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Zahlen des Zolls zu MindestlohnbetrugWenig Kontrollen, viele mutmaßliche Verstöße

Bei 13,90 Euro liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze. Viele Arbeitgeber brechen aber das Gesetz und drücken die Summe – vor allem in der Gastronomie.

Fast 2.500 der eingeleiteten Verfahren betrafen das Gast- und Hotelgewerbe Foto: Elisa Schu/dpa

dpa | Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Wie das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der Linken mitteilte, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 2025 bundesweit 25.765 Mal Arbeitgeber. In 6.121 Fällen wurden Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet.

„Im Schnitt wird bei jeder vierten Kontrolle ein Mindestlohn-Verstoß aufgedeckt“, sagte der Linken-Abgeordnete Cem Ince, der die Anfrage gestellt hatte. Fast 2.500 Verfahren betrafen laut Finanzministerium allein das Gast- und Hotelgewerbe. Jeweils mehr als 500 Verfahren kamen bei Speditionen, Baufirmen und Friseur- und Kosmetikstudios zusammen. Bei Taxis, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten fand der Zoll ebenfalls viele Verstöße.

Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde. Allein von dieser Lohnsteigerung waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts 4,8 Millionen Jobs betroffen. Die Zollkontrollen erreichen also nur einen kleinen Teil der Betriebe, die Menschen zum Mindestlohn beschäftigen.

Linken-Politiker Ince nannte Schätzungen auf Grundlage von Beschäftigtenbefragungen, die im jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission erwähnt werden. Demnach würden bis zu 2,5 Millionen Menschen „um den Mindestlohn betrogen“, sagte der Abgeordnete. Die Gegenmaßnahmen reichten nicht.

Mehr Kontrollen gefordert

„Ich fordere deshalb eine deutliche Ausweitung der Kontrollen“, sagte Ince. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit brauche dafür ausreichend Personal. Die Zahl der Kontrollen und der Anteil der entdeckten Verstöße bewegten sich 2025 in etwa auf dem Niveau des Vorjahrs.

Als Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wird zum Beispiel gewertet, wenn Arbeitszeiten nicht erfasst oder nachgewiesen werden. Wenn Beschäftigte verdeckt oder offen gedrängt werden, unbezahlt länger zu arbeiten, sinkt der Stundenlohn. Zum Teil wird das Arbeitspensum so hoch angesetzt, dass es in der bezahlten Zeit nicht zu schaffen ist. Ein anderer Trick sind Abzüge vom Lohn für Arbeitsmittel oder -kleidung. Auch mit sogenannter Scheinselbstständigkeit wird der Mindestlohn bisweilen umgangen.

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