Urteil gegen Maja T.: Acht Jahre Haft ohne Bewährung
In Budapest wird Antifaschist*in Maja T. zu langer Haft verurteilt, trotz fragwürdiger Beweislage. T.s Familie ist entsetzt – T. geht in Berufung.
Es ist kurz vor 14 Uhr am Mittwoch, als Richter József Sós im Budapester Landgericht sein Urteil über Maja T. spricht. Er richtet sich hinter seinem holzvertäfelten Pult auf, unter schweren Leuchtern, vor Wandgemälden, und verkündet nüchtern: acht Jahre Haft. Maja T. schließt kurz die Augen, lässt sich mehr nicht anmerken. Auch im Saal, dem größten des Gerichts, in dem neben der Familie der 25-jährigen non-binären Thüringer*in etliche Unterstützende sitzen, bleibt es in diesem Moment still.
Bis zu 24 Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Einen Freispruch der ungarische Verteidiger – weil es bis zum Schluss keine Beweise gegeben habe, dass Maja T. an den Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest vor drei Jahren beteiligt war. Und weil Maja T. in einem Prozess vor Gericht stand, den es so gar nicht hätte geben dürfen. Weil die Auslieferung von T. nach Ungarn rechtswidrig erfolgte.
Seit knapp einem Jahr, über 17 Prozesstage hinweg, wurde gegen Maja T. in Budapest verhandelt. Der Vorwurf: T. soll mit anderen deutschen und italienischen Linken im Februar 2023 in Budapest mehrere Personen schwer attackiert und verletzt haben, die sie für Teilnehmende des „Tags der Ehre“ hielten. Neonazis aus ganz Europa erinnern zu diesem Anlass jährlich an eine der letzten Schlachten der Wehrmacht und ihrer ungarischen Verbündeten.
Aufgrund von Bildern von Überwachungskameras und der Festnahme von drei Linken noch vor Ort wurde nach einem knappen dutzend deutscher Linker gefahndet. Maja T. wurde als Erste im Dezember 2023 in Berlin gefasst und ein halbes Jahr später nach Ungarn ausgeliefert – rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte. Weil die Haftbedingungen für non-binäre Personen in Ungarn nicht ausreichend geprüft wurden. Später stellten sich weitere Gesuchte. Ausgeliefert wurden sie nicht mehr: Ihre Verfahren zog die Bundesanwaltschaft an sich, klagte sie in Düsseldorf, Dresden und München an.
Vater von Maja T. appelliert an den Richter
An diesem Mittwoch wird Maja T. im Budapester Gericht an einer Leine von vermummten Wachmännern vorgeführt, einer hält diese den kompletten Verhandlungstag fest, wie bei allen anderen Prozesstagen zuvor. Noch am Morgen hatte Wolfram Jarosch, der Vater von Maja T., der fast keinen Prozesstag verpasste, auf einer improvisierten Pressekonferenz vor dem Gericht direkt an Richter Jószef Sós appelliert, ein gerechtes Urteil zu fällen. „Bitte zeigen Sie uns, dass es sich hier nicht um einen politischen Schauprozess handelt.“
Zugleich ziehen vor dem Gerichtsgebäude Rechtsextreme auf, in schwarzen Jacken und Mützen, mit einem Banner. „Antifa Scum“, steht darauf. Auf einem anderem: „Tag der Ehre“. Einige der Neonazis versuchen zur Gruppe um Wolfram Jarosch vorzudringen, die Polizei muss sie abhalten.
Ein Rechtsextremer versucht auch am Gerichtseingang, die Liste der angemeldeten Prozessbesucher*innen abzufilmen. Auch im Gerichtssaal sitzen einige der Neonazis. Sie buhen, als Maja T. am Morgen den Saal betritt. T.s Eltern und Geschwister und andere Unterstützer*innen dagegen spenden Applaus. Maja T. selbst lächelt ihnen entgegen. Die Anspannung ist T. dennoch anzusehen.
Kundgebungen für Maja T. gibt es in Budapest nicht. Sie sind verboten, seitdem Ungarn die „Antifa Ost“ im vergangenen Herbst als terroristische Vereinigung einstufte, der die Behörden auch Maja T. zurechnet.
Maja T.
