Schwarz-rote Sozialstaatskommission: Sozialstaat soll halbe-halbe machen
Die Reformkommission schlägt eine massive Vereinfachung des Systems vor. Sozialministerin Bas zeigt sich euphorisch, die Detailarbeit folgt aber erst noch.
Bärbel Bas ist demonstrativ beeindruckt. Sie habe so etwas in ihrer politischen Laufbahn „so noch nicht erlebt“, sagt die Sozialministerin am Dienstagmittag vor Journalist*innen in Berlin. Eine „Besonderheit“ sei das, was sie da gerade vorstelle. Dass sich Vertreter*innen aller Ebenen in nur fünf Monaten auf ein Bündel von 26 Reformvorschlägen einigen, ohne ein einziges abweichendes Sondervotum: „Ich will das noch mal betonen – das ist eine Besonderheit.“
Was die SPD-Ministerin so sehr fasziniert: der Abschlussbericht der Regierungskommission zu einer Sozialstaatsreform. Ministerialbeamte aus Bund und Ländern diskutierten seit September zusammen mit kommunalen Spitzenverbänden und Abgeordneten der Regierungsfraktionen über eine Strukturreform.
Das Ergebnis beinhaltet tatsächlich viel mehr, als viele erwartet haben: Die Beteiligten bekunden zumindest ihre Absicht, die über Jahrzehnte ziemlich krumm gewachsenen Sozialsysteme zu vereinfachen. So eine Reform galt bislang als unmöglich – allein schon, weil für ein übersichtlicheres System zahlreiche Stellen Zuständigkeiten, Einfluss und Mittel abgeben müssten.
Trotzdem hat die Kommission jetzt im Konsens skizziert, wie ein neues System aussehen könnte. Kern des Vorschlags ist die Abschaffung von zwei Leistungen in ihrer jetzigen Form: erstens das Wohngeld (ausgezahlt bislang von den kommunalen Wohngeldstellen für Menschen, die für andere Transferleistungen zu viel Einkommen haben, aber ihre Wohnkosten nicht allein stemmen können). Zweitens der Kinderzuschlag (ausgezahlt von den Familienkassen an Menschen, die genug für den eigenen Lebensunterhalt verdienen aber zu wenig für den ihrer Kinder).
Keine Verfassungsänderung nötig
Für erwerbsfähige Personen sollen diese Leistungen im bisherigen Bürgergeld aufgehen, für sie wären dann die heutigen Jobcenter zuständig. Für nicht Erwerbsfähige wie Rentner*innen wie bei der jetzigen Grundsicherung im Alter die örtlichen Sozialämter. Nach Auffassung von Kommission und Ministerium wäre eine solche Zusammenlegung, bei der statt vier nur noch zwei Behörden zuständig sind, ohne eine Verfassungsänderung machbar.
Als Sternchenlösung wird im Bericht darüber hinaus aufgeführt, alles davon in einer einzigen Behörde und Leistung aufgehen zu lassen. Weil die Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen damit aber neu sortiert würden, wäre auf jeden Fall eine Verfassungsänderung möglich. „Und das wissen wir noch nicht, ob sie am Ende durchsetzungsfähig ist. Sie kennen die politischen Verhältnisse“, sagt Bas auf ihrer Pressekonferenz und muss dabei schmunzeln: Für eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag ohne die AfD müssten von Union bis Linke alle mitmachen.
Neben der Zusammenlegung schlägt die Kommission noch mehr als zwei Dutzend Maßnahmen vor. Eine davon zielt auf das Problem ab, dass es sich für Leistungsempfänger*innen derzeit oft nicht lohnt, mehr hinzuzuverdienen – weil bei zusätzlichem Einkommen der Leistungsanspruch zu schnell sinkt.
Keine Leistungskürzungen?
Es gehe bei den Reformvorschlägen nicht um Leistungskürzungen, betont Bas. Dennoch empfiehlt die Kommission an dieser Stelle, dass Betroffene mit sehr kleinen Zusatzverdiensten weniger behalten dürfen als heute. Im Gegenzug bliebe Betroffenen mit relativ gesehen höherem Einkommen mehr im Geldbeutel.
Die Umsetzung des gesamten Maßnahmenkatalogs ist komplex. Bis 2027, so der ehrgeizige Plan, sollen viele der nötigen Gesetzesänderungen über die Bühne gehen. Der Umbau in den Behörden zöge sich danach noch deutlich länger hin. Und bis dahin gibt es noch etliche Fallstricke. Zum Beispiel beim Geld: Ausdrücklich stehen die Pläne unter einem Finanzierungsvorbehalt.
An manchen Stellen, etwas bei den Verwaltungskosten, sind zwar Einsparungen zu erwarten. An anderen Stellen könnte es teurer werden. Etwa dann, wenn durch ein übersichtlicheres System mehr Menschen als bislang alle Leistungen in Anspruch nehmen, auf die sie einen Anspruch haben. Eine Schätzung, was die Vorschläge finanziell unterm Strich bedeuten, gibt es vom Ministerium nicht.
Widerstand aus der Jungen Union
Mögliche Widerstände deuten sich an dieser Stelle jetzt schon an. „Reformen ohne Einschnitte werden am Ende des Tages nicht funktionieren“, sagte Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union auf RTL.
Aus der Opposition klingen da die Grünen beinahe offener: Details wirkten noch unausgegoren und Sozialabbau dürfe es bei der Ausgestaltung nicht geben, sagte der Abgeordnete Armin Grau. Die Grünen seien aber bereit, sich „konstruktiv zu beteiligen“ – auch bei einer möglichen Grundgesetzänderung. Die Linke würde dabei Stand jetzt dagegen eher nicht mitmachen. Parteichefin Ines Schwerdtner kritisierte in der Rheinischen Post, dass durch die Pläne die Bezieher*innen von Kinderzuschlag und Wohngeld „in Jobcenter oder Sozialämter gedrängt“ und damit sozial abgewertet würden.
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