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Europäische IranpolitikDie Sanktionen gegen die iranischen Revolutionsgarden wirken

Gastkommentar von

Lisa Neal

Wer die jüngst beschlossene EU-Maßnahme als Symbolpolitik abtut, übersieht ihre Folgen. Die entscheidende Frage ist: Was ist der nächste Schritt?

Die Islamische Revolutionsgarde auf den Straßen Teherans Foto: Morteza Nikoubazl/NurPhoto/imago

A m 30. Januar 2026 stufte die Europäische Union die iranische „Armee der Wächter der Islamischen Revolution“ (IRGC), kurz Revolutionsgarde, als Terrororganisation ein. Die paramilitärische Gruppe übt in Iran bedeutende politische und wirtschaftliche Macht aus und wird maßgeblich für die brutale Niederschlagung der Proteste im Januar 2026 verantwortlich gemacht.

Kri­ti­ke­r*in­nen sagen, der Schritt komme zu spät und sei vor allem symbolisch. Die Revolutionsgarde war bereits sanktioniert, einzelne Mitglieder zusätzlich mit Einzelsanktionen belegt, während die von ihr kontrollierte Schattenwirtschaft in Iran internationale Sanktionen umgeht. Diese Einschätzung greift jedoch zu kurz. Drei Punkte zeigen, dass die Einstufung der IRGC als Terrororganisation Wirkung entfaltet.

Bild: Jan Zappner
Lisa Neal

Lisa Neal ist Politikwissenschaftlerin und seit 2022 als Doktorandin Fellow am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik in Hamburg (IFSH). In ihrer Dissertation untersucht sie am Länderbeispiel Iran die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Sanktionen.

Durch die Listung der Revolutionsgarde als Terrororganisation werden alle Mitglieder kriminalisiert. Betroffen sind nicht nur diejenigen in offiziellen Funktionen, sondern auch Personen in inoffiziellen Positionen – also jene, die bislang aus der Sanktionslogik der EU herausfielen. Für die Mitglieder bedeutet das: Europaweit drohen Strafverfolgung, Vermögenssperren und Einreiseverbote. In Staaten mit universeller Strafverfolgung von Terrorismus können sich weitere juristische Schritte ergeben. Auch jede Unterstützung der IRGC wird nun strafbar – vom Tragen ihrer Symbole bis hin zur ideellen Nähe.

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An dieser Stelle weisen Kri­ti­ke­r*in­nen darauf hin, dass nur wenige Mitglieder der IRGC überhaupt in die EU reisen. Das ist richtig. Dennoch sollte nicht unterschätzt werden, dass die EU durchaus von Mitgliedern frequentiert wird. Die Listung erhöht die Chance, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Ein entscheidender Punkt ist die wirtschaftliche Verflechtung der IRGC. Sie ist nicht nur militärisch und politisch aktiv, sondern auch einer der größten Arbeitgeber in Iran – durch ein Netz von Unterfirmen. Personen, die dort gearbeitet haben, ebenso wie Männer, die ihren verpflichtenden Wehrdienst bei der IRGC leisten mussten, werden pauschal mitkriminalisiert. Inwieweit sie die Organisation tatsächlich unterstützt haben, wird künftig bei Asyl- und Visaanträgen eine Frage sein.

Der Overcompliance-Effekt

Die Listung verstärkt den sogenannten Overcompliance-Effekt: Banken und Unternehmen in der EU agieren besonders vorsichtig, selbst bei Geschäften mit und in Iran, die formal erlaubt sind. Diesen Effekt gibt es bereits durch die sogenannten extraterritorialen US-Sanktionen, die weltweit Banken und Firmen treffen, die mit Iran handeln. Auch wenn die EU diese Form der Sanktionen rechtlich nicht anerkennt, prägt ihr Einfluss das Verhalten von Banken und Unternehmen in der Praxis deutlich.

Einige EU-Länder, allen voran Deutschland, unterhalten weiterhin Handelsbeziehungen mit Iran. Diese beschränken sich auf Güter, die von Sanktionen ausgenommen sind. Da die Revolutionsgarde zahlreiche Bereiche der iranischen Wirtschaft kontrolliert, handeln europäische Banken und Unternehmen künftig noch vorsichtiger – aus Angst, mit einer terroristischen Organisation in Verbindung gebracht zu werden. Zwar können Firmen in Deutschland beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüfen lassen, ob ihre Iran-Geschäfte zulässig sind, doch die Komplexität und Undurchschaubarkeit der IRGC setzen auch dieser Prüfung Grenzen.

Kri­ti­ke­r*in­nen weisen darauf hin, dass die Listung nicht hart genug greife, weil in Iran bereits an den Sanktionen vorbei alternative Lieferketten aufgebaut wurden. Das stimmt. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung der Sanktionsforschung: Sanktionen müssen nicht härter, sondern präziser sein. Mehr Sanktionen allein bringen wenig, da ihre Wirkung mit der Zeit abnimmt. Entscheidend sind jetzt genaue Analysen und ein fundiertes Verständnis der wirtschaftlichen Verflechtungen der IRGC, um die Schattenwirtschaft gezielt zu treffen. Eine grundlegende Kriminalisierung trägt dazu bei, vor Verbindungen mit der Revolutionsgarde abzuschrecken.

Die EU kommt ins Handeln, gut so

Die Listung der Revolutionsgarde markiert eine veränderte Haltung der EU gegenüber Iran. Bisher hatte die EU Verhandlungsspielräume offengehalten und den Druck durch Sanktionen schrittweise aufgebaut. Mit der Listung schränkt sie den diplomatischen Handlungsspielraum ein und zeigt, dass sie bereit ist, aktiver Druck auszuüben.

Der Schritt hin zu einer proaktiveren Iran-Politik ist richtig. Die Diskussion sollte sich nicht daran aufhängen, ob die Maßnahme symbolisch wirkt. Wichtiger ist die Frage: Was kommt als Nächstes? Sanktionen und Listungen allein bilden keine Strategie, sondern sind immer Teil eines größeren Vorgehens. Ein Beispiel für ein mögliches weiteres Vorgehen wäre die Umleitung eingefrorener iranischer Vermögenswerte. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine haben EU-Staaten russische Vermögenswerte eingefroren, die für den Wiederaufbau und die Unterstützung der Ukraine genutzt werden sollen. Analog könnte die EU prüfen, ob sie auch iranische Gelder anderweitig verwenden kann.

Die Listung wird als Mangel an Glaubwürdigkeit gewertet; Kri­ti­ke­r*in­nen fordern sie schon seit vielen Jahren. Um als normativer außenpolitischer Akteur an Glaubwürdigkeit zu gewinnen, muss die EU lernen, Maßnahmen wie die Listung auch klugheitsrational zu begründen. Diese Schritte sollten nicht nur moralisch, sondern auch strategisch nachvollziehbar sein. Es muss klar werden, welche Ziele die EU verfolgt, was sie von Iran fordert und wie gut sie die Folgen ihres Handelns abwägen kann. Teil einer kohärenten Strategie muss die bessere Überwachung der Folgen ihres Handelns sein, um sicherzustellen, dass die iranische Zivilbevölkerung nicht unter den Maßnahmen leidet.

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