare oder obdachlose Leute, die alles andere als den Eindruck erwecken, sie seien beiläufig fotografiert worden. Und auch wirken viele Bilder ebenso wenig so, als hätten die Fotografierten den Fotografierenden dazu eingewilligt.

Jede Person, die schon mal unter den Rock fotografiert oder gefilmt wurde – oder es erlebt hat, wie ein beliebiger Körperteil in der U-Bahn oder auf der Straße ohne Einverständnis visuell festgehalten wurde –, weiß, wie sich das anfühlen kann: Schock, Wut und Entsetzen machen sich im ganzen Körper breit.

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Zwar sind „Upskirting“ und „Downblousing“ – also das Filmen unter den Rock und in das Dekolleté – mittlerweile strafbar, doch gehen auch diese Verbote nicht weit genug, schützen sie doch nur bestimmte Körperzonen.

Strafrechtlich gibt es darüber hinaus kaum Schutz für Betroffene unerlaubter Aufnahmen in der Öffentlichkeit. Das zeigte nicht zuletzt der Vorfall, den die Joggerin Yanni Gentsch voriges Jahr publik machte. Ein Radfahrer filmte ihren Hintern minutenlang beim Joggen. Sie konfrontierte ihn. Vor dem Gesetz musste auch er sich nicht verantworten – weil es eben kein entsprechendes gab.

Für Betroffene von Sexismus ist der Staat nicht immer der beste Ansprechpartner

Für Betroffene bedeutet das: Wollen sie rechtlich gegen Tä­te­r:in­nen vorgehen, müssen sie das zivilrechtlich machen und tragen dabei selbst das Verfahrensrisiko. Hat man also den Mut, Tä­te­r:in­nen zu konfrontieren, wird man im Zweifel beleidigt oder mit einem „Ja, wenn du auch so rumläufst!“ bedacht, läuft man am Ende auch noch Gefahr, auf Prozesskosten sitzen zu bleiben.

Ein generelles Verbot unerlaubter Fotos in der Öffentlichkeit würde dieses Problem lösen. Und auch die oben aufgebrachte Frage klären: Wie zum Teufel kommt man dazu, Menschen in der Öffentlichkeit ohne deren Erlaubnis zu fotografieren? Sexistische Haltungen und ein Hang zum Voyeurismus dürften dazu motivieren, aber auch schlicht das Wissen, damit im Zweifel ungestraft durchzukommen.

Klar ist auch: Für Betroffene von Sexismus ist der Staat nicht immer der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Gerechtigkeit einzufordern. Und auch ein Verbot voyeuristischer Aufnahmen in der Öffentlichkeit wird sie nicht völlig verhindern. Doch kann schon die Debatte darum das kollektive Bewusstsein zu solchen Taten ändern: dass sie alles andere als okay sind, nämlich verurteilenswert.

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16 Kommentare

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  • Fotografieren in der Öffentlichkeit verbieten? Geht's eigentlich noch? Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein.

  • "In Insta- und Tiktok-Feeds finden sich reihenweise in der Nase popelnde Menschen, küssende Paare oder obdachlose Leute, die alles andere als den Eindruck erwecken, sie seien beiläufig fotografiert worden. "

    Nicht das Fotografieren ist entscheidend, sondern eine Veröffentlichung.



    Und wenn man nicht popelnd oder küssend gesehen werden will, dann sollte man sich in der Öffentlichkeit auch nicht so verhalten.

    Ein allgemeines Fotografierverbot würde dazu führen, dass man auch keine Demonstrationen mehr dokumentieren kann und darf, keine Politiker, keine Polizisten. So wie im Iran.

  • "Vor dem Gesetz musste auch er sich nicht verantworten – weil es eben kein entsprechendes gab."

    Es gab auch keinen Beweis oder Beleg für seine Tat.

  • Für die Freunde autoritärer Lösungen klingt das perfekt. Was soll da schon schiefgehen? Kunstfreiheit, kann auch weg. Wie man auf die Idee kommt Menschen zu fotografieren? Fragen sie doch mal Streetfotografen. Soll dann auch gleich die Panoramafreiheit weg? Darf ich noch Leute auf der Straße zeichnen?

  • Bei mutwilligen Fotos geh ich mit. Vwrwunderlich, dass das bislang nicht strafbar ist.



