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SchwangerschaftsabbrücheKliniken haben kein Recht auf „Gewissensfreiheit“

Kommentar von

Amelie Sittenauer

Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf Abtreibungen durchführen. Trotzdem bleibt: Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafrecht.

Joachim Volz bei einer Demonstration in Hamm in Westfalen. Mehrere hundert Menschen protestierten dort „gegen das katholische Abtreibungsverbot“ am Klinikum Lippstadt Foto: Max Lametz/dpa

E s ist ein kleiner Sieg: Der Chefarzt des katholischen Klinikums Lippstadt, Joachim Volz, darf wieder Schwangerschaftsabbrüche durchführen – als ambulante, kassenärztliche Nebentätigkeit. So befand am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen. Volz hatte gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Das christliche Klinikum hatte dem Gynäkologen zuvor untersagt, medizinisch indizierte und damit rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Das Gericht machte aber klar: Volz' Erfolg beziehe sich nur auf seine Nebentätigkeit, das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung. Damit dürfen Kliniken ihren Angestellten auch weiterhin vorgeben, ob sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht. Grundlage dafür sei die unternehmerische Freiheit. In der Konsequenz heißt das: Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere. Das ist krass.

Während Kliniken, katholisch oder nicht, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen – medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche sind Kassenleistungen –, berufen sie sich in bestimmten Fällen auf ihr Gewissen und behalten es sich vor, auszuwählen, welche Leistungen sie anbieten wollen. Der Mediziner Volz hat Recht, wenn er sagt: „Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig untersagbarer Einzeltätigkeiten.“

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Ärztliches Handeln muss eine klar definierte und umfassende reproduktive Gesundheitsversorgung beinhalten. Also müssen auch die über 100.000 jährlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland abgesichert sein – rechtlich und in der Versorgung. Kliniken sollten sich künftig nicht mehr auf eine für Unternehmen zweifelhafte „Gewissensfreiheit“ berufen können. Die Grünen im Bundestag hat bereits angekündigt, dazu einen Antrag einzubringen. Letztendlich geht es um eines: Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafrecht.

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18 Kommentare

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  • "Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere."

    Das ist doch nur ein Beispiel dafür, wie asymmetrisch zu Gunsten der "Großen" viele Gesetze in Deutschland sind.



    Nehmen wir nur mal Immobilien- oder auch Versicherungskonzerne.



    Schauen wir mal auf die Arbeitgeberlobby oder auf die Großindustrie.

    In all diesen Bereichen hat sich der Gesetzgeber vor den Karren der Habenden und der Herrschenden spannen lassen.

    Warum gibt es den wohl kein Unternehmensstrafrecht in D ?



    Warum ist Abgeordnetenbestechung in weiten Grenzen legal ?

    Doch nicht, weil der "kleine Mann" das ausnutzen könnte.

    Oder die nach wie vor funktionierenden Cum-Ex-Strukturen.

    Aber seien sie versichert: Es wird sich nichts daran ändern. Es leben nämlich zu viele bestens davon.

  • Selbst wenn Abtreibung, wie von vielen gewünscht, entgrenzt würde, muss eine Klinik diese "Leistung" ebenso wie andere Leistungen nicht anbieten. In der Konsequenz würden, sollte dies ein Gesetzgeber vorschreiben, kath. Kliniken ihre gynäkolog. Fachbereiche schließen.



    Darüber hinaus halte ich die Wortwahl, eine Abtreibung als "Gesundheitsleistung" zu bezeichnen, für einen Euphemismus. 1) ist eine Schwangerschaft keine Krankheit, die irgendwie "geheilt" werden müsste, der "Abbruch" also bestenfalls ein "medizinischer Eingriff". 2) würde selbst bei einer "Entkriminalisierung" des Abbruchs weiterhin ein Fötus getötet, egal wie man sein Nein zum Lebensrecht dessen begründet.

    • @Vigoleis:

      Solange Klinken der öffentlichen Gesundheitsfürsorge dienen können die nicht einfach Betten abbauen oder Fachbereiche schließen. Bei der Krankenhausplanung haben die Bundesländer m.E. ein Wörtchen mitzureden.

