Gesinnungscheck für Staatsdiener: Hamburgs neuer Radikalenerlass nimmt letzte Hürde
Nach heftiger Debatte stimmt Hamburgs Innenausschuss dem Gesetz zur Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu. Dabei sind jetzt sogar die Jusos dagegen.
Es ist nun noch eine Formalität, dass Hamburgs Bürgerschaft die Regelabfrage beim Verfassungsschutz beschließt. Denn am Donnerstagabend votierte der Innenausschuss dafür, mit Stimmen von CDU, SPD und Grünen – gegen Linke und AfD. Dann wird eine Schnittstelle „scharf geschaltet“, die das Personalamt mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) verbindet. Von jedem Bewerber für einen Job bei der Stadt werden Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit eingegeben und geschaut, ob es einen Treffer gibt.
Vor dieser „Regelanfrage“ hatten der DGB und ein „Bündnis gegen Berufsverbote“ eindringlich gewarnt. Damit drohe eine Rückkehr des Radikalenerlasses aus den 1970er Jahren. Die SPD-Abgeordneten und ihr Innensenator Andy Grote verbaten sich diesen Vergleich. Der Maßstab bleibe der gleiche wie bisher, sagte Grote. „Der Umgang mit den Erkenntnissen ändert sich nicht. Aber wir prüfen systematischer“.
Grote verwies auf eine islamistische Gruppe, deren rund 300 Mitglieder mit den Daten abgeglichen wurden und prompt eine „zweistellige Trefferzahl“ an städtischen Beschäftigten ergeben hätten, allein an einer Schule drei bis vier. „Das ist ein absolutes Alarmsignal“, sagte er. Hamburg dürfe dies nicht dem Zufall überlassen. „Wenn das Landesamt für Verfassungsschutz diesen Abgleich nicht gemacht hätte, hätten wir das nie erfahren.“ Hat es aber.
Bei einer Expertenanhörung Anfang Januar hatte Olaf Schwede vom DGB-Nord den Gesetzentwurf als „übers Ziel hinausschießend“ kritisiert. Die Stadt habe mit einem jüngst verschärfen Disziplinarrecht und einer inzwischen eingeführten Selbsterklärung für neue Beschäftigte, dass sie zu keiner verfassungsfeindlichen Gruppe gehören, genug „wirksame Instrumente“.
Grote fürchtet, der Verfassungsschutz werde diffamiert
Zugleich gehe aus dem Entwurf nicht hervor, welche Informationen der Verfassungsschutz zur Verfügung stelle und welche die Betroffenen erhielten. „All dies erhöht die Gefahr, junge Menschen abzuschrecken, sich beispielsweise für Klimaschutz, Frieden oder gegen Rechtsextremismus zu engagieren“, so Schwede. Der Linke-Abgeordnete Deniz Celik griff dies nun auf und fragte, „ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird“.
Dies verärgerte Grote. Die Behauptung, jetzt wären massenhaft Klimaaktivisten im Visier des Verfassungsschutzes, diffamiere dessen Arbeit. Es gehe hier immer um Einzelfallentscheidungen. „Es gibt auch Extremisten, die das klare Ziel haben, in der Klimaschutzbewegung verankert zu sein.“
Die Sorge vor den Auswirkungen der Regelabfrage treibt jetzt allerdings auch die Hamburger Jusos um, die von einem „historischen Irrweg“ sprechen. Besonders kritisch sei, dass die Informationen für die Überprüfung aus dem bundesweiten Zentralregister „Nadis“ entnommen werden. Das neue Gesetz verpflichte den Verfassungsschutz, alle Informationen an das Personalamt weiterzuleiten, sagte Juso Jakob Lichtenberg. Da in anderen Ländern bald die AfD regieren könne, müssten in naher Zukunft Informationen von Verfassungsschutzbehörden berücksichtigt werden, die „von Rechtsextremen kontrolliert werden“.
Bei der Expertenanhörung im Januar gab es gegen dieses „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes“ rein juristisch nicht viele Einwände. Die von den Grünen geladene Juristin Sarah Geiger beschwichtigte, die geforderte „beamtenrechtliche Treuepflicht“ schließe eine Kritik an der Regierung nicht aus, solange diese auf dem Boden von Grundgesetz und Freiheitlich-Demokratischer Grundordnung (FDGO) bleibe.
Sie regte aber auch an, die Frage enger zu fassen, um welche Grundprinzipien es bei der Überprüfung der Verfassungstreue geht. Wichtig seien laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 die Garantie der Menschenwürde sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Es könne nicht sein, dass jemandem, der das staatlich garantierte Recht auf Eigentum kritisiert, unterstellt wird, er stelle die FDGO infrage, sagte Geiger. Sprich: Etwas Kapitalismuskritik müsse erlaubt sein.
Deniz Celik fragte nun Grote, ob Geigers Anregung in den Gesetzentwurf aufgenommen wird. Der legte sich nicht fest. Dies sei eine „rechtlich vertretbare Auffassung“. Dies werde aber nicht durch den Verfassungsschutz festgelegt, sondern durch Gerichte. Ob Erkenntnisse relevant seien, entscheide nicht der Verfassungsschutz, sondern die Einstellungsstelle in Abstimmung mit dem Personalamt. Und er betonte, jede Entscheidung sei „justiziabel“, sprich rechtlich überprüfbar.
Gibt es einen „Treffer“, wird der Fall beim Verfassungsschutz manuell bearbeitet. Verfassungsschutzchef Torsten Voß sagte, es könne sein, dass eine Weitergabe von bestimmten Informationen den „Zugang“ zu ebendiesen erschwere. Dann gebe es lediglich ein „Behördenzeugnis“, das Anhaltspunkte umfasse. Für Deniz Celik wirft auch das Fragen auf: „Um sich zur Wehr zu setzen, muss man alle Informationen bekommen“, sagte er. Mit Blick auf besorgte junge Leute wollte Celik sodann wissen, ob man schon in der Datenbank erfasst wird, wenn bei einer Demo auch Linksextremisten mitlaufen.
„Es geht um den Einzelfall“, sagte auch Voß. Ein T-Shirt mit der Aufschrift „System Change“ könne jemand tragen, weil er für den Klimaschutz grünen Stahl möchte – oder weil er das ganze System überwinden wolle. Es sei auch nicht so, dass man jungen Menschen die Zukunft versaue. Die Daten von unter 18-Jährigen würden nur für zwei Jahre gespeichert.
Die Jusos, die vor ihrer Pressemitteilung Gespräche mit dem Senator geführt hatten, beruhigte dies nicht. Sie fürchten ein „faktisches Vetorecht des Verfassungsschutzes“, weil sich das Personalamt schwerlich über dessen Einschätzung hinwegsetzen werde. Die SPD-Jugendorganisation mahnte, die bürgerrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen, und traten dem „Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote“ bei. Das plant nun für den 21. März noch mal eine Demo, weil das Gesetz wahrscheinlich am 25. März in der Bürgerschaft verabschiedet wird.
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