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Geplante Großreform des BNDEin bisschen James Bond

Der Bundesnachrichtendienst soll mehr Befugnisse bekommen und künftig etwa Sabotagen im Ausland verüben dürfen. Und wer kontrolliert ihn in Zukunft?

Für den BND dürften die Uhren bald anders ticken: Das Kanzleramt plant für den Dienst eine einschneidende Reform Foto: Joerg Fokuhl/laif

Es war eine Kampfansage von Martin Jäger vor wenigen Tagen, auf der Bühne der Sicherheitskonferenz in München. „Wir sind nicht länger in einer Zeit des Friedens“, erklärte der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND). Russland führe einen Schattenkrieg in Europa – mit verdeckten Aktionen, Luftraumverletzungen oder Desinformation. Allein 321 mutmaßliche Sabotageaktionen in Deutschland habe die Polizei im vergangenen Jahr gezählt. Dem könne der BND nicht mehr einfach zusehen. „Wir müssen der anderen Seite sehr klar machen, wenn sie das weiter tun, wird das nicht ohne Konsequenzen bleiben.“ Die Gegenseite müsse „ebenso den Schmerz fühlen“.

Damit wurde Jäger nochmal deutlicher als zuletzt schon. Bereits zu seinem Dienstantritt als neuer BND-Chef im vergangenen Oktober hatte er erklärt, sein Dienst werde künftig mehr Risiko eingehen. Später betonte Jäger, man müsse „unsere Gegner konfrontieren, wo immer dies nötig ist“. Nun wird der Plan konkret: Denn im Bundeskanzleramt wird an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der dem BND völlig neue operative Befugnisse geben soll – und ihn grundsätzlich verändern würde.

Der BND würde damit von einem Nachrichtendienst, der rein Informationen sammelt und analysiert, zu einem Geheimdienst, der auch selbst Aktionen wie Sabotagen begehen dürfte. Aber es gibt auch politischen Gegenwind.

Zu dem Gesetzentwurf, der noch dieses Jahr verabschiedet werden soll, gibt sich das Kanzleramt bisher öffentlich wortkarg. Dort wird nur auf den schwarz-roten Koalitionsvertrag verwiesen, in dem eine „grundlegende“ Reform des Nachrichtendienstrechts vereinbart ist, mit Stärkung der operativen Fähigkeiten und um mit europäischen Partnerdiensten „wieder Schritt zu halten“. Dazu finde eine interne Vorabstimmung statt, zu der man sich nicht äußere, so das Kanzleramt.

Cyberattacken oder Stören von Funkverkehr

Aber Kanzler Friedrich Merz gab zuletzt schon die Linie vor. Der BND müsse „nachrichtendienstlich auf dem allerhöchsten Niveau mitspielen“, verlautbarte er. Denn die Sicherheitslage sei noch nie in der Nachkriegsgeschichte so ernst gewesen wie heute. Auch Kanzleramtschef Thorsten Frei wirbt derzeit offensiv für den „Paradigmenwechsel“ für den Dienst. Wenn es die Sicherheitslage erfordere, müsse der BND mehr als nur Informationen erheben, sondern aktiv werden.

Nicht „in James-Bond-Manier“, aber so, dass Gefahren wie Cyber- oder Drohnenangriffe abgewehrt werden könnten. Konkret benennt Frei das Stören von Funkverkehr zur Drohnenabwehr, Cyberattacken gegen Waffenproduktionsstätten oder das Ausschalten von Krypto-Wallets feindlicher Agenten, mit denen diese digital Geld transferieren. Für andere Dienste sei so etwas „eine Selbstverständlichkeit“.

Für den BND aber wäre es ein Novum. Denn bisher darf dieser nicht selbst Straftaten begehen – auch als Lehre aus der NS-Zeit. Frei aber versichert, dass es für solche Aktionen Eingriffsschwellen geben werde: Die Sicherheit Deutschlands müsse dafür auf dem Spiel stehen – wie genau die definiert werden, lässt er bisher offen.

Und das Kanzleramt will noch mehr für den BND. Diesem sollen laut Frei künftig auch „eingriffsintensive Zugriffe“ auf Handys oder Server erlaubt werden. Und dies auch dann, wenn Zielpersonen sich in Deutschland befinden – was dem BND als Auslandsnachrichtendienst bisher nicht möglich ist.

Zugleich soll der BND länger Daten aus Telekommunikationsnetzen abgreifen dürfen, die er mithilfe von Stichworten, den „Selektoren“, durchsucht: künftig mit Speicherfristen von sechs bis zwölf Monaten. Das wäre deutlich mehr als die drei Monate, die Justizministerin Verena Hubig (SPD) für ihre geplante IP-Speicherung vorsieht – aber immer noch weniger als andere europäische Geheimdienste. Zudem soll der BND für die Datenauswertung künftig auch KI verwenden dürfen.

