piwik no script img

Nach taz-RechercheUrteil zu rechtsextremer Artgemeinschaft verschoben

Weil bei einer Person im Umfeld des rechtsextremen Vereins Sprengmaterial gefunden wurde, verschiebt das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung.

Die Namen der Völkischen werden wohl an einem anderen Tag gerichtet werden Foto: Jennifer Brückner/dpa

Die Mitteilung kam überraschend: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird weiter über die rechtsextreme „Artgemeinschaft“ verhandeln. Eigentlich hätte am Dienstagmorgen ein Urteil dazu verkündet werden sollen, ob das Verbot der Organisation aufgehoben wird oder bestehen bleibt. Doch am Montag erklärte das Gericht kurzfristig, dass es die mündliche Verhandlung wieder eröffnet.

Grund sind demnach Ermittlungen gegen eine Person im Umfeld der Artgemeinschaft wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz. Diese gäben „Anlass zu weiteren Erwägungen bzw. ergänzenden Sachverhaltsermittlungen“. Über die Ermittlungen hatten die Vertreter des Bundesinnenministeriums das Gericht am 5. Februar informiert.

Die taz hatte zuvor exklusiv über eine Razzia auf einem Hof im Burgenlandkreis berichtet. Diese fand parallel zur mündlichen Verhandlung am 28. Januar statt. Neben Munition und Waffen, darunter Armbrüsten, hatte die Polizei dort nach eigenen Angaben jede Menge „sprengfähiges Material“ sichergestellt – und zwar im zweistelligen Kilobereich. Die Fachleute hielten das Material für so gefährlich, dass sie es nicht transportierten, sondern vor Ort sprengten.

Ermittelt wird gegen den 25-jährigen Thore W. Sein Vater Marcel W. ist ein einschlägig bekannter Rechtsextremist – und Mitglied der Artgemeinschaft. Mutter Janine W. ist ebenfalls in der Szene aktiv.

Langjährige Indoktrination von Kindern

Der taz liegen Fotos vor, die Janine W. auf mindestens einem der Treffen des Vereins zeigen, sowie von ihrem Sohn Thore W. auf rechtsextremen Veranstaltungen, etwa auf einem Sommerfest der NPD, einem Treffen des neuheidnischen rechten Orphischen Kreises oder bei einem Lager des völkisch-bündischen Sturmvogels, der aus der verbotenen Wiking-Jugend hervorging.

Die aktuellen Ermittlungen und der Sprengstofffund berühren dabei Aspekte, die auch bei der Verhandlung um das Verbot der Artgemeinschaft eine Rolle spielen. Etwa, wie gefährlich die langjährige Indoktrination von Kindern und Jugendlichen in den Familien der Artgemeinschaft ist und wie ausgeprägt der kämpferisch-aggressive Charakter der Organisation wirklich ist.

Genau darüber war beim ersten Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht gestritten worden. „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ hatte gegen ihr Verbot geklagt. Das hatte das Bundesinnenministerium am 4. August 2023 ausgesprochen. Demnach richte sich die „rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Vereinigung“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.

Im Sommer 2023 waren deshalb insgesamt 26 Wohnungen von 39 Mitgliedern in 12 Bundesländern durchsucht worden. Die Polizei hatte Gold, Schusswaffen und rechtsextreme Propaganda beschlagnahmt.

Ein Trinkhorn auf die Ahnen

Die mündliche Verhandlung am 28. Januar gewährte seltene Einblicke in das Innenleben des Vereins. Die ehemalige Leiterin der Artgemeinschaft, Sabrina Seiferth, hatte sich für die Verhandlung mit einer schwarzen Langhaarperücke verkleidet. Begleitet wurde sie vom ehemaligen Schriftführer Alexander Donninger und den Anwälten der Artgemeinschaft, Wolfram Nahrath und Peter Richter – selbst langjährig in der rechtsextremen Szene aktiv.

Gegründet wurde der rechtsextreme Verein 1951. Er gab sich ein „Artbekenntnis“ und „Sittengesetz unserer Art“, beschwor die „Menschen nordischer Rasse“ und „fälischer Rasse“ und war über Jahrzehnte hinweg durch den Hamburger Rechtsanwalt und NPD-Funktionär Jürgen Rieger geprägt.

Die Verhandlung drehte sich unter anderem um die Frage, ob die Artgemeinschaft eine „Religionsgemeinschaft“ sei, wie dessen Vertreter behaupten. Für das Bundesinnenministerium hingegen missbraucht der Verein das Grundrecht der Religionsfreiheit, um eine „Rassenideologie“ zu verbreiten. Der Begriff „Art“ stehe dabei für „Rasse“. Das Ministerium verwies dafür beispielhaft auf die Schrift „Weg und Ziel der Artgemeinschaft“ von Rieger, in der es heißt, eine „Rassenmischung“ müsse verhindert werden, um die eigene „Art“ zu bewahren.

