piwik no script img

„Antihomosexualitätsgesetz“ in UgandaEin kleiner Sieg für die LGBTQI-Community

Die erste Anklage nach dem international kritisierten Gesetz führt nicht zur Todesstrafe, sondern zu einem Freispruch aufgrund eines Gutachtens.

Ak­ti­vis­t:in­nen aus Uganda und anderen afrikanischen Ländern protestieren für queere Menschen Foto: Dai Kurokawa/epa
Simone Schlindwein

Aus Kampala

Simone Schlindwein

In Uganda ist die erste Anklage, die auf Grundlage des drakonischen sogenannten Antihomosexualitätsgesetzes vor Gericht kam, kürzlich fallengelassen worden. „Wir sind darüber alle sehr glücklich“, erklärt der Rechtsanwalt Douglas Mawardi gegenüber der taz.

Er ist Mitglied der Menschenrechtsorganisation Smug (Sexuelle Minderheiten in Uganda), die im Land selbst nicht mehr zugelassen ist. Sie ist inzwischen in den USA registriert und sammelt dort Spenden, um in Uganda Anwälte wie Mawardi zu finanzieren. „Die Beweislage war sehr stark – da sind wir nun doppelt glücklich, dass daraus kein Präzedenzfall wurde.“

Der Angeklagte Michael Opolot wurde im August 2023 in der nordöstlich gelegenen Kleinstadt Soroti verhaftet, knapp drei Monate nachdem Ugandas Regierung das sogenannte Antihomosexuellengesetz verabschiedet hatte. Es ist eines der harschesten Anti-LGBTQI-Gesetze weltweit. Es sieht für besonders „schwerwiegende“ Taten sogar die Todesstrafe vor, etwa bei gleichgeschlechtlichem Verkehr mit Minderjährigen, Alten oder Menschen mit Behinderung. „Und genau dafür wurde er angeklagt“, so Anwalt Mawardi.

Der damals 21-jährige Opolot lebte in Soroti auf der Straße, nahm Drogen und Alkohol zu sich und lebte vom Verkauf gesammelter Plastikflaschen an Recyclingstellen. Nach einer Großveranstaltung am 16. August 2023 hatte er auf dem Fußballfeld von Soroti Müll gesammelt. Da wurde er „beim Sex mit einem 41-jährigen Mann, der teilweise behindert ist, von der Polizei erwischt“, berichtet Mawardi. Die Polizei nahm Opolot fest, nur zwei Tage später wurde er angeklagt: der erste Fall auf Grundlage des neuen Gesetzes.

Richterwechsel führt zu geänderter Anklage

„Ihm drohte von vornherein die Todesstrafe“, so der Anwalt. „Doch nicht der behinderte Mann war der Kläger, sondern die Polizisten, die ihn festgenommen hatten.“ Der Mann mit Behinderung sagte zu Beginn lediglich als Zeuge der Anklage gegen Opolot aus.

Doch dann stockte es. Der vorsitzende Richter starb, es dauerte über ein halbes Jahr, bis im Februar 2024 ein neuer Richter eingesetzt wurde. Doch der entschied letztlich, den Fall nicht auf Grundlage des 2023 verabschiedeten Antihomosexualitätsgesetzes zu verhandeln, sondern auf Basis des 1950 unter britischer Kolonialherrschaft verabschiedeten Strafgesetzbuches. Das stellt jegliche sexuelle Handlungen „wider der Natur“ unter lebenslange Haftstrafe. Für Mawardi war dies ein „strategischer, politischer Schritt, nachdem es weltweit so viel Kritik wegen der Todesstrafe gegeben hat“.

Immerhin war die Todesstrafe vom Tisch, doch schleppte sich das Verfahren weiter hin. Nach 350 Hafttagen beantragte der Anwalt im Juli 2024, dass Opolot auf Kaution freikommt. Dem wurde aufgrund der enormen Verzögerungen des Verfahrens stattgegeben. Von da an kam Opolot bei seiner Familie unter, die dafür sorgte, dass er zu den Gerichtsterminen erschien. „Doch uns kamen immer mehr Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit“, so Mawardi. „Er sprach mit sich selbst.“

Im Juli 2025 beantragte die Verteidigung dann ein psychologisches Gutachten. „Es kam zum Ergebnis, dass Opolot in der Haft eine Schizophrenie entwickelt hat, ausgelöst durch eine Psychose“, fasst Mawardi zusammen. „Hier haben wir den klaren Beweis, dass die Haftbedingungen in Uganda bereits einer Vorverurteilung gleichkommen.“

Präzedenzfall ohne Verurteilung

Noch am selben Tag entschied das Gericht, dass der Prozess so nicht fortgeführt werden könne. Am 2. Februar wurde die Anklage fallengelassen. „Dass es bei diesem Präzedenzfall nun nicht zur Verurteilung gekommen ist, ist eine gute Sache“, so der Anwalt.

Doch schon am Tag danach habe es weitere Festnahmen auf Grundlage des Antihomosexuellengesetzes gegeben. In knapp hundert Verfahren landesweit stellt Smug den Angeklagten einen Rechtsbeistand.

„Bei allen Verfahren klagen nie irgendwelche Opfer, sondern stets Polizisten oder Ermittler – also der Staat an sich“, so Anwalt Mawardi. Dies zeuge davon, dass die einzigen Opfer diejenigen seien, die in Ugandas Haftanstalten psychisch krank werden.

🏳️‍⚧️ SHANTAY. YOU PAY. 🏳️‍🌈

Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

Jetzt Probelesen! 10 Ausgaben der wochentaz für nur 10 Euro

Wir sind eine Stimme der queeren Community. In der wochentaz geht es stets auch um die auch queere Welt: um Menschen, um politische Kämpfe und Erfolge, um Realität und Utopien. Jetzt 10 Wochen testen – für nur 1 Euro pro Woche.

  • Wir sind eine Stimme der queeren Community und das seit unserer Gründung 1979
  • In unserer wochentaz geht es stets auch um die auch queere Welt, wie sie ist und wie sie sein könnte
  • wochentaz – unsere Zeitung für sieben Tage, samstags neu in deinem Briefkasten
  • Mit Zukunft, den Seiten für Klima, Wissen & Utopien
  • Mit Stadtland, den Seiten für alles Wichtige zwischen Dorf und Metropole

Entspannt testen: 10 Wochen für nur 10 Euro

Jetzt bestellen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!