Widerstand der Bundesdatenschutzbeauftragten

Strittig wird auch die geplante Neuaufstellung der Kontrolle des BND. Künftig soll diese beim 2022 neu eingeführten Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden, einem mit früheren Rich­te­r*in­nen besetzten Gremium. Die Aufsicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag bliebe bestehen, die Kontrolle durch die Bundesdatenschutzbeauftragten oder die G10-Kommission, die konkrete Überwachungsmaßnahmen genehmigt, fiele weg.

Schon in den Koalitionsverhandlungen, als sich die Pläne abzeichneten, hatte die Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider in der taz gegen den Entzug der Kontrollrechte protestiert. Der Plan sei weiterhin „nicht zielführend“, sagt nun ihr Sprecher der taz. Die Datenschutzbeauftragte kompensiere, dass Menschen, die von BND-Maßnahmen betroffen seien, wenig Rechtsschutzmöglichkeiten hätten. Sie genieße „ein hohes Maß an Bekanntheit, Reputation und Vertrauen“ und habe als Einzige einen Überblick über Datenschutzverstöße aller Sicherheitsbehörden.

Deshalb sollte lieber eine unbürokratische Kooperation ihres Hauses mit dem Kontrollrat ermöglicht werden, so ihr Sprecher. Ein Entzug der Kontrolle wäre dagegen eine „Schwächung des Grundrechtsschutzes“.

Auch der Vorsitzende der G10-Kommission, der CDU-Mann Michael Grosse-Brömer, sagte der taz, seine Kommission sehe natürlich die Notwendigkeit, die deutsche Sicherheitsarchitektur zu stärken. „Ich rate aber dazu, die jahrelange Parlaments- und Kontrollerfahrung von Mitgliedern der G10-Kommission und insbesondere die Expertise deren Mitarbeiterstabes in der Bundestagsverwaltung nicht vollständig zu vernachlässigen.“

Und im Justiz- und Verteidigungsministerium soll es ebenso Vorbehalte geben, wie rechtsstaatlich die geplanten Befugnisse sind und wie kompatibel mit den Aufgaben anderer Dienste und Einheiten. Öffentlich äußern sich beide Ministerien nicht dazu. Die interne Ressortabstimmung kommentiere man nicht, heißt es auch dort.

„Einen Blankoscheck darf es nicht geben“

Der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner, der mehrere Jahre im Kontrollgremium der Geheimdienste im Bundestag saß, sagte der taz, er unterstütze das Ansinnen, dem BND angemessene Werkzeuge für die aktuelle Bedrohungslage zu geben. „Eine Bleiweste funktioniert nicht.“ Aber: „Einen Blankoscheck darf es nicht geben, und die Befugnisse sollten auch nicht überstrapaziert werden. Der BND muss nicht die CIA werden. Und ein demokratischer Dienst darf nicht mit den gleichen Mitteln agieren wie der einer Diktatur.“ Und, so Stegner: „Mit jedem neuen Instrument wächst auch auch der Bedarf für eine parlamentarische Kontrolle.“

Auch der Grüne Konstantin von Notz zeigt sich grundsätzlich offen – ihm fehlt aber eine Reform des Nachrichtendienstrechts „aus einem Guss“, mit klaren Zuständigkeiten und ohne „Lagerdenken“. Die Regierung gebe stattdessen „ein chaotisches Bild ab und handelt sicherheitspolitisch schlicht fahrlässig“.

Ein konkreter Gesetzentwurf fehle bis heute, kommuniziert werde nur mit Medien, nicht mit dem Parlament. „Konkrete Entwürfe werden wir sehr genau prüfen, wenn sie uns vorliegen“, so von Notz zur taz. In diesen Zeiten könne man auch über Erweiterungen der Befugnisse reden. „In einem Rechtsstaat erfordert dies aber auch eine substantielle Stärkung der Nachrichtendienstkontrolle.“ Auch hierzu müsse die Koalition ein reformiertes Gesetz vorlegen.

Kanzleramtschef Frei betont, dass die Kontrolle des BND durch die Bündelung beim Kontrollrat gar gestärkt werde. Und die Reform an sich unerlässlich sei. Man könne es sich schlicht nicht leisten, hinter den Möglichkeiten derjenigen zurückzubleiben, die Deutschland schaden wollten.

Ob es dazu kommt, dürfte am Ende auch in Karlsruhe entschieden werden. Schon zuletzt wurde gegen den BND wegen seiner Überwachung geklagt. Dass mit den neuen Befugnissen weitere Klagen folgen, gilt als sicher.

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