    Bei Fotos "von sich und seinen Liebsten" auf denen "im Hintergrund aus Versehen andere Menschen mit festgehalten sind" natürlich überhaupt nicht. Abgesehen davon, dass bereits jetzt schon jeder das Recht am eigenen Bild einfordern kann, ist man in der Öffentlichkeit, wird dort gesehen und solange da niemand bewußt mißbräuchlich gekinpst wird, kann das auch nicht strafbar sein. Gerade als Journalist, sollte man sich eigentlich im Klaren sein, was das alles mitsichbringen würde. Es wäre der Traum jeder totalitären Regierung. Von Abmahnanwälten muss man dar gar nicht erst anfangen. Klingt mir wenig durchdacht.

  • Sinnloser Aktionismus.



    Wie unten (bei Herma Huhn) schon steht, benötigen wir kein weiteres Gesetz.



    Mehr Verstand und Bildung hingegen schon, aber mit so einer langweiligen Forderung kann man sich kaum in Pose setzen.

    Geht mal auf Sylt an den FKK Strand und schaut wer wirklich ständig mit Handys herumhantiert und wild durch die Gegend fotografiert. Oder schaut euch auf facebuk usw die ganzen Kinderbilder an. Wer fotografiert die und stellt die da rein?

    Statt reißerisch Gesetze zu verkünden sollte man einfach seine (ihre) Arbeit machen und zum Beispiel die neuen Spionagebrillen mit eingebauter Kamera / Mikrofon verbieten (Einfuhrverbot).

    Oder die ganzen Spielzeuge mit Mikrofonen. Nicht nur Kinderspielzeug sondern auch viel Sexspielzeug enthält Lauschgeräte. Warum wird da nichts unternommen?

    Aber schnell mal ein paar Lüstlinge anprangern ist natürlich bequemer, schon klar.

  • Bei aller berechtigten Empörung über nicht rechtfertigbaren Missbrauch: Der Artikel schießt weit über das Ziel hinaus. Die geforderte Regelung würde faktisch auf ein weitgehendes Verbot des Fotografierens im öffentlichen Raum hinauslaufen, da dort nun einmal viele Menschen unterwegs sind, die durchs Bild laufen können. Zudem gibt es zahlreiche nicht-böswillige Gründe fremde Menschen zu fotografieren, etwa für Reportagezwecke oder weil man eine Situation in Erinnerung behalten oder dokumentieren möchte. Nicht zuletzt kann dies künstlerisch motiviert sein. So gibt es die Straßenfotografie als eigenes Genre, das zahlreiche ikonische Fotos hervorgebracht hat von ungefragten, wildfremden Menschen - wie beispielsweise den berühmte Kuss auf dem Times Squere inmitten einer jubelnden Menschenmenge, die das Ende des 2. Weltkrieges feiert. Folgte man der Logik des Artikels, gehörte ein solches Foto verboten.

  • Egal wie beiläufig ein Foto entstanden ist, vor der Veröffentlichung schützt schon jetzt das Recht am eigenen Bild.



    Nur weil ich ein Bild gemacht habe, ist das noch nicht automatisch öffentlich. Aber wenn ich von der Fotografie nur so erfahre, ist doch bereits definitiv ein Gesetz gebrochen worden.



    Wenn ich also nicht einmal bestehende Gesetze durchsetzen kann, wie hilft mir da ein weiteres Gesetz, welches ohnehin sehr leicht umgangen werden kann, weil die "Absicht" an dieser Stelle kaum zu beweisen ist.



    Es sei denn, der Täter veröffentlicht das Bild und beweist so seine Absicht, aber für den brauchen wir kein neues Gesetz.



    Und was wir definitiv nicht brauchen ist auch eine Haltung, dass jeder, der eine Kamera irgendwohin hält automatisch kriminalisiert werden kann. (Siehe Kommentar von fly)

  • Ermordung von Alex Pretti in Minneapolis



    Die Kamera als Waffe



    Valérie Catil



    Kommentar von

    Valérie Catil



    Alex Pretti filmte einen ICE-Einsatz und bezahlte mit seinem Leben. Warum Handykameras die Lügen entlarven und staatliche Gewalt sichtbar machen.

  • Die Todesschwadrone von Trumps ICE wären sicher ziemlich begeistert von einem Fotografieverbot für Privatleute.



    Interessant an der Debatte ist m.E. auch die Parallelität von einerseits extremer Ausweitung von staatlicher Kameraüberwachung in öffentlichen Räumen (mittlerweile sogar teilweise incl. biometrischem Datenabgleich und Speicherung) und andererseits zunehmender Einschränkung von Fotografieerlaubnis der Zivilgesellschaft. Eiffelturm bei Nacht fotografiert? Klage wegen Urheberrechtsverletzung.



