Verbotsverfahren erfolgreich: Staatstheatergericht hält AfD für verfassungswidrig
Beim „Prozess gegen Deutschland“ im Thalia Theater votiert die Jury für ein AfD-Verbot. Regisseur Milo Rau hatte auch Rechte auf die Bühne gebeten.
Mit einem differenzierten Geschworenenurteil ist Deutschlands erster AfD-Verbotsprozess zu Ende gegangen. Im Rahmen einer von Regisseur Milo Rau in Szene gesetzten dreitägigen Gerichtsverhandlung am Hamburger Thalia Theater erklärte die Jury-Mehrheit, dass die extrem rechte Partei sowohl gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes verstoße als auch die Menschenwürde verletze.
Das Zustandekommen des siebenköpfigen Gremiums war im Dunklen belassen worden. Erahnen ließ sich bei der Minimalpräsentation der Freiwilligenrichter*innen bei der Auftaktsitzung am Freitag bestenfalls, dass sie das dramaturgische Team als Repräsentant*innen eines vermuteten Querschnitts gecastet hatte.
Am Sonntag erklärte eine Sprecherin der Geschworenen schließlich, fünf von ihnen hätten in der Gesamtbetrachtung dafür gestimmt, dass ein AfD-Verbot „durchs Verfassungsgericht geprüft werden soll“. Sofort gestrichen werden solle aber die staatliche Finanzierung der Partei.
Unproblematisch war die Veranstaltung zu keinem Zeitpunkt. Eine ganze Reihe Zeug*innen war abgesprungen, weil das dramaturgische Team auch extrem Rechte auf die Bühne des Thalia gebeten hatte, und zwar mehr, als die Prozessform erforderlich gemacht hätte.
Kritik am Spektakel
So bleibt komplett unverständlich, warum Frauke Petry am Sonntag nach Ende der Beweisaufnahme und vor der Urteilsverkündung als Pausenclownin auftreten durfte. Die Vorsitzende einer rechten Kleinstpartei redet zwar Quatsch, ist aber weder lustig noch interessant oder gar auf dunkle Weise faszinierend.
Ohne sich dem Spiel zu verweigern, hatte Historiker Volker Weiß seine Skepsis gegenüber der Veranstaltung deutlich artikuliert. Am Samstag trat er in den Zeugenstand, um die Geschichtspolitik der AfD darzustellen. „Wir sind alle Laiendarsteller in einem fragwürdigen Spektakel“, hatte er aber zunächst die eigene Rolle hinterfragt.
Eine nachvollziehbare Kritik: Dokumentarisches Theater ist zwar ein etabliertes Medium, um aktuelle Ereignisse, die alle angehen, anschaulich zu machen. Aber anders als bei Rau, dessen „Prozess gegen Deutschland“ einem Verbotsverfahren vorgreift, dass es wohl nie geben wird, war es dabei eher auf Geschehenes bezogen.
Entstanden im Zuge der Französischen Revolution – in einer Zeit, als Theater das einzige allgemein zugängliche Massenmedium war – hatte es in Deutschland seine erste Hochphase in der Weimarer Republik, die Demokratie lernen wollte: Erwin Piscator ließ anfangs wichtige Reichstagssitzungen und Parteitagsdebatten in Arbeiterkneipen reenacten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trug es entscheidend dazu bei, einen Begriff für die NS-Verbrechen zu finden – und die Bedeutung ihrer strafrechtlichen Aufarbeitung zu vermitteln. So hatte Peter Weiss in „Die Ermittlung“ noch im Schlussjahr des Frankfurter Auschwitz-Prozesses dessen Wortlaut-Protokolle in die Form eines Oratoriums gebracht.
Damit machte er einerseits das dringend benötigte und von Staatsanwalt Fritz Bauer gegen zähe Widerstände erkämpfte juristische Verfahren allgemein zugänglich. Und er legte die im Zuge des Verfahrens eingesetzten taktischen Abwehrrhetoriken der KZ-Mitarbeiter offen: „Wenn ich einen Stock hatte“, weist zum Beispiel der Angeklagte 13 alle Prügelvorwürfe als verleumderisch zurück, „brauchte ich nicht mit der Hand zu schlagen.“
Seltsam inquisitorisch
Insofern ist es interessant, dass Liane Bednarz als AfD-Verteidigerin im Hamburger „Prozess gegen Deutschland“ energisch daran erinnert, dass sich der Identitären-Führer Martin Sellner mit den in seinem Buch erwähnten Ghetto-Gesetzen auf Dänemark beziehe. Das ist ihr wichtig.
