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Gerechte ErbschaftssteuerFairness gibt es nicht

Gastkommentar von

Dirk Engelmann

Die einen erben, andere nicht. Das ist ungerecht und daran ist nur schwer etwas zu ändern. Aber wie wäre es, Erbschaften als Einkommen zu besteuern?

Immobilien werden häufig vererbt oder durch Schenkungen weitergegeben Foto: imago

E ine offensichtlich faire Erbschaftssteuerregelung gibt es nicht. Das Grundproblem liegt darin, dass die Betrachtung der Vererbenden und der Erbenden sehr unterschiedliche Schlüsse nahelegt. Schaut man auf die Vererbenden, so ist das Argument naheliegend, das Erbe sei das Ergebnis ihrer Arbeit oder sonstiger Einkommen, die bereits versteuert wurden. Also sollten sie über ihr Vermögen auch frei verfügen können. Hieraus ließe sich ableiten, dass es nur fair wäre, Erbschaften gar nicht zu besteuern.

Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in der Regel nichts geleistet. Aus dieser Perspektive ließen sich durchaus sehr hohe Erbschaftssteuern rechtfertigen. Daher liegen alle vorstellbaren Erbschaftssteuerregelungen im Rahmen dessen, was grundsätzlich zu rechtfertigen ist. Damit erweist sich aber auch keine spezifische Regelung als eindeutig gerecht. Vielmehr wird jede Regelung willkürlich sein, was sich auch in der Vielfalt der Regelungen in der EU zeigt.

Bild: privat
Dirk Engelmann

ist Professor für Volkswirtschaftslehre (Finanzwissenschaft) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er forscht unter anderem zu Fairness, Abstimmungsverhalten und (verzerrten) Erwartungen.

Weniger willkürlich wird es allerdings, wenn wir Erbschaften nicht anders behandeln als Arbeitseinkommen. Erbschaften sind sinnvollerweise als Einkommen zu betrachten, da sie Zuflüsse zum Vermögen sind. Die Besteuerung der Erbschaften sollte sich dabei an der Situation der Erbenden orientieren. Denn wer erbt, kann über das Erbe zukünftig verfügen und profitiert davon. Einkommen durch Erbschaften statt durch Arbeit zu erlangen, ist ein erheblicher Vorteil.

Eine zusätzliche steuerliche Bevorzugung von Einkommen aus Erbschaften gegenüber Arbeitseinkommen erscheint keinesfalls gerechtfertigt, daher sollten Erbschaften in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben und zusammen mit sonstigem Einkommen versteuert werden.

Wie wäre es denn, steuerliche Anreize für Vererbende zu schaffen, die ärmere Verwandte oder Bekannte eher großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten

Nach derselben Logik sollten alle Sonderregeln wie die unterschiedliche Behandlung je nach Verwandtschaftsgrad inklusive aller Freibeträge abgeschafft werden. Bei dieser vorgeschlagenen Regelung hängt die Höhe der Besteuerung nicht nur von der Höhe des Erbes ab, sondern auch vom sonstigen Einkommen der Erbenden. Zusätzlich schafft diese Regelung steuerliche Anreize für die Vererbenden, die ärmeren Verwandten oder Bekannten eher großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten.

Schon durchschnittliche Erbschaften erreichen allerdings eine Höhe, auf die zu einem großen Teil 42 Prozent Einkommenssteuer entfallen würden. Dies wirkt dem Ziel einer relativ geringeren Besteuerung kleinerer Erbschaften durch Personen mit geringem Einkommen entgegen. Um dieses Problem zu umgehen, sollten Erbschaften über mehrere Jahre als Einkommen verteilt werden können, wie dies auch in anderen Vorschlägen zur Erbschaftssteuer zumindest für Betriebsvermögen vorgesehen ist.

Auch die Festlegung dieses Zeitraums ist willkürlich, seien es 10, 20 oder 40 Jahre. Eine gewissermaßen natürliche Streckung und damit weniger willkürlich wäre es, ungefähr die verbleibende Lebenszeit anzusetzen, also beispielsweise auf die verbleibenden Lebensjahre bis zum 85. Geburtstag. Dadurch ergäben sich auch Anreize, eher an die 25-jährigen Enkelkinder zu vererben als an deren 58-jährige Eltern.

