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Pro-Palästina-Proteste in GroßbritannienEin Teilerfolg vor Gericht

Die Einstufung der Gruppe Palestine Action als terroristisch war unverhältnismäßig, lautet das Urteil eines Londoner Gerichts. Das Verbot bleibt in Kraft

Demonstranten am Freitag, dem 13. Februar, vor den Royal Courts of Justice in London Foto: Jaimi Joy/reuters

Drei Rich­te­r:in­nen des Londoner zentralen Obersten Gerichtes Royal High Court of Justice haben am Freitag die terroristische Einstufung der britischen Organisation Palestine Action (PA) durch die britische Regierung in einem Urteil für unverhältnismäßig erklärt.

Die damalige britische Labour-Innenministerin Yvette Cooper hatte PA im Juli vergangenen Jahres als terroristisch eingestuft. Grund waren die Beschädigung von zwei Tankflugzeugen auf einem Militärflughafen sowie ähnliche Aktionen gegen britische Einrichtungen, die laut PA mit der israelischen Rüstungsindustrie in Verbindung stehen.

Die Einstufung als terroristisch bedeutet, dass jegliche Unterstützung von PA auf britischem Boden, ähnlich wie auch die zahlreicher rechtsextremer und islamistisch-militanter Gruppen, untersagt wurde. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 14 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Die Einstufung hatte eine Welle gewaltfreier Proteste im Vereinigten Königreich ausgelöst. Deren Kennzeichen war das Mitführen von Plakaten, auf denen vor allem der Satz „Ich bin gegen Völkermord, ich unterstütze Palestine Action“ stand. Laut der Organisation „Defend our Juries“, die diesen Widerstand mit koordiniert hatte, sei es dadurch zu 2.787 polizeilichen Festnahmen auf der Grundlage des britischen Anti-Terrorismus-Gesetzes gekommen.

Einschränkung von Grundrechten

Die Mitbegründerin von PA, Huda Ammori, hatte die Entscheidung gerichtlich prüfen lassen. Sie selber vergleicht die Gruppe mit den Suffragetten am Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Rich­te­r:in­nen urteilten nun nach einer dreitägigen Anhörung, dass die terroristische Einstufung der Gruppe eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung und des Versammlungsrechts darstelle.

Die „sehr kleine Anzahl von Aktivitäten“ von PA, die unter die Definition von Terrorismus fallen würde, habe noch nicht den Grad, das Ausmaß oder die Hartnäckigkeit erreicht, die ein Verbot als terroristische Organisation rechtfertige.

Trotz des Sieges am Freitag bleibt PA so lange verboten, bis in künftigen gerichtlichen Verfahren über die nächsten Schritte entschieden wird. Innenministerin Shabana Mahmood, die sich in der Vergangenheit selber für propalästinensische Kampagnen eingesetzt hatte, bezeichnete das Urteil als enttäuschend.

Die britische Regierung habe ihre Entscheidung auf der Basis einer gründlichen Beweislage getroffen. Sie werde Berufung einlegen. Denn das Gericht habe zugestimmt, dass Aktionen der Gruppe terroristisch gewesen seien und dass es sich bei Palestine Action um keine gewöhnliche zivile Protestbewegung handele, die sich an demokratische Werte im Rahmen der Rechtsordnung halte.

Ein verletzter Polizist

Die Einstufung habe Bri­t:in­nen dennoch weiterhin erlaubt, sich friedlich für Pa­läs­ti­nen­se­r:in­nen einzusetzen. Unterstützer:innen, die sich am Freitag vor dem Gericht versammelt hatten, begrüßten das Urteil.

Bereits am 4. Februar 2026 waren sechs Ak­ti­vis­t:in­nen der PA von einem Schwurgericht freigesprochen worden. Sie waren gewaltsam in ein Unternehmen eingebrochen, das Verbindungen zu dem israelischen Rüstungsunternehmen Elbit Systems unterhält.

Dabei hatten sie nicht nur versucht, hohen Sachschaden anzurichten, sondern einem Polizeibeamten eine Wirbelsäulenverletzung zugefügt. Die britische Staatsanwaltschaft erwägt eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Acht Aktivist:innen, die laut des Anti-Terrorgesetzes angeklagt worden waren, waren im vergangenen November in einen Hungerstreik getreten. Die letzten beiden von ihnen beendeten ihren Protest im Januar nach 73 Tagen.

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