Umgekehrt wird es seltsam inquisitorisch, wenn Anklagevertreter Andreas Speit, taz-Autor seit Jahrzehnten, den konservativen Mainzer Neuhistoriker Andreas Rödder, der als CDU-Vordenker eingeführt wird, zur Einordnung der extrem rechten Ideologen Benedikt Kaiser und Götz Kubitschek befragt.
Rödder hatte sie zuvor als „explizite Theoretiker der Neuen Rechten“ bezeichnet, und das ist ja eigentlich deutlich genug: Laut Bundeszentrale für politische Bildung versteht man unter der Neuen Rechten eine „geistige Strömung“ mit dem Ziel der „Erneuerung des Rechtsextremismus“. Speit hält Rödders Wortwahl offenbar für verharmlosend.
Hakeleien und vergebene Chancen
Damit verrennt er sich, leider: Denn Rödder hatte ja zuvor einerseits erklärt, dass ein AfD-Verbot unvermeidlich wäre, sollte der Nachweis gelingen, dass die Partei offensiv verfassungsfeindlich ist. „Dann gehört sie verboten“, so der Professor. Anders, als beim seinerzeitigen KPD-Verbot hätte man Rödder zufolge in diesem Falle aber mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu rechnen: „Es würde zu Unruhen führen, da bin ich sicher.“ Hier weiterzubohren, hätte ergiebig sein können.
Aber diese Hakeleien und vergebenen Chancen sind politisch aussagekräftig und markieren spannungsvolle Höhepunkte. Die künstliche Situation der Zeugeneinvernahme ermöglicht andere, gleichsam unhöflichere, aber dafür mitunter ergiebigere direkte Kommunikation: Das ist der Vorzug eines solchen Projekts. Das war allerdings ausgerechnet durch Dramaturgiefehler sowohl am Eröffnungsabend als auch am Samstagnachmittag mehrfach an den Rand des Scheiterns gebracht worden.
So hatte am Freitag die neu erfundene parajuristische Prozessform, garniert mit Sonntagsreden von rechts und links, im Zentrum gestanden und alles mit lähmender Langeweile zugedeckt.
Pseudo- und Unwissen
Am Samstag wiederum war eine Altersgrenze für die Nutzung von Social-Media-Plattformen für unter 16-Jährige als Thema aufgerufen worden. Für sich genommen wäre das ein toller Debattengegenstand. Die Diskussion über ein AfD-Verbotsverfahren entgrenzt er hingegen komplett.
Expertise dazu hat man auch keine aufgetan: Es geht sogar so weit, dass Dramaturg Robert Misik, auch taz-Kolumnist, in den Zeugenstand tritt, um mit charmantem Schmäh sein Pseudo- und Unwissen zum Sujet auszubreiten. Offenbar hat er auch ein Buch darüber geschrieben. Das wird man sich getrost schenken können.
„Ich denke, dass wir heute Nachmittag relativ wenig über soziale Medien gelernt haben“, resümierte die souverän agierende Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin nach immerhin zweieinhalb Stunden das Ergebnis der Verhandlung an jenem Abend.
Reale Bedrohung durch die AfD freigelegt
„Auch wenn das, was wir hier machen, Theater ist“, hatte sich die Anwältin Gabriele Heinecke als Anklagevertreterin fürs Schlussplädoyer an die Geschworenen gewandt, „geht es nicht um Kunst.“ Thema sei vielmehr „die Gefahr, die von einer breiten, rechten Bewegung ausgeht“.
Der „Prozess gegen Deutschland“ war insofern ein Wagnis, weil er diese nicht bagatellisieren durfte, aber auch vermeiden musste, als Schauprozess diffamiert zu werden. An den drei Tagen wurde daher einerseits die reale Bedrohung durch die AfD freigelegt – für Menschenwürde, Demokratie und für Leib und Leben von vielen. Aber auch in den Zeugenaussagen konnten sich die Hoffnungen, Befürchtungen und eben realen Ängste, die ein Verbotsverfahren weckt, kondensieren.
Insofern ist und bleibt auch diese theatrale Simulation ein Muster. Aber weil es auch im Urteil bei aller Formelhaftigkeit die Komplexität der Frage wahrt, war sie doch wenigstens keines ohne Wert.
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