  • Zitat: "Das Gericht machte aber klar: Volz' Erfolg beziehe sich nur auf seine Nebentätigkeit, das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung. Damit dürfren Kliniken ihren Angestellten auch weiterhin vorgeben, ob sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht. Grundlage dafür sei die unternehmerische Freiheit. In der Konsequenz heißt das: Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere. Das ist krass."

    Gerichte sind für Fragen der Sicherstellung stationärer Versorgung der Bevölkerung (Krankenhausplanung) die falschen Ansprechpartner. Die ist Sache der Landesgesundheitsministerien.

    Krass ist es, wenn die Kliniken alle privatisiert sind, die Länder Vorgaben nicht mehr durchsetzen können, nicht wollen oder aus vorauseilender Machtaufgabe erst gar keine machen.

    • @dtx:

      Gerichte sind genau der richtige Ort, um Entscheidungen der Verwaltung prüfen zu lassen.

  • Das hieße aber im Umkehrschluss ein Arzt kann dazu gezwungen werden einen Abbruch durchzuführen? Diese angeblich zweifelhafte Gewissensfreiheit auf die sich laut Artikel ja nur die bösen Kliniken beufen würden, ist ja die Gewissensfreiheit der Beschäftigten derselben. Das ist ja im Prinzip die selbe Frage wie kann ich Mitarbeiter eines Pflegeheims dazu zwingen, bei einem selbstgewähltem Suizid zu assistieren, selbst wenn diese das aus religiösen oder moralischen Gründen ablehnen. Katholische Einrichtungen hätten dann aber Probleme noch wirklich katholische Mitarbeiter zu beschäftigen vermutlich.

    • @Šarru-kīnu:

      Genau das ist das Argument des Mediziners: dass die Gewissensfreiheit für Individuen gilt, nicht für Organisationen. Es soll keiner gezwungen werden einen Abbruch durchzuführen, es soll aber auch nicht verhindert werden.

    • @Šarru-kīnu:

      "... Das ist ja im Prinzip die selbe Frage wie kann ich Mitarbeiter eines Pflegeheims dazu zwingen, ..."

      Nein ist es nicht. Denn bei einem medizinisch indizierten Abort geht es darum das Leben der Mutter zu retten - und das Leben des Kindes aufzugeben.

      Der umgekehrte Fall wird selten diskutiert - denn in der Vergangenheit stellte sich oft die Frage "Sterben beide - oder nur die Mutter" und so wurde das Ungeborene getrettet und das Leben der Mutter aufgegeben.

      Wo ist moralisch der Unterschied ?

  • «In der Konsequenz heißt das: Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere.»



    Nein, konsequent zu ende gedacht heisst das, dass ein Spital aus unternehmerischer Freiheit _jeden_ Patienten ablehnen kann, solange er oder sie sich nicht in akuter Lebensgefahr befindet. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Gericht dieser Tragweite seines Urteil bewusst war.

    • @K.M.:

      Jeder stationäre Haus- oder Facharzt darf Patienten die nicht in Lebensgefahr sind ablehnen. Besonders Ärzte die nur Privatpatienten versorgen lehnen geseztlich Versicherte ab. Mit dem Gerichtsurteil hat das gar nichts zu tun.

      www.praktischarzt....Behandlungspflicht



      In Deutschland existiert keine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht. Daher kann es durchaus vorkommen, dass ein Patient von einem Arzt abgewiesen und die Behandlung verweigert wird. Eine Ausnahme besteht unter anderem, wenn ein Notfall vorliegt.

    • @K.M.:

      Weshalb sollte sich ein Arbeitsgericht in einen arbeitsrechtlichen Verfahren solche Gedanken machen? Das ist doch abstrus.

  • Jeder Eingriff in das Leben (egal ob Abtreibung oder baldigst auch aktive Sterbehilfe) ist eine Gewissensentscheidung und jedes Krankenhaus muss für sich entscheiden, ob es eine solche Dienstleistung anbieten möchte oder nicht. Wer diese Lesitung am Ende bezahlt ist vollkommen unerheblich.

    Es geht dabei ja gerade nicht um einen Eingriff zwecks Heilung.

    Daher ist die Entscheidung am Ende auch richtig.

    • @DiMa:

      Solange die Krankenhäuser über die Krankenkassen (also von uns!) finanziert werden sollen die gefälligst auch alle Kassenleistungen anbieten.

