Grüne planen Satzungsänderung: Wurzelbehandlung mit Schmerzen
Das Mitgliederwachstum bringt die Parteisatzung an ihre Grenzen. Die Spitze plant eine Reform. Eifrige Mitglieder fürchten um die Basisdemokratie.
Klemens Griesehop ist seit 1990 bei den Grünen. „Immer an der Basis“, wie er betont. In den dreieinhalb Jahrzehnten seit seinem Eintritt hat die Partei so einige Positionen geräumt – und der Lehrer aus Berlin-Pankow hat es jedes Mal tapfer ertragen. Die Asylrechtsverschärfungen in der Ampelkoalition waren hart für ihn, die Einladung von Daimler-Chef Dieter Zetsche auf einen Parteitag in den zehner Jahren, der Kosovokrieg sowieso. „Damals war ich drauf und dran, hinzuschmeißen“, sagt Griesehop. „Aber der Hans-Christian hat mich überzeugt, zu bleiben.“
Das Grünen-Urgestein Hans-Christian Ströbele ist nun aber schon seit mehr als drei Jahren tot, und mit dem Parteiaustritt könnte es für Griesehop dieses Mal ernst werden. „Wenn sie die Basisdemokratie wirklich streichen, dann wird sich die Frage für mich wieder stellen“, sagt er.
Die Grünen-Spitze plant eine umfassende Reform der Parteisatzung. Eine Kommission unter Leitung der Politischen Geschäftsführerin Pegah Edalatian hat in den vergangenen Monaten Vorschläge erarbeitet, in diesen Tagen beendet das Gremium seine Beratungen. Im Februar sollen die Pläne vom Bundesvorstand abgesegnet und der Partei vorgestellt werden. Im Juni sollen dann die Mitglieder darüber abstimmen.
Die Grünen wollen eine „zeitgemäße“ Satzung. Diskutiert werden Änderungen an den Führungsstrukturen, die seit Jahren Thema sind: Die Geschäftsführungsposition könnte, wie bei anderen Parteien, zur Generalsekretär*in aufgewertet werden. Der Parteirat – unterhalb des Vorstands angesiedelt und mit vergleichsweise wenig Macht ausgestattet – könnte gestärkt werden. Ob die Kommission beides tatsächlich empfiehlt, ist noch offen.
Mitgliederräte und neue Hürden
Klarer sind die Pläne zur Mitgliederbeteiligung. In einem internen Webinar für die Parteibasis ließ Edalatian Mitte Januar zwei Vorschläge durchblicken. Zum einen seien sich die Kommissionsmitglieder „sehr einig“ darüber, in die Satzung die Möglichkeit aufzunehmen, „Mitgliederräte“ einzuberufen. Sie sollen analog zu Bürgerräten funktionieren, mit denen in den letzten Jahren unter anderem der Bundestag experimentiert hat.
2023 diskutierten dort zufällig ausgewählte Bürger*innen vier Monate lang zum Thema „Ernährung im Wandel“, ihre Empfehlungen wurden hinterher dem Parlament vorgelegt. Entsprechend könnten grüne Mitgliederräte künftig Debatten führen und Beschlussvorschläge erarbeiten.
Zum anderen will die Kommission die Hürden für die Einreichung von Anträgen und Änderungsanträgen auf Parteitagen erhöhen. Bisher sind sie, entsprechend der basisdemokratischen Tradition der Grünen, vergleichsweise niedrig: Nicht nur Parteigremien und Gliederungen wie Vorstände, Bundesarbeitsgemeinschaften und Kreisverbände dürfen Anträge einreichen, sondern auch Einzelmitglieder – sie müssen dafür nur 50 Unterstützerunterschriften aus der Partei sammeln. Zum Vergleich: Bei der CDU müssen sich 500 Mitglieder hinter einen Antrag stellen, bei SPD und Linkspartei sind einfache Mitglieder überhaupt nicht antragsberechtigt.
Verhandlungen bis tief in die Nacht
Das großzügige Antragsrecht wird bei den Grünen ausgiebig genutzt. Für den Sonderparteitag zum Bundestagswahlprogramm vor einem Jahr gingen beispielsweise 1.900 Änderungsanträge ein. Das verursacht viel Arbeit. Jeder Antrag muss die parteieigene Antragskommission durchlaufen. Auf die Autor*innen wird einzeln eingewirkt, damit sie Anträge zurückziehen, sie mit ähnlich lautenden Anträgen vereinen oder Kompromissen zustimmen. Die Verhandlungen dazu ziehen sich in Hinterzimmern der Parteitage, oft bis tief in die Nacht.
Die hohe Anzahl der Anträge führe mittlerweile zu einer „Überforderung“, heißt es von der Kommission. Im Januar 2025 band die Bearbeitung in der heißen Wahlkampfphase wochenlang Kapazitäten in der Parteizentrale.
Gleichzeitig hätten Delegierte und Mitglieder mittlerweile gar keine Chance mehr, den Überblick über die Parteitagsdebatten zu behalten. Viele von ihnen würden es angesichts der Antragsflut „mittlerweile als intransparent empfinden, was da entschieden wird“, so Edalatian während des Webinars. Das Quorum für Anträge soll jetzt hoch. Und zwar aus Sicht der Spitze nicht, um die Basisdemokratie zu beschneiden, sondern um sie zu retten.
