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Phosphor-RecyclingWer nicht fertig ist, soll zahlen

Ab 2029 müssen die Kommunen den Nährstoff Phosphor aus Klärschlamm zurückgewinnen. Nach Debatten hat der Umweltminister jetzt betont: Die Frist gilt.

Aus dem Schlamm von Klärwerken wie diesem in Berlin soll künftig Phosphor recycelt werden Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Das Bundesumweltministerium hält an der Pflicht zum Phosphorrecycling ab 2029 fest. Die „Frist ab 2029 für die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm“ sei ein „unabdingbarer Schritt hin zu einer nachhaltigeren und importunabhängigeren Wirtschaft“, heißt es in einem Schreiben von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) an den Präsidenten der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Uli Paetzel.

Dieser hatte sich Ende Dezember an den Minister gewandt und darum gebeten, die gesetzlichen Vorgaben zur Phosphor-Rückgewinnung um zehn Jahre zu verschieben. Sie seien weder technisch noch organisatorisch umsetzbar.

In der Branche hatte dies heftige Unruhe ausgelöst. Der Abfallverband BDE wertete das Schreiben als „fatales Signal für Umwelt- und Ressourcenschutz in Deutschland“. Das Branchennetzwerk „Deutsche Phosphor-Plattform“ warnte, eine Fristverschiebung schwäche das Vertrauen in gesetzliche Vorgaben und forderte klare Übergangslösungen mit Anreizen für Kommunen, Betreiber und Investoren.

Phosphor ist ein kritischer Rohstoff, der als zentraler Pflanzennährstoff eine wichtige Rolle als Dünger in der Landwirtschaft spielt. Natürliche Vorkommen in Marokko, China oder Ägypten gehen zur Neige. Ein Viertel der europäischen Phosphorimporte stammt aus Russland, eine Abhängigkeit, aus der die EU sich lösen möchte. Die Rückgewinnung von Phosphor aus heimischen Klärschlämmen gilt dazu als Mittel der Wahl. Ab 2029 sieht die Klärschlammverordnung vor, Phosphor aus Abwasser zurückzugewinnen.

Technische Schwierigkeiten hemmen Rückgewinnung

Allerdings ist absehbar, dass 2029 jährlich nur ein Drittel der 1,3 Millionen Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse der Rückgewinnung zugeführt werden, die der Rückgewinnungs-Pflicht unterliegt.

„Hemmend“ wirkten „trotz frühzeitiger Technologieentwicklung nach wie vor bestehende große technische Schwierigkeiten hinsichtlich der unterschiedlichen Verfahren“ führte DWA-Präsident Paetzel aus. In der Konsequenz fehlten Erfahrungswerte hinsichtlich großtechnischer Verfahren, und damit für viele Entsorger verlässliche Entscheidungsgrundlagen für Investitionsstrategien.

In seinem Antwortschreiben teilt Minister Schneider am Freitag mit, das Umweltministerium prüfe ein „Fondskonzept“. Es sieht vor, dass Klärschlammaschen auch nach 2029 weiter abgelagert werden dürfen, wenn nicht ausreichend Kapazitäten zur Rückgewinnung zur Verfügung stehen würden. Verbunden sei dies mit einer Abgabe, aus der die Rückgewinnung von Phosphor gefördert werden solle.

Damit eine solche Übergangslösung möglichst kurz vonnöten bleibe und sich keinesfalls eine dauerhafte Sonderabgabe ergebe, „möchte ich Sie bitten, weiterhin Ihre Mitglieder konstruktiv bei einer zügigen Umsetzung der Phosphorrückgewinnung zu unterstützen“, schreibt Schneider an den Verbandspräsidenten.

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