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Erbschaften als Teil des Einkommens zu betrachten, ist nicht ohne Vorbild. So werden in der Tschechischen Republik Schenkungen als Teil des persönlichen Einkommens versteuert, wobei Erbschaften dort allerdings steuerfrei sind. Außerdem wurden in Deutschland bis zur Einführung des Bürgergeldes Erbschaften als Einkommen auf staatliche Leistungen angerechnet. Es gab also tatsächlich Menschen, deren Erbschaften mit 100 Prozent besteuert wurden. Allerdings waren dies nicht Milliarden-Erbschaften, sondern kleine Erbschaften von Menschen mit sehr geringem Arbeitseinkommen.

Die Zurechnung von Erbschaften als Vermögen statt als Einkommen bevorzugt aber auch für diese Gruppe Erbschaften gegenüber Arbeitseinkommen. Dem Problem, dass für diese Personen Erbschaften mit 100 Prozent besteuert werden könnten, begegnet man daher besser als mit einer Betrachtung von Erbschaften als Vermögen mit einer ohnehin sinnvollen Regelung, dass Einkommen nicht vollständig auf staatliche Leistungen angerechnet werden.

Gleichbehandlung von Un­ter­neh­mens­grün­de­r:in­nen

Unternehmen zu erben, würde durch eine Behandlung der Erbschaft als Einkommen teilweise stärker belastet. Würden diese Zahlungen über lange Zeiträume gestreckt und ebenso die Zahlung in Form von stillen Beteiligungen des Staates ermöglicht, wären diese Belastungen bei prosperierenden Unternehmen leichter zu handhaben. Außerdem könnten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen an anderer Stelle genutzt werden.

Die Besteuerung jeglicher Erbschaften und damit auch von ererbten Unternehmen als Einkommen schafft eine Gleichbehandlung zwischen denen, die Unternehmen erben und denjenigen, die Geldvermögen erben und damit Unternehmen gründen. Zumindest steuerlich ergibt sich somit eine Gleichbehandlung zu jenen, die mit selbst erarbeitetem Geld ein Unternehmen gründen. Wenngleich letztere natürlich noch immer einen Nachteil haben, dass sie das nötige Geld erst einmal erwirtschaften müssen.

Hinter der besonderen Schutzwürdigkeit von ererbten Unternehmen scheint die Idee zu stehen, dass es folgerichtig ist, wenn die Kinder das Geschäft der Eltern übernehmen, auch aufgrund einer natürlichen Qualifikation. Wer jedoch der Ansicht ist, der beste neue Bäcker ist der Sohn der alten Bäckerin und die beste neue Schraubenherstellerin ist die Tochter des alten Schraubenherstellers, sollte vielleicht konsequenterweise auch für die Wiedereinführung der Erbmonarchie eintreten.

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6 Kommentare

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  • Das wäre doch viel zu einfach, Einkommen aus Erbschaft genauso zu behandeln wie Einkommen aus Arbeit.



    Interessanterweise unterliegen meine Mieteinnahmen dem gleichen Steuersatz wie mein Arbeitseinkommen, während meine Kapitalerträge wieder anders und günstiger versteuert werden.

  • Was hier nicht zu Ende gedacht ist, ist die Rolle des dritten Players in diesem Spiel, des Staates.

    In der Tat hat dieser bereits bei der Erwirtschaftung des zu vererbenden Vermögens fleißig die Hand aufgehalten. Aktiv beteiligt war er dabei vermutlich nicht, weshalb sich die Frage stellt warum er einen Anspruch auf das Erbe erhebt und diesen den Erbenden genau aus demselben Grund abspricht.

    Wenn es der Gleichstellung der Bevölkerung dienen soll, wäre zu klären, wie die eingenommene Steuer gezielt und direkt an den anderen Teil der Bevölkerung verteilt wird. Oder soll es sich dabei nur um die Erhöhung der Staatseinnahmen ohne Umverteilungsaspekt handeln? Dann wäre es lediglich eine Form von Enteignung im Rahmen einer Vermögensbesteuerung bei der Vermögen von Privatpersonen an den Statt wandert.