Maja T. appelliert vor dem Urteil ebenso ein letztes Mal an das Gericht, in den Schlussworten im Prozess, mit einer vorbereitenden Erklärung, die T. mit leicht zitternder Stimme vorträgt. Ob sie an den Angriffen beteiligt war, dazu sagt T. auch jetzt nichts, wie im gesamten Prozess zuvor.
Aber Maja T. betont: „In mir sehnt sich nichts nach Gewalt. Da ist kein Wunsch, zu verletzen oder zu töten, ja mein Verstand sträubt sich dagegen.“ Ihr Ziel sei eine andere, eine gerechtere Welt, ein „friedvolleres Zusammensein“. Darum, „das Leben zu schützen und zu verteidigen“.
Schlusswort von Maja T. im Prozess in Budapest
Liebe Mitmenschen, sehr geehrtes Gericht,
auch ich möchte noch ein paar Worte teilen, bevor dieser Strafprozess sein vorläufiges Ende findet.
Nur etwas grundsätzliches vorweg: Weder stellte ich je das Prinzip und die Rechtmäßigkeit eines Strafprozesses infrage, noch tat ich dies bei einem Staat, der ein Rechtsstaat aller ist. Nein, ich warnte schlicht davor, welche Ungerechtigkeiten und Gefahren dieser Prozess hier in Ungarn birgt. In Deutschland hätte ich nicht anders gehandelt. Eine Demokratie muss solchen Widerspruch gegen das Autoritäre und gegen die Unterdrückung zulassen. Jedes Urteil, das hier gesprochen wird, wird sich auch daran messen lassen müssen, ob und wie mein Sprechen und Auftreten bestraft wird. In den letzten Monaten hat sich jedoch der Eindruck verfestigt, dass der ungarische Staat eben jene Widersprüche nicht zulässt. Demonstrationen und Kundgebungen werden verboten und die solidarische Begleitung dieses Prozesses wird erschwert. Es wird eine Drohkulisse aufgebaut, die Leuten Angst davor machen soll, hier als Terrorist:innen behandelt zu werden. Sind Protest und Solidarität, sei es von unseren eigenen Eltern oder von unbekannten Menschen, wirklich das, was unsere Gesellschaft gefährdet? Haben Sie Angst vor mir, Angst vor meinem Papa, wenn er zum Mikrofon greift, oder einer Freundin, die eine Parole ruft?!
25 Monate Untersuchungshaft liegen hinter mir. Nach den ersten sechs Monaten Haft in Deutschland wurde ich rechtswidrig hierher ausgeliefert. Ich erbat das Bundesverfassungsgericht, diese Auslieferung zu verhindern, und dieses höchste Gericht Deutschlands entschied tatsächlich in einer Eilverfügung sowie in einer späteren endgültigen Entscheidung, dass der Auslieferungsbescheid rechtswidrig, verfassungswidrig war, da queere Menschen vom ungarischen Staat ausgegrenzt werden. Ja, wir wurden aus der Verfassung getilgt, unser Wort und unser Sprechen wird kriminalisiert, unser Sein soll unsichtbar werden. Auch ich, den binären Geschlechterzwängen entkommen, fand zu mir selbst als Maja. Doch die Eilverfügung des Bundesverfassungsgerichts kam zu spät. Das sächsische LKA entführte mich in einer nächtlichen Blitzaktion, flog mich aus Deutschland aus und verfrachtete mich Hals über Kopf in die Isolationshaft.
Langzeit-Einzelhaft mit weniger als 2 Stunden sinnvollem menschlichen Kontakt am Tag oder Isolationshaft gilt als weiße Folter. Seit 18 Monaten halte ich sie aus. Die Begründung dafür ist grotesk. Zuerst hieß es, alle anderen sollten vor mir geschützt werden, da ich brutal und gefährlich sei. Nach einem Jahr plötzlich gab man vor, mich vor dem Hass der anderen auf queere Menschen schützen zu wollen. Die Isolation geht einher mit täglichen erniedrigenden Zwangsmaßnahmen und einer gesonderten Sicherheitsverfügung, deren Begründung bis heute Verschlusssache ist. Langzeit-Einzelhaft, Schlafentzug, Erniedrigung, Gewalt – all das sind Praktiken, um Geständnisse zu erzwingen. Sie sollen zermürben und Seelen zerstören, den Menschen seiner Würde berauben, ihn Hoffnung und Selbstachtung verlieren lassen. Stellen Sie einmal ihre geliebte Zimmerpflanze in den Keller, dann begreifen Sie, was mit uns Gefangenen geschehen soll.
