Schlachthof gegen Tierrechtsaktivisten: Schweinequälerei nur auf Instagram erlaubt
Laut dem Landgericht Oldenburg dürfen Tierschützer Videos aus einem Lohner Schlachthof zwar nicht auf ihrer Website zeigen, dafür aber auf Instagram.
Im Streit um schockierende Schweinebetäubungsbilder aus einem Schlachthof in Lohne haben Tierrechtsaktivisten einen Etappensieg errungen. In einem aktuellen Beschluss vom 27. Januar erlaubte das Landgericht Oldenburg die Verbreitung der heimlich gemachten Aufnahmen über Social-Media-Kanäle. Eine Ausstrahlung der Videos über die Homepage von Animal Rights Watch (Ariwa) hatte das Gericht im Juli 2025 dagegen untersagt.
Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie die Tiere in den Kohlendioxid-Schacht der Brand Qualitätsfleisch GmbH gefahren werden. Der Schlachthofbetreiber hatte versucht, per Gericht die entsprechenden Reels auf dem Account „Der Schlachthofprozess“ zu stoppen. Das Gericht beschied jetzt, auf diese und sonstige Veröffentlichungen des Videomaterials erstrecke sich sein Juli-Urteil nicht.
Die Verbreitung der Bilder über Social Media ist für die Aktivist*innen von zentraler Bedeutung. Neben aktueller Berichterstattung – etwa von einer Intervention beim Auftritt des Agrarministers bei der Grünen Woche in Berlin – nutzen sie den Account für Fund-Raising-Kampagnen, um die Prozesskosten stemmen zu können.
Auch weisen sie auf den Fortgang des Verfahrens hin: Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg soll am 28. April verhandelt werden. „Wir haben heute gegen den Beschluss die sofortige Beschwerde eingelegt“, teilte Brand-Anwalt Walter Scheuerl der taz am Montag auf Nachfrage mit.
Tierschutz sorgt für Tierleid
Die Filme stellen auch die Probleme der CO2-Betäubung dar. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde sie als Tierschutznorm bei der Schlachtung durchgesetzt. Schweine in Gitterkabinen zu pferchen und diese in einem Fahrstuhlsystem in eine kohlendioxidgesättigte Atmosphäre zu bringen, hat sich dabei als eine an den Massenkonsum angepasste fabrikmäßige Lösung durchgesetzt: Die meisten Schweine in Deutschland werden auf diese Weise betäubt.
Die Tierrechtsaktivistin Anna Schubert glaubt, dass es „kaum etwas Tierquälerischeres“ als diese Methode gebe. Mindestens, dass sie für erhebliches Tierleid sorgt, ist seit Jahrzehnten wissenschaftlicher Konsens. Sie rufe „aversive Reaktionen“ hervor, wie es in der Fachliteratur heißt – die wiederum zu dramatischen Szenen führen. Denn einerseits verbindet sich CO2 mit dem Schweinespeichel zu ätzender Kohlensäure. Die sorgt für akute Schmerzen auf den Schleimhäuten.
Andererseits löst das Gas Erstickungsgefühle aus. Es verursacht also Angstzustände, die sich dann wieder in panischem Quieken und zwecklosen Fluchtversuchen äußern: Die Tiere hyperventilieren, koten, schlagen mit den Schweinehufen gegen die verdreckten Stahlstäbe und strecken die Schnauzen in die Zwischenräume, als hofften sie, sich durch sie hindurchzwängen zu können. Das mit anzusehen und zu hören, ist beklemmend. Es wird so gut wie nie filmisch dokumentiert und noch seltener öffentlich gezeigt.
Mittlerweile wird daher europaweit nach Ersatzmethoden gesucht. Auch in Deutschland. Hier hatten von 2020 bis 2023 unter dem launigen Akronym „Tiger“ Forscher*innen der Außenstelle Celle des Friedrich-öffler-Instituts Celle und der Uni Göttingen zusammengearbeitet. Das vom Agrarminsterium und der Fleischindustrie gesponserte Verbundprojekt sollte herausfinden, ob die Betäubung mit Stickstoff oder Argon in den bestehenden Anlagen möglich und schonender wäre.
Bis dahin wurde der Einsatz dieser Inert-Gase „aufgrund von Bedenken in Bezug auf die Gasstabilität, die Betäubungseffektivität, die Fleischqualität und die Kosten nicht als marktfähig eingeschätzt“, wie es in der Projektskizze heißt. Die meisten der Bedenken konnten zerstreut werden. Nur der Kostenfaktor von fast 1 Euro zusätzlich pro Schweinekilo lässt sich nicht leugnen.
Im Gerichtsverfahren gegen Schubert und ihren Mitstreiter Hendrik Haßel zeigte sich, dass der Schlachthofbetreiber selbst auch auf deren mit versteckter Kamera aufgenommene Bilder zurückgegriffen hatte. Er nutzte sie, um das einwandfreie Funktionieren seiner Betäubungsanlage zu dokumentieren.
„Wir sind immer wieder schockiert, wie aggressiv Brand gegen uns vorgeht“, kommentierte nun Schubert den Gerichtsbeschluss. Das Urteil des Landgerichts habe einen Stopp der Insta-Reels offenkundig nicht hergegeben. „Trotzdem wollte Brand, dass die Bilder auch dort gelöscht werden.“
Schubert vermutet hinter derartigen Nebenverfahren eine Strategie. Der Schlachthof wolle sie „einschüchtern, finanziell ruinieren und mundtot machen“, sagt Schubert. Kurz: Sie sieht sich als Opfer einer Slapp-Klage.
Im Zweifel neue Klagen
Brand-Anwalt Walter Scheuerl hält dagegen: Der jetzige Beschluss bedeute ja keinesfalls, dass die „Weiterverbreitung der rechtswidrig beschafften Videoaufnahmen erlaubt oder gar rechtmäßig“ sei. Sollte die Entscheidung vorm Oberlandesgericht Bestand haben, müsse man eben gesondert gegen diese Einzelveröffentlichung klagen.
„Das wäre absurd“, sagt Scheuerl. „Dann träfe genau das ein, was Frau Schubert irrigerweise beklagt.“ Es würden dann nämlich „mit jedem Posting neue Klagen erforderlich“. In der Folge würden nur der Gerichtsaufwand und die Verfahrenskosten weiter steigen.
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