    Dann könnte man die Gleichheit der Bevölkerung gleich dahingehend ausweiten, dass jegliches Erbe an den Staat wandert und alle Bürgerinnen und Bürger nur von dem selbst erwirtschafteten Vermögen leben müssen. Diese Staatsform nennt man, wenn ich mich Recht erinnere, Kommunismus.

  • Das Problem in der Erbschaftsdebatte ist doch, dass es so viele extrem unterschiedliche Situationen gibt, in denen geerbt wird.



    Das Unternehmen zum Beispiel könnte dem Nachfolger ja schon zu Lebzeiten übertragen werden, asl Teil seines Lohns für den frühen Einstieg und schrittweise Übernahme der Verantwortung. Dann gäbe es nichts zu vererben, und keine Erbschaftssteuer wäre fällig. Wenn aber der Gründer vorzeitig stirbt, fällt der Plan in sich zusammen und das unternehmen muss neben der unkontrollierten Übergabe auch noch die Steuern stemmen. Das gleiche bei Familienwohnsitzen. Wohnen mehrere Generationen unter einem Dach, müsste auch der Besitz entsprechend geregelt sein, um im Erbfall nicht an den Steuern zugrunde zu gehen, auch hier steht und fällt alles mit der Frage, ob ein vorheriges zusammen wohnen überhaupt möglich ist. Es erben ja nicht immer die 58jährigen Eltern von den 99-jährigen Großeltern. Familienmitglieder beim Erbe zu überspringen ist ebenfalls nicht vorgesehen, obwohl das vielleicht viele gerne tun würden. Das ist eine weit größere Reform als bloß eine andere Besteuerung.

  • Auf einer philosophischen Meta-Ebene ist die Betrachtung sicherlich völlig richtig und nachvollziehbar. In der Umsetzung sind allerdings der Sohn der alten Bäckerin und die Tochter des alten Schraubenherstellers vorzuziehen, wenn bei drastischen Eingriffen in das Erbrecht die alte Bäckerin und der alte Schraubenhersteller ihre Läden vor dem Erbfall dicht machen, die Beschäftigten auf die Straße setzen und sich mit ihren Ersparnissen im Ausland in die Sonne setzen. So sehr ich den Ansatz der Forschenden um das Streben nach Gerechtigkeit auch schätze – in diesem Fall ist wie immer der Faktor Mensch im Sinne der Betroffenen ebenfalls einfach nur ein theoretisches Konstrukt, das in der Praxis nun mal anders reagiert als gewünscht.

  • "Unternehmen zu erben, würde durch eine Behandlung der Erbschaft als Einkommen teilweise stärker belastet."



    Die Formulierung verschleiert, dass es die _Unternehmen_ sind, die stärker belastet werden. 42% vom Unternehmenswert, das sind selbst über 20 Jahre verteilt immer noch 2,1%, die zusätzlich erwirtschaftet werden müssen.



    (Und was passiert eigentlich, wenn in diesen 20 Jahren der Erbe stirbt und das Unternehmen weitervererbt wird? Werden dann aus 2,1% pro Jahr 4,2% pro Jahr?)

    "...wären diese Belastungen bei prosperierenden Unternehmen leichter zu handhaben. "



    Das die Unternehmen prosperieren, nützt ihnen bei der Erbschaftssteuer wenig, denn ertragsstarke Unternehmen sind natürlich auch mehr wert. Und wenn das Unternehmen aufgrujnd der zusätzlichen Belastung nicht mehr so prosperiert wie vorher und deswegen liquidiert oder verkauft wird, dann sind am Ende die Arbeitgeber die Leidtragenden.



    "... könnten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen an anderer Stelle genutzt werden."



    "Könnten" - sowas wird immer gerne versprechen, aber nach allen Erfahrungen nie gehalten.

  • "Die einen erben, andere nicht."

    Man könnte auch sagen: Die einen verprassen alles, was sie verdienen und machen sich ein schönes Leben, die anderen arbeiten sich genauso den Arsch ab aber sind sparsam um ihren Kindern was vermachen zu können.

    Das ist nämlich das, was die Masse der Bevölkerung macht.