Ich kenne diesen Gerichtssaal hier nun seit einem Jahr. 16 Verhandlungstage saß ich gefesselt auf der Holzbank hinter mir und lauschte aufmerksam, wie in diesem Prozess über mein Leben verhandelt wird. Zu den Vorwürfen schwieg ich. Wenig mehr als zwei Wochen Verhandlungstage waren dies. Aber wenn ich in den Spiegel blicke, dann müssen es Jahre gewesen sein. Beim ersten Versuch, ein „letztes Wort“ für dieses Verfahren zu finden, beschrieb ich mein heutiges „Ich“ als eine „verwelkende Blume“. Denn auch ein Mensch braucht das Sonnenlicht, aber vor allem Nähe, Geborgenheit und Gemeinschaft zum Überleben. All das aber wird uns, den Eingekerkerten der Gesellschaft, vorenthalten.
Sehr geehrte Staatsanwaltschaft, in meinem Fall hat es nicht geklappt. Ja, auch wenn ich heute zittere, von Unruhe und Albträumen heimgesucht werde, wenn ich nach tagelanger Einsamkeit von allen Emotionen verlassen werde, auch wenn es mir die Kehle zuschnürt, zu sehen, wie viele andere Menschen unter diesen politischen Verfahren zu leiden haben – so ist mir doch ein freundliches Lächeln geblieben, genauso wie eine Moral, eine universelle Moral. Und stockt mir der Atem in der Zelle, dann blicke ich hoch zu dem Streifen Himmel, an dem ich im Herbst die Wildgänse sah, und halte fest an dem Glauben, dass die Solidarität der Gewalt widersteht.
Nach anderthalb Jahren Haft klagte ich mit meinem Hungerstreik all die Menschenrechtsverletzungen an, die wir Eingekerkerten erfahren. Ich ließ mein Leben am Abgrund balancieren, um jene, die die Verantwortung tragen, zum Handeln zu bewegen. Sicher war er auch Ausdruck von Verzweiflung. Sicher war die Zeit des Hungerns auch eine stille und wortlose Zeit. Vor allem aber war mein Hungerstreik ein Ausdruck von Hoffnung, einer zarten Hoffnung, so zart, wie die kleine Blume, die ich mir in die Mauerritzen zwischen Fenster und Gitter pflanzte. Mein Hungerstreik war Ausdruck meines Wunsches, zu leben und zu gestalten. Er war ein Schrei nach Liebe, der tausendfach Widerhall fand, und er war eine Anklage gegen jene, die mir im Knast Beziehungen, Bildung und Arbeit verwehren.
Die kleine Blume blüht nicht mehr. Monate des Bangens und Wartens, ja ganze Jahreszeiten, sind verstrichen. Menschen, die ich liebe, starben. Die Trauer wartet, während ich gegen die Einsamkeit ankämpfe und hoffe, nach Hause zurückzukehren. Und ich werde zurückkommen, als handelndes Subjekt. Sie werden mich nie zu einem verwaltbaren Objekt degradieren können. Denn jeden Tag erfahre ich die wärmende Solidarität vieler Menschen und finde unter ihnen Vorbilder, die mir Mut geben. Sie zeigen mir, wir haben sie, die eigene Wahl, so schmerzhaft sie auch sei. Und sie zeigen mir auch, dass ein gerechteres, friedvolleres Zusammensein möglich ist. Nein, ich bin nicht naiv. Ich sehe die Kraft dazu im Schimmern und Glänzen eurer Augen. Ich bin so dankbar für all eure Arme, die sich fest um mich schließen, wenn es finster und kalt wird.
Ja, ich verlange und ersehne Freiheit. Ich gestehe es mir zu, für meine Freiheit und die Freiheit aller zu kämpfen. Dafür brauche ich nicht die Macht, Leben ein- und auszusperren. Dafür muss ich nicht endgültig über andere Menschen urteilen. Das soll gerne die Staatsanwaltschaft tun. Freiheit ist für mich etwas anderes. Sie blüht in dem Glauben, dass wir gemeinsam Gerechteres schaffen können als Gefängnisse, Lager und Abschiebezentren, dass wir Friedvolleres schaffen können als Handschellen, Waffen und Panzerdivisionen. Für mich bedeutet dies, zu suchen, was bleiben kann für jene, die nach uns kommen, zu bewahren, was an Freiheiten bereits errungen wurde, und aus jedem Zweifel ein neues Wagnis entstehen zu lassen. Und ich spreche aus Hoffnung, da es so viele Menschen gibt, die der Verachtung nicht gehorchen, die weder Recht noch Pflicht dazu verspüren.