Die Parteispitze argumentiert mit der gestiegenen Mitgliederzahl: Bei 180.000 Mitgliedern müssten andere Regeln gelten als früher. Wie viele Unterschriften ein Antrag zukünftig genau benötigen soll, ist noch nicht bekannt. Denkbar ist eine Regelung wie in Nordrhein-Westfalen: Dort braucht es ein Promille der Mitglieder – auf Bundesebene wären das derzeit 180.
Wenig Einfluss, viele Anträge
„Dann ist die Basisdemokratie erster Klasse beerdigt“, sagt der Berliner Basis-Grüne Griesehop. „Wie soll ein normales Mitglied so viele Unterstützer finden? Das geht doch gar nicht.“ Griesehop ist Teil der „Unabhängigen Grünen Linken“, einer kleinen Gruppe, die personell keinerlei Einfluss in der Partei hat, aber umso eifriger von der Möglichkeit der Parteitagsanträge Gebrauch macht.
Inhaltlich sind manche davon unter Grünen zwar anschlussfähig. Griesehop nimmt für seine Gruppe in Anspruch, sie habe in den letzten Jahren bei Parteitagsverhandlungen zum Lieferkettengesetz, zu Glyphosat oder zum Klimageld Formulierungen durchgesetzt.
Gleichzeitig ist vieles an der Basisgruppe aber ziemlich retro: Hans-Christian Ströbele sei zu Lebzeiten regelmäßig als Gast bei ihren Treffen aufgetaucht, sagt Griesehop. Entsprechend sehe man sich heute „ein Stück weit als Vertreter von Ströbi und Petra Kelly“. Auf Parteitagen treten die Mitglieder oft in einheitlichen Motto-Shirts auf, 2024 zum Beispiel mit einer Friedenstaube und dem Schriftzug „Diplomatie jetzt!“. Für den letzten Parteitag stellte Griesehop einen Antrag gegen „Kriegstüchtigkeit“, „Militarisierung“ und „Zwangsdienst bei der Bundeswehr“.
Und zuletzt verteidigte die Gruppe in einem offenen Brief den umstrittenen Beschluss des EU-Parlaments zum Freihandelsabkommen Mercosur – während Grüne mit Einfluss ihn mittlerweile durch die Bank als Fehler bezeichnen, selbst diejenigen, die im EU-Parlament für ihn gestimmt haben.
Nicht der erste Versuch
Man kann also sagen, dass Griesehop und seine Mitstreiter*innen ein Faible für aussichtslose Kämpfe haben. Doch mit dem Kampf um die Satzung könnte jetzt sogar ihre Leidensfähigkeit ein Ende haben. Allerdings ist noch nicht gesagt, dass sie den Streit wirklich verlieren.
Schon 2022 wollte der damalige Bundesvorstand die Hürden für Parteitagsanträge stark erhöhen. 20 Unterstützer*innen reichten bis dahin aus. Der Vorstand wollte 1 Promille, wie in Nordrhein-Westfalen. Nach Widerständen aus der Partei gab er sich mit einem Kompromiss zufrieden: Damals wurde die Hürde auf die heute gültigen 50 Unterschriften erhöht.
Mehr hätte die Spitze wohl nicht durchbekommen: Zur Abstimmung stand die Änderung damals auf einem Parteitag. Für Satzungsänderungen braucht es dort eine Zweidrittelmehrheit bei mindestens 50 Prozent Beteiligung. So gern eine Mehrheit der Grünen auch mit der Zeit geht – diese Hürden sind nicht ohne.
Rechtsstreit mit Tradition
Ob sie auch für eine Satzungsänderung per Mitgliederbefragung gelten, ist umstritten. Die Satzung ist an der Stelle nicht eindeutig formuliert. Die Parteispitze vertritt die Auffassung, dass bei einer Urabstimmung auch eine einfache Mehrheit reicht – selbst dann, wenn nur ein kleiner Teil der Mitglieder abstimmt. Damit ließe sich eine Satzungsänderung leichter durchsetzen als auf einem Parteitag. Griesehop sieht es anders und droht schon jetzt: „Notfalls ziehen wir vor Gericht. Es geht schließlich um den Kern der Grünen.“
Auch diese Debatte ist nicht neu. 2002 wollte der Vorstand die strikte Trennung von Amt und Mandat lockern und Parteivorsitzenden erlauben, im Bundestag zu sitzen. Ein Parteitag lehnte den Antrag ab, weil die nötige Zweidrittelmehrheit fehlte. Wenige Monate später folgte eine Urabstimmung zur gleichen Frage.
Schon damals erklärte die Parteiführung, eine einfache Mehrheit genüge. Die Gegner*innen drohten mit Klagen. Doch das Ergebnis machte den Streit überflüssig: Mehr als die Hälfte der Mitglieder stimmte ab, und 66,89 Prozent befürworteten die Satzungsänderung.
Im taz-Interview musste daraufhin sogar einer der hartnäckigsten Verfechter der alten Regelung die Niederlage eingestehen. „Ich gehe davon aus, dass es nicht mehr zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen wird. Das wäre das Letzte, was wir jetzt noch gebrauchen können“, sagte am Tag nach der Auszählung: Hans-Christian Ströbele.
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