  • Der Gesetzgeber hat mir der jetzigen gesetzlichen Lösung einen praktikablen Kompromiss gefunden: einen Ausgleich zwischen dem Recht der Schwangeren und dem Wert/Recht des (werdenden) menschlichen Lebens.

    Beide Seiten kann ich gut verstehen, beide wertebasierte Meinungen sollte mus man respektieren. Deshalb ist es völlig legitim, dass ein kirchliches Krankenhaus keine Abtreibungen anbietet. Bei anderen Krankenhäusern sehe ich das kritischer. Hier sollten Abtreibungen zum Pflichtangebot gehören, wenn man nicht gerade eine Augenklinik ist. Im Zweifel muss der Staat für eine angemessene Versorgung sorgen. Die persönliche Gewissensentscheidung des Arztes muss davon unberührt sein.

    Das Schwangerschaftsabbrüche im Strafrecht geregelt sind, halte ich für sinnvoll. Es geht in erster Linie um (werdendes) menschliches Leben. Dieses muss besonders geschützt werden. Eine völlige Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen würde diesen Wert ad absurdum führen.

  • Christliche Krankenhäuser sind sowieso ein Diskriminierungszustand, denn oft decken sie als einzige den medizinischen Bedarf einer Region ab. Es sind aber gar nicht alle Bürger Christen. Ich finde diese seltsame Sonderstellung einfach langsam nicht mehr in Ordnung.

    • @Schatten:

      Katholische (und evangelische) Kirchen in Deutschland erhalten jährlich über 600 Millionen Euro an sogenannten Staatsleistungen von den Bundesländern. Diese Zahlungen, die auf historischen Enteignungen im 19. Jahrhundert basieren, sind nicht zweckgebunden und dienen unter anderem der Finanzierung von Personal und Gebäuden.

      Zusätzlich zu diesen direkten Zahlungen zieht der Staat für die Kirchen die Kirchensteuer ein. Ebenfalls erhalten kirchliche Einrichtungen (Kitas, Schulen, ...) öffentliche Zuschüsse, die jedoch im Rahmen von Leistungsverträgen und nicht als direkte Zahlung an die Kirche fließen.

      Vielleicht sollte man das alles mal einstellen und auch sämtliche christliche Krankenhäuser (aber auch private Krankenhäuser) in die Hand des Staates zurückholen, denn da gehören Krankenhäuser hin.

      Wenn die katholische Kirche immer noch im Mittelalter leben möchte, dann soll sie sich eine Zeitmaschine bauen und 'Zurück in die Vergangenheit' reisen.

    • @Schatten:

      „Es sind aber nicht alle Bürger Christen.“ Ist schon interessant: Normalerweise wird in unserer hyperindividualisierten Gesellschaft in moralischen Fragen dem Selbstentscheidungsrecht des Einzelnen höchste Priorität eingeräumt, selbst gegen große gesellschaftliche Meinungen, aber in einer zumindestens für kath. Christen oft wichtigen Gewissensfrage scheint dies dann nicht mehr zu gelten. Sie sollen sich dann gefälligst der Mehrheit untersortieren.

      • @Vigoleis:

        Haben Sie meinen Kommentar richtig gelesen??

        Mir ist es total egal ob da noch ein christliches Krankenhaus on top vorhanden ist.

        Aber diese Einrichtungen decken oft den medizinischen Bedarf einer Region allein vollends ab. Und das ist nicht in Ordnung.

        Medizin ist eine Spezialwissenschaft - das ist nicht einfach nur Bio -, die noch nie frei von Weltanschauung gewesen ist. Abtreibung ist da nur ein sichtbares Beispiel.

        Aber was ist zum Beispiel mit Psychiatrien? Kann eine Behandlung überhaupt Erfolg haben, wenn Patient und Arzt eine konträre Weltanschauung haben?

        Was haben vor allem Christliche Akteure Homosexuellen oder Transpersonen angetan? Thema "Konversationstherapie"? Noch eines von vielen Beispielen.

        Gibt viele Gründe, warum christliche Krankenhäuser gegenüber erheblichen Bevölkerungsanteilen diskriminierend sind. Jeder Bürger hat aber ein Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung vor Ort.