Dieser Prozess, so wie die in München, Düsseldorf und Dresden, ist ein politischer Prozess. Hier behauptet der Staat, dass er bedroht werde, dass er das Opfer von Gewalt sei. Wir wissen alle, welches Urteil sich der Ministerpräsident dieses Landes wünscht. Die Staatsanwaltschaft bot mir 14 Jahre Haft gegen ein Geständnis an und es drohen mir bis zu 24 Jahre Haft. Dieses Strafmaß soll ihre Erzählung der mörderischen Antifa, die auf Menschenjagd gehe, untermauern. Und ich weiß von den Sorgen, dass dieses Strafmaß dazu missbraucht werden soll, mich zur Abschreckung aller ein halbes (oder ganzes?) Leben aus der Gesellschaft zu verbannen. Dem zum Trotz veranlasste mich die Anklageschrift dazu, eine Prozesserklärung zu schreiben und darzulegen, wie der Antifaschismus die Grundlage meines Handelns und die Voraussetzung für meinen universellen Gerechtigkeitsanspruch sein will. Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften gegen das Totalitäre, das Autoritäre, gegen Vernichtung und Verachtung. Nicht nur in der Anklage, immer wieder wurde jedoch auch über den Prozess hinaus die emanzipatorische, antifaschistische Lehre, wie sie uns nach Krieg, Faschismus und Kolonialismus blieb, als Terror dargestellt. In mir sehnt sich nichts nach Gewalt. Da ist kein Wunsch, zu verletzen oder zu töten, ja mein Verstand sträubt sich dagegen. Ich will weder Tyrann*in noch Held*in sein. Im ersten Entwurf meines letzten Wortes schrieb ich, ich möchte ein Blumenkind bleiben, die menschlichen Gärten mit Zärtlichkeit durchstreifen, stets achtsam, neugierig und zugeneigt. Ich weiß, ich war und bin es, gebe mir jeden Tag das Versprechen, dies auch zu bleiben, vergesse nie den Wunsch, dies zusammen zu tun.
Ich denke jedoch, damit alleine begreife ich die politische Dimension dieser Prozesse nicht. Sie gehen weit über meine persönliche Erfahrung hinaus. Ich muss mich fragen, was es bedeutet, wenn friedliche Demonstrationen verboten werden, aber nicht die Demonstrationen der Faschisten, die uns mit Fäkalien bewerfen, wenn zensiert und diffamiert wird, wenn der Grundgedanke demokratischer Wehrhaftigkeit auf der Terrorliste landet, wenn wir alle damit zu Staatsfeind:innen erklärt werden, wenn Banken Solidaritätsorganisationen die Konten aufkündigen, wenn juristischer Beistand kriminalisiert wird, wenn die Menschenwürde nur einigen zusteht, wenn die Zivilgesellschaft von Staatsrepräsentant:innen zum Feindbild erklärt wird. Wir wissen nicht, wo das endet. Wir können nur versprechen, nie aufzuhören, das Leben zu schützen und zu verteidigen.
In meinem ersten Entwurf wollte ich über drei getrocknete Blumen schreiben, als Symbole der Liebe, der Freundschaft und der Vielfalt. Es sind drei kleine, zarte Blumen, die ich gepresst in einer grünen Karte erhielt und die ich in den letzten 25 Monaten immer wieder in den Händen hielt. Ich bin entschlossen, mir all dies zu bewahren und so viel, wie mir vermag, zurückzugeben. Dank euch begreife ich, es lohnt zu bleiben, es lohnt zu hoffen, und ich fühle dort Sicherheit, wo ich an eurer Seite stehe, dort wo es notwendig wird, dort wo kein Zögern bleibt. Und ich weiß, dort ist ein Ort, prachtvoll und lebhaft wie eine wilde Blumenwiese, da ist ein Ort jenseits der Verliese und weit weg von all der Gewalt, an dem du und ich Mensch sein dürfen unter Menschen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und danke, dass in diesen zwei Jahren, an diesen 16 Tagen, stets so viele von euch an meiner Seite waren, egal ob nah oder fern. Ich habe euch lieb, una promessa rimane ancora, ci farrenó vivi!
Und Maja T. bekräftigt: „Ja, ich verlange und ersehne Freiheit.“ Nie habe sie die Rechtmäßigkeit eines Strafprozesses infrage gestellt. Der Prozess in Budapest aber sei ein politischer, geprägt von Ungerechtigkeiten und Vorverurteilung. So etwas würde sie auch in Deutschland kritisieren. „Wir wissen alle, welches Urteil sich der Ministerpräsident dieses Landes wünscht“, sagte T. mit Blick auf Ungarns Rechtsaußen-Premier Viktor Orbán, der zuletzt der Antifa den Kampf ansagte.
Und Maja T. beklagt noch einmal die Haftbedingungen in Ungarn, die Isolation, eine „weiße Folter“, den Schlafentzug, Erniedrigungen, Gewalt. Schon im vergangenen Sommer trat T. deswegen 40 Tage in den Hungerstreik, der nur minimale Verbesserungen brachte. Die taz besuchte Maja T. damals in Haft.
Ein Blumenkind bleiben
Auch heute, sagt Maja T., blieben Einsamkeit und Albträume. Sie fühle sich um Jahre gealtert, „wie eine verwelkende Blume“. Die Haft habe das Ziel, zu „zermürben und Seelen zu zerstören“. Aber: Das sei in ihrem Fall nicht gelungen, betont T. „Mir ist doch ein freundliches Lächeln geblieben, genauso wie eine Moral.“ Auch der Hungerstreik sei Ausdruck des Wunsches gewesen, „zu leben und zu gestalten“. Und Maja T. bekräftigt: „Sie werden mich nie zu einem verwaltbaren Objekt degradieren können.“
Und Maja T. bekennt sich auch nochmal zum Antifaschismus. Dieser sei „Grundlage meines Handelns“, erklärt T., und kein Terror. Sondern „die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften gegen das Totalitäre, das Autoritäre, gegen Vernichtung und Verachtung“.
Dass Ungarn hier eine „Drohkulisse“ schaffe und antifaschistische Proteste verbiete, kritisiert T. „Haben Sie Angst vor mir, Angst vor meinem Papa, wenn er zum Mikrofon greift, oder einer Freundin, die eine Parole ruft?“ Dem Bild der Terrorist*in stellt T. folgendes entgegen: „Ich möchte ein Blumenkind bleiben, die menschlichen Gärten mit Zärtlichkeit durchstreifen.“
Es sind persönliche, verletzliche Worte. Worte, die nicht zum Urteil passen, das wenig später von Richter Jószef Sós gesprochen wird. Sós verfolgt die Schlussworte von T. ohne Regung, macht ein paar Notizen. Am Ende des Schlussworts verkündet er eine 30-minütige Pause, um sein Urteil vorzubereiten. Mehr Bedenkzeit braucht er offenkundig nicht. Schon kurz darauf kommt er mit Ausdrucken seiner Urteilsbegründung in den Saal zurück.
Schuldspruch trotz dünner Beweislage
Und Sós schildert Maja T. als Teil einer brutalen Antifa-Gruppe, die eigens für die Angriffe nach Budapest gereist sei. Mehrere Kameraaufnahmen würden Maja T. mit den anderen in der Stadt und um die Tatzeiten herum zeigen. Diese hätte zur Gruppe um die Leipziger Lina E. und Johann G. gehört, die zuvor schon Angriffe gleichen Musters verübt habe. Und Sós sagt, wie die Angriffe ohne Vorgeschichte erfolgten, mit einer „Brutalität, die überhaupt nicht begründet werden kann“.
Sós folgte damit der Staatsanwaltschaft – nicht aber bei der Strafhöhe. Die Ankläger hatten eine möglichst hohe Haftstrafe gefordert, bis zu 24 Jahre Haft, als „Abschreckung“.
Wolfram Jarosch
T.s Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch: Es gebe keine Beweise, dass Maja T. bei den Angriffen dabei war, warum Maja T. nach Budapest kam und wie T. zur beschuldigten Gruppe stehe sei überhaupt nicht geklärt worden. Auch seien die Verletzungen der Attackierten längst nicht so schwer gewesen wie in der Anklage behauptet. Nur auf einem Video soll T. zu sehen sein, mit weinroter Mütze – dort allerdings nicht zuschlagend, sondern sich vom Angriff wegbewegend.
Richter Sós dagegen sieht es durch die Kameraaufnahmen erwiesen, dass Maja T. Teil der Antifa-Gruppe war, die in der Stadt unterwegs war. Bei den Angriffen soll jede*r seine Rolle gehabt haben – ob zuschlagen oder nicht – und damit mitverantwortlich sein.
Staatsanwaltschaft will Berufung, Maja T. auch
Und Sós verurteilt am Mittwoch auch die Berlinerin Anna M. und den Italiener Gabriele M., zu zwei und sieben Jahren Haft. Bei Anna M. auf Bewährung, für die Dauer von fünf Jahren. Gegen beide wurde in Abwesenheit verhandelt, was in Ungarn möglich ist. Auch die beiden seien Teil der kriminellen Vereinigung gewesen und hätten sich an den Angriffen beteiligt. Der Richter bewegt sich dabei über dem Strafmaß, das zuletzt in München für die Budapest-Angriffe verhängt wurde: Fünf Jahre erhielt dort die Nürnbergerin Hanna S.
Die Budapester Staatsanwaltschaft kündigt noch im Gericht eine Berufung für alle drei Verurteilten an – mit dem Ziel einer Verschärfung der Strafe. Maja T. dagegen erklärt noch im Gerichtssaal, ebenfalls Berufung einzulegen, „mit der Absicht auf Freispruch“. Im Publikum brandet Applaus auf. Auch die Verteidiger von Anna M. und Gabriele M. legen Berufung ein, wollen ebenso Freisprüche.
Wolfram Jarosch und Maja T.s Geschwister sitzen derweil entgeistert in der ersten Zuhörerreihe, nur eine Holzbalustrade von T. getrennt. „Offenbar stand das Ergebnis von Beginn an fest“, klagt Jarosch. Es sei tatsächlich ein „politischer Schauprozess“ gewesen, angefeuert von Orbán. Auch acht Jahre Haft seien „hart“ und der „traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind“. Außenminister Johann Wadephul (CDU) müsse nun Druck machen, damit Maja zurück nach Deutschland überstellt werde.
Wolfram Jarosch
Vor Ort sind auch drei deutsche Abgeordnete, die Linken Luke Hoß und Martin Schirdewan und der Grüne Helge Limburg. Auch Schirdewan spricht von einem „politischen Schauprozess, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen“. Acht Jahre Haft trotz lückenhafter Anklage fügten sich „in die autoritäre Inszenierung“ der ungarischen Regierung ein. Auch Limburg sagt, Maja T. hätte nie nach Ungarn überstellt werden dürfen. Nun müsse die Bundesregierung „alles“ für eine Rücküberstellung nach Deutschland tun.
Auch Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., spricht von einer Verurteilung ohne rechtsstaatliches Verfahren und einem Prozess, dem T. nie hätte ausgesetzt sein dürfen. Das Urteil sei aber auch ein „Fiasko“ für die Budapester Staatsanwaltschaft, die versucht habe, maximalen Druck aufzubauen, sagt er.
Hoffnung auf eine mildere Strafe und viel Unterstützung
Mit der eingelegten Berufung hat Maja T. nun die Hoffnung auf eine mildere Strafe – und die Möglichkeit, später vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Dadurch setzten sich aber auch die derzeitigen Haftbedingungen fort. Eine Rücküberstellung und Haftverbüßung in Deutschland ist erst danach möglich. So entspricht es europäischem Recht, und dies sagte Ungarn auch bereits zu.
Für Mittwochabend waren in verschiedenen deutschen Städten Proteste wegen des Urteils angekündigt, am Samstag sollen weitere Demonstrationen folgen, darunter in T.s Heimatstadt Jena. Es sind diese Unterstützer*innen, denen Maja T. ganz am Ende die letzten Worte im Gericht widmet. „Dank euch begreife ich, es lohnt zu bleiben, es lohnt zu hoffen“, erklärt Maja T. im Schlusswort „Ich hab euch lieb.“
Als Richter József Sós nach einer mehrere Stunden dauernden Urteilsbegründung den Prozess beendet, wird es plötzlich laut. Unterstützer*innen von Maja T. entrollen im Publikum Banner. „Free Maja“, skandieren sie. Die Wachleute führen Maja T. schnell ab, zurück in die Zelle im benachbarten Budapester Gefängnis.
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