    Wie soll denn eigentlich mit dem extremen Missverhältnis von umfassender Verbotsregelung einerseits und faktisch unmöglicher Kontrollierbarkeit umgegangen werden? Telefoniert da jemand, oder wird das Telefon nur zur Tarnung beim Fotografieren als Ohr gehalten? Ist das Motiv eine Menschenmenge, oder ist das Tarnung mit dem Ziel von Ausschnittsvergrößerung beim xx-Megaapixel Bild?



    Und:



    ist dann sozialkritische Fotografie noch möglich?



    Sind zB Amateur Dokumentarfilme über Stadtentwicklung und lokale Kultur noch möglich?



    Verdacht als Türöffner für Handy Beschlagnamung politisch Unliebsamer?



    Hmm ...



    Gute Problemlösungsidee, aber zuviele Nebenwirkungen und Fallstricke?

  • "Sicher, je­de:r kennt es wohl, dass man ein Bild von sich und seinen Liebsten macht und im Hintergrund aus Versehen andere Menschen mit festgehalten sind. "

    Da ist doch die Antwort. Das passiert jedem von uns, der Fotos in der Öffentlichkeit macht. Wie immer ist es eine Gratwanderung und gerade bei dem scharfen Schwert "Strafrecht" sollte man vorsichtig sein, wofür man es einsetzt. Nicht alles, was eine Schweinerei ist, muss strafbar sein. Und das Upskirting passiert einem nicht Ausversehen und wenn (man fotografiert sich vor einer Leiter und eine Frau mit Rock steigt gerade in dem Moment runter - man sieht wie absurd man die Fälle bilden muss) sind es solche Einzelfälle, bei denen sich der Täter rechtfertigen muss, um zu klären, ob es wirklich ein Versehen war.

  • Unerlaubte Fotos in der Öffentlichkeit gehören gänzlich bestraft?



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    Damit wurde gerade das "Fotografieren" verboten! :-(

    Denn wo finden wir noch Räume ohne Menschen, Architektur, geschützte Markenzeichen, usw.

    Btw. Klar soll & muss die Privatsphäre von d/W/m geschützt werden, doch Panoramafreiheit, Street-Fotografie, Reportagen, usw. darf dabei nicht abgeschafft werden!

    Ps. Nur Stillleben, Landschaft, Blümchen & Katzen .... auf Dauer wohl etwas langweilig!

  • Schwierig wird es bei der Ausformulierung. Ich bin ein Freund davon,wenn es in Clubs ein generelles Photoverbot gibt und die Linse abgeklebt wird. Denunziatorische und voyeuristische Fotos sind unerträglich. Nur wie soll das umgesetzt werden? Konkret mit Formulierung des Gesetzes und der wenigstens rudimentären Durchsetzung.



    Leider wurden sich darüber noch keine Gedanken gemacht beim Schreiben des Artikels.Vorschläge sind mit Sicherheit willkommen.

  • "Wie zum Teufel kommt man dazu, Menschen in der Öffentlichkeit ohne deren Erlaubnis zu fotografieren? "

    Siehe Artikel "Die Kamera als Waffe" und dann weiss man, dass ein allgemeines Verbot Menschen zu fotografieren nicht besonders clever ist. Daher sollte sich ein Verbot auf bestimmte Situationen, Körperregionen etc beschränken, auch wenn es wahrscheinlich schwierig durchzusetzen ist.

  • Der entscheidende Satz im Artikel: "Ein generelles Verbot unerlaubter Fotos in der Öffentlichkeit würde dieses Problem lösen. " Frage ich nicht um Erlaubnis, mache ich mich strafbar. Auf Auslandsreisen frage ich selbstverständlich vorher, ob ich fotografieren darf. Eigentlich eine Schande für Deutschland, daß da so ein Lümmel einfach eine Joggerin filmen darf.... Und bitte, liebe Politiker: macht ein ordentliches Gesetz.

    • @Torsten Bossert:

      Sie fotografieren also ihre Familie und merken nicht, dass ich im Hintergrund zu sehen bin.

      Anzeige. Strafe.

      „Aber das war doch nur für unsere Erinnerung! Wir hätten Sie rausgeschnitten!“

      Aber fotografiert haben Sie. Anzeige. Strafe.

      Jemand stiehlt einen Geldbeutel. Sie fotografieren ihn und melden ihn der Polizei, statt ihn zu konfrontieren.

      Konsequent, wie er ist, nutzt er den Beweis Ihres Vergehen und zeigt Sie an. Er war in der Öffentlichkeit und hat Ihnen keine Erlaubnis gegeben. Anzeige. Strafe.

      Werden Sie ihn wirklich melden?