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Tod im PolizeigewahrsamLeben und Sterben in Deutschland

Mohamed E. kam zum Arbeiten nach Bayern und starb in Polizeigewahrsam in Dachau. Die taz hat mit seiner Familie gesprochen. Was über sein Leben und seinen Tod bekannt ist.

Mohamed E Foto: privat

Am Morgen des 15. April 2025 postete der 29-jährige Mohamed E. zwei letzte Beiträge auf seinem Facebook-Profil. Ein Bild von ihm, auf dem er breit lächelt. Darauf trägt er eine Kurzhaarfrisur, es sieht aus, als hätte er sich frisch rasiert. Im zweiten Beitrag hat er das Video eines viral gegangenen marokkanischen Hits geteilt. Die Melodie animiert zum Tanzen, schnelle Beats und ein markanter Refrain sorgen für einen penetranten Ohrwurm. Die Künst­le­r*in­nen Benny Adam und Khadija El Warzazia singen in „Mok ya mok“ allerdings über die Schattenseiten der marokkanischen (Arbeits-)Migration in der Diaspora. Der erste Vers des beliebten Songs lautet: „Arbeite! Steh auf und arbeite!“

Mohamed E. war marokkanischer Staatsbürger, besaß eine permanente italienische Aufenthaltsgenehmigung und kam wenige Monate zuvor für die Arbeit nach Deutschland. E. hat den 15. April 2025 nicht überlebt. Nachdem er gegen 11 Uhr laut Polizeiangaben alkoholisiert und randalierend in Dachau auf der Straße von Po­li­zis­t*in­nen festgenommen wurde, kollabierte er mittags in Polizeigewahrsam in den Räumen der Polizeiinspektion Dachau. Mohamed E. verstarb kurz darauf in einem Krankenhaus. Die taz berichtete ausführlich über den Fall. Im Mai 2025 hieß es vonseiten der Behörden, dass die Todesursache von Mohamed E. unbekannt sei. Was ist seitdem in Sachen Aufklärung passiert?

Monate sind vergangen und die Schwester von Mohamed E. berichtet verzweifelt am Telefon, dass die Familie mit dem Tod von Mohamed bisher nicht abschließen könne. „Wir wissen nicht, was in Polizeigewahrsam passiert ist“, sagt die Schwester, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Sie fragt etwas entmutigt, ob die Polizei etwas zu verbergen habe. Keine deutsche Behörde habe sich bei ihr gemeldet. Also beauftragte die Familie schon Ende Mai 2025 einen deutschen Anwalt, der bei der Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Obduktionsberichts und der Habseligkeiten von Mohamed E. an die Angehörigen beantragt habe.

Staatsanwaltschaft und Polizei widersprechen sich

Für die Schwester lautet die zentrale Frage: Warum wurde der Obduktionsbericht bisher nicht an die Familie übermittelt? Auf Anfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft München II, dass ihr der Obduktionsbericht vorliege. „Soweit anwaltlich vertretene Angehörige Akteneinsicht beantragt haben, wurde diese vollumfänglich gewährt.“ Die taz hat durch Prozessbeteiligte bestätigt bekommen, dass die Akte beantragt und später an die Familie weitergeleitet wurde. Die Familie sagt, in der Akte sei der Obduktionsbericht nicht enthalten gewesen.

Und was ist mit der Todesursache? Ist diese mittlerweile aufgeklärt? Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord informiert, dass es keine internen Ermittlungen gegen die beteiligten Po­li­zis­t*in­nen gegeben habe. „Die Ermittlungen sind nach hiesiger Kenntnis abgeschlossen, da sich der Todesfall durch die durchgeführte Obduktion zweifelsfrei erklären ließ.“ Die Staatsanwaltschaft München II antwortet dagegen: „Eine medizinisch eindeutig nachweisbare Todesursache konnte nicht festgestellt werden.“ Es sei allerdings „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Verstorbene begünstigt durch eine Vorschädigung des Herzens und die vorangegangene hochdosierte Aufnahme von Kokain eine Herzrhythmusstörung erlitt, die zu einem Kreislaufkollaps führte.“

Mohamed E.s Schwester sagt, dass ihr Bruder zumindest keine bekannte Vorerkrankung am Herzen gehabt habe. Weiter informiert die Staatsanwaltschaft über durchgeführte toxikologische Untersuchungen am Leichnam. Die Untersuchungen „sprechen für eine hochdosierte, aber für sich genommen nicht im letal-komatösen Bereich liegende, Aufnahme von Kokain“. Für die Angehörigen klingen diese Aussagen nicht nach Gewissheit.

Prozessbeteiligte berichteten der taz von einer „bürokratischen deutschen Kälte“ in der Kommunikation mit den Angehörigen. Es sei beispielsweise keine Übersetzung des Schriftverkehrs erfolgt, die Familie sei nicht proaktiv, sondern nur in Trippelschritten und nach Aufforderung durch einen Anwalt informiert worden. So haben die deutschen Behörden zum Beispiel darüber Auskunft gegeben, dass die Kleidung, Papiere und das Handy von Mohamed E. aus der Asservatenkammer nicht per Post zur Schwester nach Italien geschickt werden könnten. Der Familie sei eine Frist gesetzt worden, nach Bayern zu reisen, um die Sachen persönlich abzuholen, sonst würden diese vernichtet werden. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord informiert schriftlich, dass die Sachen der Staatsanwaltschaft München II und dem Nachlassgericht in Ingolstadt übergeben worden seien.

Mohamed hat sein Glück in Deutschland versucht. Ich habe ihn darin bestärkt. Und jetzt ist er einfach weg, und ich weiß nicht, warum

Mohameds Schwester

Anruf beim Betreiber eines italienischen Restaurants an der hessisch-bayrischen Grenze. Hier hat Mohamed E. nach seiner Ankunft in Deutschland als Küchenhilfe gearbeitet. Der Wirt sagt, er sei froh gewesen, trotz Fachkräftemangels einen fitten jungen Mann als Arbeitskraft gefunden zu haben. E. beschreibt er als ruhigen Menschen, der sich schnell eingearbeitet habe. „Er hat in Windeseile gelernt, wie man eine gute Pizza macht.“ E. sei allerdings manchmal unter Drogeneinfluss zur Arbeit erschienen, deswegen habe es mit einer Weiterbeschäftigung nicht geklappt. Kurze Zeit später arbeitete E. als Küchenhilfe in einem anderen Restaurant in Ingolstadt. Der Besitzer dieses Betriebs antwortet im Chat, dass E. „ein guter Kerl“ und „absolut nicht gewalttätig“ gewesen sei. E. habe zwar Alkoholprobleme gehabt, aber harte Drogen habe er keine genommen. Zumindest sei das in diesem Restaurant niemandem aufgefallen.

Keine Videos, keine Zeu­g*in­nen

Die Restaurantbesitzer, aber auch der Bestattungsunternehmer, der E.s Leichnam nach islamischem Ritus in München gewaschen hat, heben hervor, dass die Schwester eine wichtige Rolle im Leben von Mohamed E. gespielt habe. Sie habe für ihren kleinen Bruder gesorgt, sich oft nach ihm erkundigt und ihn immer unterstützt. Am Sarg von Mohamed E. sei sie in tiefe Trauer gefallen, sagt der Bestattungsunternehmer. Die Schwester erinnert sich, dass sie auf eigene Faust recherchieren musste, was mit ihrem Bruder passiert sei, nachdem er sich tagelang nicht mehr bei ihr gemeldet hatte: „Ich wollte doch nur, dass er auf eigenen Beinen steht. Mohamed hat sein Glück in Deutschland versucht. Ich habe ihn darin bestärkt. Und jetzt ist er einfach weg, und ich weiß nicht, warum.“

Was ist über die Todesumstände von E. bekannt? Auf welche Quellen stützen sich die bisherigen Erkenntnisse der deutschen Behörden dazu? Die Staatsanwaltschaft schreibt auf taz-Anfrage: „Die beteiligten Polizeibeamten haben die Ereignisse in Form von Vermerken niedergelegt. Ermittlungsverfahren wurden nicht eingeleitet, da nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft kein ausreichender Anfangsverdacht einer Straftat bestand.“ Sind weitere Zeu­g*in­nen befragt oder ist Videomaterial ausgewertet worden? Auf Nachfrage informiert die Staatsanwaltschaft München II, dass keine weiteren Zeu­g*in­nen angehört worden seien, ihr würden auch keine Videoaufzeichnungen vorliegen. Bodycams seien nach Aktenlage nicht zum Einsatz gekommen. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord schreibt, dass die Polizeiinspektion Dachau, in der Mohamed E. kollabiert ist, „über keine Videoüberwachung der Inspektionsräumlichkeiten verfügt“.

Die Schwester von Mohamed E. weint viel am Telefon. Sie wolle doch nur Gewissheit, sagt sie immer wieder. „Ich akzeptiere jede Todesursache, kein Problem! Ich muss nur wissen, was passiert ist, damit ich irgendwie weiterleben kann.“ Sie erzählt, dass wenige Wochen vor dem Tod von Mohamed ihre Schwester bei einem schlimmen Autounfall ums Leben gekommen sei. Sie schickt per WhatsApp Bilder von den Gräbern ihrer Geschwister. Für die Familie sei es schmerzvoll, diese Schicksalsschläge gleichzeitig verarbeiten zu müssen.

Durch Recherchen der taz weiß die Familie nun, dass die Papiere und Habseligkeiten von Mohamed E. bei der Staatsanwaltschaft und im Nachlassgericht Ingolstadt liegen. „Wir wollen vor allem den detaillierten Obduktionsbericht lesen“, bekräftigt die Schwester und möchte es trotz komplizierter deutscher Bürokratie erneut mit anwaltlicher Vertretung und Akteneinsicht versuchen. „Ich muss jetzt zur Arbeit“, sagt sie am Telefon, „was soll man machen?“

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