Donninger erklärte dazu, nach Riegers Tod habe es einen „Generationenbruch“ gegeben, der Begriff „Rasse“ sei längst aus der Satzung gestrichen. Vorträge seien „historischer“ und „esoterischer“ geworden, außerdem hätten Mantras stattgefunden. Man habe bei Feiern mit einem Horn Met auf Ahnen, Frieden und Götter angestoßen. „Unpolitisch“ sei man, so Donninger.

Kochschürzen mit Hakenkreuzen

Auch die ehemalige Vorsitzende Seiferth beteuert Harmlosigkeit. Bei einer Erntedankfeier habe man „kindgerechte Volkslieder“ gesungen, Theater gespielt, Märchen gelesen, Volkstanz gemacht. Die NS-Propaganda, etwa Kochschürzen mit Hakenkreuzen, die bei den Durchsuchungen gefunden wurden? „Wir sind geschichtsinteressiert“, erklärt Seiferth.

Der Senatsvorsitzende erwähnte dagegen die Namen zahlreicher Rechtsextremisten, die rund um den Verein auftauchten, etwa den neurechten französischen Publizisten Pierre Krebs, den früheren NPD-Bundesvorsitzenden Tobias Schulz, der sich Baldur Landogart nennt, oder Nikolai Nehrling, der als „Volkslehrer“ bekannt und wegen Holocaustleugnung verurteilt wurde. Auch Frank Kraemer, Gitarrist der Rechtsrockband Stahlgewitter, sowie Bernhard Schaub, Gründer des Holocaustleugner-Netzwerks „Europäische Aktion“, seien 2023 auf eine Sonnenwendfeier des Vereins in Harztor-Ilfeld (Thüringen) eingeladen worden.

Für die Anwälte des Ministeriums ist klar, dass der rechtsextreme Verein unter anderem seinen Antisemitismus habe verschleiern wollen. Ein Beispiel: In einer Chatnachricht forderte ein Mitglied 2023, künftig solle in einem Vortrag über „Freiheit“, der bei der Morgenfeier gehalten werde, das Wort „Juden“ durch „Dunkelmächte“ ersetzt werden. Damit wüssten alle, „was gemeint ist“.

Während die Artgemeinschaft betont, ein isolierter Verein gewesen zu sein, weist das Innenministerium auf das „Hineinwirken“ in die extreme Rechte hin. So berichtete ein Zeuge namens Harald Schmidt unter anderem von einem Vortrag von Thorsten Heise bei der Artgemeinschaft. Heise ist seit Jahrzehnten in der militanten Neonazi-Szene aktiv und sitzt aktuell im Bundesvorstand von Die Heimat (ehemals NPD).

Rassismus im Shop

Der Zeuge Schmidt war eigentlich von den Ver­tre­te­r*in­nen der Artgemeinschaft geladen worden, um sie zu entlasten. Fotos zeigen den 69-jährigen Österreicher selbst auf zahlreichen rechtsextremen Veranstaltungen. An Sonnenwendfeiern durften nur Mitglieder und deren Kinder teilnehmen. Gäste benötigten Bürgschaften aus dem Verein. Vor Gericht berichtete Schmidt nun von „fast 300 Leuten“, während der Verein nur 81 Mitglieder hatte.

Bei Veranstaltungen wollte die Artgemeinschaft lieber im Verborgenen bleiben. Aber im Netz suchte der Verein die Öffentlichkeit. Ihm folgten tausende Menschen in den sozialen Medien. Im „Buchdienst“ konnten Interessierte eine Vielzahl rassistischer Schriften erwerben.

Das berührt den „kämpferisch-aggressiven“ Charakter des Vereins, den das Bundesinnenministerium anführt. Anwalt Nahrath hielt dagegen, Artgemeinschaft-Mitglieder hätten noch nie einen muslimischen Gottesdienst gestört. Sein Kollege Peter Richter erklärte, die Artgemeinschaft leiste „biologischen Widerstand“. Ob das irgendwem weh tue, wollte er wissen, ob es überhaupt eine Handlung gebe, die man dem Verein vorwerfen könne.

Es handle sich um ein „fortlaufendes Untergraben“ der demokratischen Ordnung, meinten dagegen die Ver­tre­te­r*in­nen des Bundesinnenministeriums. Die Haltung sei entscheidend, weder Gewalt noch Straftaten nötig. Die Artgemeinschaft habe ein „ausgeprägtes Freund-Feind-Denken“. Die eigene „Rasse“ befinde sich vermeintlich in einem ständigen Kampf ums Überleben. Diesen habe der Verein mit „niederträchtiger Sprache“ geführt. Sein Ziel sei gewesen, „aufzustacheln“.

Inwiefern dies auch für die eigenen Kinder gilt und ob der aktuelle Sprengstofffund auf dem Hof im Burgenlandkreis dabei eine Rolle spielt – das wird nun erneut mündlich verhandelt. Der Termin dafür steht noch nicht fest.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare