piwik no script img

Prozess wegen unterschlagener EU-GelderStaatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Marine Le Pen

Der RN-Vorsitzenden drohen eine Gefängnisstrafe und der Ausschluss von öffentlichen Ämtern. Auf die Präsidentschaftskandidatur müsste sie verzichten.

Marine Le Pen nach der Gerichts-verhandlung am Dienstagabend Foto: Abdul Saboor/reuters
Rudolf Balmer

Aus Paris

Rudolf Balmer

Kann Marine Le Pen eventuell doch noch bei den Präsidentschaftswahlen im Frühling 2027 kandidieren? Oder muss sie den Platz ihrem „Thronfolger“ Jordan Bardella überlassen? Darüber entscheidet derzeit das Berufungsgericht von Paris. Am 12. Februar soll der Prozess enden, das Urteil wird mehrere Wochen danach erwartet.

Im Berufungsprozess gegen die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) hat die Staatsanwaltschaft nun vier Jahre Haft – davon drei auf Bewährung – und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter gefordert. Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft ein Bußgeld von 100.000 Euro. Der Vorwurf gegen sie und ihre zehn Mitangeklagten: Unterschlagung von Geldern des Europaparlaments.

Ein Strafantrag ist kein Urteil, aber oft vermitteln die Strafanträge einen Eindruck davon, wie die Staatsanwaltschaft den Prozessverlauf bewertet und welches Ergebnis sie daher erwartet. Tatsächlich gelang es den Angeklagten in den Verhandlungen nicht, die Anschuldigungen zu entkräften. Die Anklage hält es für erwiesen, dass unter Marine Le Pens Führung rund 3 Millionen Euro, die der Bezahlung der parlamentarischen Assistenten dienen sollten, missbräuchlich zur Finanzierung der Partei RN verwendet wurden. Die RN-Vorsitzende wird beschuldigt, dieses „System“ nicht nur gekannt und geduldet, sondern organisiert zu haben.

Vergeblich haben Le Pen und andere der Angeklagten behauptet, sie seien sich nicht bewusst gewesen, dass es sich um gesetzeswidrige Verstöße handelte. Dazu meinte Staatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchot ungehalten: „Man muss kein Experte sein, um zu begreifen, dass die öffentlichen Mittel zur Besoldung der parlamentarischen Mitarbeiter nicht dazu da sind, die Aktivitäten einer Partei zu finanzieren.“

Veruntreuung der Gelder „mit System“

Auch verwarf die Anklage im Prozess den Versuch der Verteidigung, die Unterschlagungen als bedauerliche Einzelfälle zu betrachten. Es handle sich im Gegenteil um ein „System“: Marine Le Pen habe die Anstellungsverträge selbst unterschrieben, und da sie studierte Juristin und Anwältin sei, könne sie nicht sagen, sie habe von allem nichts gewusst. „Der Vorsatz ist offensichtlich.“

Damit schwindet für Marine Le Pen weitgehend die ohnehin schon geringe Hoffnung, dass im Unterschied zur ersten Instanz die Richter des Berufungsgerichts ihren Unschuldsbeteuerungen Glauben schenken. Zu Beginn der Berufungsverhandlung hatte sie die Strategie ihrer Verteidigung geändert. Statt die Justiz wegen einer angeblichen politischen Voreingenommenheit zu attackieren, zeigte sie sich eher zurückhaltend. Es habe kein Vorsatz bestanden, die fraglichen EU-Gelder missbräuchlich oder gar in betrügerischer Weise abzuzweigen, versuchte sie geltend zu machen.

Zu den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft wollte sich Marine Le Pen im Anschluss bisher nicht äußern. Als Nächstes werden die Verteidiger ihre Plädoyers halten. Als letzter Prozesstag ist der 12. Februar vorgesehen. Das Urteil wird erst mehrere Wochen danach erwartet. Die Richter können sich am Strafantrag orientieren, müssen sich danach aber nicht richten. Sollten sie lediglich eine symbolisch geringe Haftstrafe auf Bewährung für Le Pen aussprechen und das Verbot, sich zur Wahl aufzustellen, auf weniger als 2 Jahre begrenzen, hätte die RN-Vorsitzende noch eine winzige Chance, trotzdem bei den Präsidentschaftswahlen antreten zu können.

Theoretisch kann Le Pen nach Verkündung des Urteils noch vor das höchste Berufungsgericht ziehen. Das befasst sich grundsätzlich nicht mit der Sache, sondern prüft auf Verfahrensfehler. Sie hatte aber zuvor bereits zu erkennen gegeben, dies nicht tun zu wollen. Sollte sie gesperrt werden, soll der 30 Jahre alte Parteichef Jordan Bardella als Präsidentschaftskandidat des RN antreten.

Le Pen verließ den Gerichtssaal am Dienstagabend, ohne sich Journalistenfragen zu stellen. Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy zeigte sich am Mittwoch weiter davon überzeugt, dass Le Pen und die Mitangeklagten ihre Unschuld beweisen könnten. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft seien „nicht überraschend“ gewesen, erklärte er. „Jetzt ist aber die Verteidigung dran“, fügte er hinzu.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare