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Eis und Schnee in BerlinGericht kassiert Streusalz-Freigabe

Das Berliner Verwaltungsgericht kippt vorläufig die Allgemeinverfügung des Senats zum Einsatz von Tausalz. Umweltverbände zeigen sich erleichtert.

Jetzt darf wieder nur noch die BSR Streusalz verwenden, hier in einer Mischung mit Splitt Foto: Sebastian Christoph Gollnow
Timm Kühn

Aus Berlin

Timm Kühn

Der Einsatz von Tausalz auf Berlins Straßen ist ab sofort wieder verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden, geklagt hatte der Naturschutzbund Nabu.

Damit ist die von der Senatsumweltverwaltung erlassene Allgemeinverfügung vorerst außer Kraft gesetzt. Sie hatte Privatpersonen erlaubt, Tausalz zur Beseitigung von Eis und Schnee einzusetzen. Die Stadtreinigung BSR hingegen darf Tausalz auch weiterhin gemäß der im Straßenreinigungsgesetz vorgesehenen Ausnahmen verwenden.

Am vergangenen Freitag hatte die zuständige Senatorin Ute Bonde (CDU) versucht, per Allgemeinverfügung das bestehende Recht in Berlin vorläufig auszusetzen, laut dem der Einsatz von Tausalz grundsätzlich verboten ist, weil es umweltschädlich ist. Zur Begründung sagte Bonde, das Abgeordnetenhaus habe verpasst, mit einer Gesetzesänderung auf Straßenglätte zu reagieren. Verbände hatten nicht nur vor Umweltschäden gewarnt, sondern das Vorgehen auch als undemokratisch kritisiert.

Umweltsenatorin Bonde hat mit dieser Allgemeinverfügung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen

Melanie von Orlow, Geschäftsführerin Nabu Berlin

Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Allgemeinverfügung „einer rechtlichen Grundlage entbehre“. Eine pauschale Freigabe sei von den im Straßenreinigungsgesetz eng gefassten Ausnahmen des Verbots nicht vorgesehen. Die Verwaltung habe es darüber hinaus versäumt, die sofortige Wirkung der Allgemeinverfügung zu begründen.

„Umweltsenatorin Bonde hat mit dieser Allgemeinverfügung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen“, sagt Melanie von Orlow, die Geschäftsführerin des Nabu Berlin. Sie sprach von einem „gefährlichen Präzedenzfall“, den das Gericht abgewendet habe. Besonders hob sie hervor, dass eine Sprecherin der Umweltverwaltung im Tagesspiegel sogar einen privaten Einsatz von Geschirrspülersalz empfohlen habe.

Sogar die Stadtreinigung warnt vor Tausalz

Laut dem Nabu gelangt Streusalz über den Boden in die Straßenbäume, wo dann – zeitverzögert – erhebliche Schäden drohen. Zudem trage es zur Versalzung des Grundwassers bei. Der Verband zog aber auch grundsätzlich in Zweifel, ob Streusalz ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Glatteises sei.

Ähnlich hatte sich zuletzt auch die Stadtreinigung BSR geäußert, die warnte, dass bei gefestigten Eisschichten der Einsatz von Streusalz nicht zwingend förderlich sei. Das Eis könne antauen und dann wieder gefrieren. Organisationen wie der Mieterverein hatten deshalb gefordert, stattdessen die Einhaltung der Räumpflicht für Grundstückseigentümer stärker zu kontrollieren.

Senatorin Ute Bonde (CDU) sagte am Mittwoch, sie nehme die Entscheidung „zur Kenntnis“. Ihr habe am Freitag die von ihr als „Notstandssituation“ bezeichnete Lage keine andere Wahl gelassen, als schnell zu handeln. Konkret bezog sich Bonde auf die Auslastung der Krankenhäuser, die zuletzt vermehrt eisbedingte Verletzungen zu versorgen hatten. Ein Sprecher von Vivantes hatte der taz allerdings am Montag gesagt, die Situation sei unter Kontrolle. Bonde appellierte erneut an das Abgeordnetenhaus, eine gesetzliche Grundlage für eine Streusalzfreigabe zu schaffen.

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